Fahrradmitnahme

- Grundsätzlich können Fahrräder in allen Verkehrsmitteln mitgenommen werden.
- Das benutzte Verkehrsmittel muss nach seiner Bauart dazu geeignet sein. Nicht geeignet sind Reisebusse oder Anrufsammeltaxen.
- Entsprechende Abstellflächen müssen vorhanden und nicht anderweitig besetzt sein.
- Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nicht, insbesondere in Zeiten mit starkem Fahrgastaufkommen (z. B. Berufs- und Schülerverkehr, Ladenschluss und Großveranstaltungen) kann nicht mit der Mitnahme gerechnet werden. Dies gilt auch für Reisegruppen.
- Zu Beachten: Keine Beförderung von Fahrrädern montags bis freitags von 6 bis 8 Uhr sowie von 15 bis 18:30 Uhr
- in S-Bahnen,
- in Regionalzügen, wenn kein Mehrzweckabteil mit Fahrradsymbol (aus DB-Fahrplan-
aushang ersichtlich) vorhanden ist.
- Im Zweifelsfall entscheidet der Fahrer oder das Zugpersonal über die Mitnahme.
Die Fahrkartenregelung für die Fahrradmitnahme:
- Pro Fahrrad und Fahrt ist eine Kinderfahrkarte (Einzel- oder Streifenkarte) entsprechend der Fahrtstrecke zu lösen.
Familienkomponente: Besitzen Eltern und/oder Großeltern eine gültige Einzelfahrkarte Kind oder Streifenkarte Kind für ihr Fahrrad, können die eigenen Kinder oder Enkelkinder bis 14 Jahre ihr Fahrrad kostenlos mitnehmen.
- Pro Fahrrad und Tag kann auch eine Fahrrad-Tageskarte Bayern gelöst werden.
Familienkomponente: Besitzen Eltern und/oder Großeltern eine gültige Fahrrad-Tageskarte Bayern, können die eigenen Kinder oder Enkelkinder bis 14 Jahre kostenlos ihr Fahrrad mitnehmen.
- Mit MobiCard oder JahresAbo Plus können bis zu zwei Fahrräder mitgenommen werden. Das TagesTicket Plus ist für bis zu sechs Fahrräder gültig. Entsprechend der Fahrradanzahl verringert sich die Anzahl der mitzunehmenden Personen.
Bei MobiCard und JahresAbo Plus bitte die entsprechenden Mitnahmezeiten beachten.
Die Tarifbestimmungen für die Fahrradmitnahme können unter "Bedingungen für die Mitnahme von Fahrrädern in Verkehrsmitteln des VGN " aufgerufen werden.
Der VGN wünscht Ihnen eine gute Fahrt!