19. Dezember 2006

20 Jahre Verbundverträge

Heute ist für den Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (VGN) ein denkwürdiger Tag. Vor genau 20 Jahren, am 19. De­zem­ber 1986, fand die Unterzeichnung der Verbundverträge statt, mit denen der VGN formal ins Leben gerufen wurde. Die Oberbürgermeister der fünf kreis­freien Städte Nürn­berg, Fürth, Erlangen, Schwabach und Ans­bach, die Landräte der damals zehn Verbundland­kreise sowie Vertreter des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland setzten ihre Unterschrift unter den Grund­ver­trag, der die Basis der Verbundverträge bildet. Auf der Un­ter­neh­mensseite schlossen sich die Deutsche Bundesbahn, die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft, die Erlanger Stadt­wer­ke AG, die Stadt­wer­ke Fürth und für den Schwabacher Stadt­ver­kehr die Firma Wutzer & Co. zusammen. Sie gründeten mit der Unterzeichnung des Ge­sell­schafts­vertrages die VGN GmbH als Ver­bund­ge­sell­schaft. Von den Gründervätern des Jahres 1986 amtieren heute noch der Schwabacher Oberbürgermeister Hartwig Reimann und der Inhaber und Ge­schäfts­füh­rer der Firma Wutzer Linienverkehr GmbH, Karl Ludwig Wutzer.

Aus Sicht der Fahr­gäste ist 2007 das eigentliche Jubiläumsjahr. Für sie war der Verbundstart nämlich neun Monate nach der Vertragsunterzeichnung, am 27. Sep­tem­ber 1987. Einen Tag nach der der In­be­trieb­nah­me der S1 zwischen Nürn­berg und Lauf begann das neue Zeitalter. Seitdem gelten flächendeckend ein einheitlicher Tarif, ein Fahr­schein für alle Ver­kehrs­mit­tel und ein ge­mein­sames Fahr­plan­buch. Im damaligen Ver­bund­ge­biet lebten 1,4 Mil­li­onen Menschen auf einer Fläche von 4.593 km2, das Ver­kehrs­an­ge­bot umfasste 127 Bahn- und Bus­linien. Heute deckt der VGN-Raum fast den ge­samten Kernbereich der Me­tro­pol­re­gi­on Nürn­berg ab, seine Fläche umfasst 11.541 km2, die Einwohnerzahl ist auf 2,2 Mil­li­onen angewachsen. Auf circa 540 Linien werden jährlich rund 190 Mil­li­onen Fahr­gäste befördert.

Grund­ver­trag

Der Grund­ver­trag ist die Basis des Ver­trags­werkes im VGN. Er definiert die Ziele und Aufgaben des Ver­kehrs­ver­bundes und regelt die Zu­sam­men­arbeit der Auf­ga­ben­träger für den öf­fent­lichen Per­so­nen­nah­ver­kehr. Dabei liegt die politische Verantwortung in den Händen der kreis­freien Städte und der Land­kreise, die Zu­stän­digkeit für unternehmerische und betriebliche Belange verbleibt bei den Ge­sell­schaf­tern, den Ver­kehrs­un­ter­neh­men. Das Letzt­ent­schei­dungs­recht in über­grei­fenden Ver­bund­ange­legen­heiten hat der Grund­ver­trags-Ausschuss, das Gremium der Auf­ga­ben­träger im VGN. In diesem Verbundorgan herrscht das Einstimmigkeitsprinzip, seine Zu­stim­mung ist bei der Entwicklung des Verbundtarifes sowie zu Erfolgsplan und Erfolgsrechnung des Ver­kehrs­ver­bundes erforderlich.

Die Unterzeichner des Grund­ver­trages am 19. De­zem­ber 1986 waren der Bundesverkehrsminister Dr. Werner Dollinger, für den Freistaat Bayern Staatsminister Anton Jaumann, die Oberbürgermeister der Städte Nürn­berg, Fürth, Erlangen, Schwabach und Ans­bach: Dr. Andreas Urschlechter, Uwe Lichtenberg, Dietmar Hahlweg, Hartwig Reimann und Dr. Ernst Zumach. Vertreter der Land­kreise waren die Landräte Franz Krug (Erlangen-Höchstadt), Dr. Dietrich Sommerschuh (Land­kreis Fürth), Klaus Hartmann (Nürn­berger Land), Dr. Helmut Hutzelmann (Land­kreis Roth), Georg Ehnes (Land­kreis Ans­bach), Robert Pfeifer (Land­kreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim), Dr. Karl-Friedrich Zink (Land­kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen), der stellvertretende Landrat Paul Lachmayer (Land­kreis Forch­heim), Dr. Klaus Wagner (Land­kreis Amberg-Sulzbach), Josef Bauer (Land­kreis Neumarkt). Mit vertreten war Regierungspräsident Heinrich von Mosch, der Vorsitzende der APÖN – Arbeits- und Planungsgemeinschaft zur Integration des öf­fent­lichen Per­so­nen­nah­ver­kehrs im Groß­raum Nürn­berg - und erster Vorsitzender des Grund­ver­trags-Ausschusses im Ver­kehrs­ver­bund.

Ge­sell­schafts­vertrag

Fünf Ver­kehrs­un­ter­neh­men gründeten eben­falls am 19. De­zem­ber 1986 die Ver­bund­ge­sell­schaft - VGN GmbH. In Abstimmung mit den Ge­sell­schaf­tern ge­hö­ren zu ihren Aufgaben die Wei­ter­ent­wick­lung des Verbundtarifs, die Ein­nah­men­auf­tei­lung, das Verbundmarketing, die Er­mitt­lung der Erträge und Aufwendungen, die Erstellung verkehrsplanerischer Konzepte sowie des Ver­bund­fahr­planes. Das oberste Beschlussorgan der Gesellschaft ist die Ge­sell­schafter­ver­samm­lung. Wichtige Ent­schei­dungen, zum Beispiel über Änderungen des Verbundtarifs, zu Wirtschafts- und Erfolgsplan oder zur Ein­nah­men­auf­tei­lung müssen auch hier einstimmig getroffen werden.

Unterzeichner des Ge­sell­schafts­vertrages am 19. De­zem­ber 1986 waren für die Deutsche Bundesbahn das Vorstandsmitglied Knut Reimers und der Präsident der Bundesbahndirektion Nürn­berg, Dr. Horst Weigelt. Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft wurde durch ihre Direktoren Willi Gerner und Dr. Wolfgang Krug vertreten, die Erlanger Stadt­wer­ke durch die Direktoren Friedrich-Wilhelm von Oertzen und Theo Böttner, die Unterschrift für die Stadt­wer­ke Fürth setzte der Oberbürgermeister Uwe Lichtenberg unter den Vertrag. Als fünfter Ge­sell­schaf­ter unterschrieb Karl Ludwig Wutzer aus Schwabach, der noch heute in der Ge­sell­schafter­ver­samm­lung vertreten ist.

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