Fahr­gastrechte im Kraftom­ni­bus­ver­kehr

Am 1. März 2013 ist die EU-Verordnung zu „Fahr­gastrechten im Kraftom­ni­bus­ver­kehr“ in Kraft getreten. Vornehmlich regelt diese Fahr­gastrechte im Fernlinienverkehr (planmäßige Wegstrecke ab 250 km). 

Einige der Re­ge­lungen gelten aber auch im regionalen Om­ni­bus­li­nienverkehr und damit auch in Bussen im VGN. Haupt­säch­lich geht es dabei um die Durchsetzung von Rechten für Menschen mit Be­hin­de­rung bzw. eingeschränkter Mo­bi­li­tät.

 

Zu den für den Bus­ver­kehr im VGN relevanten Re­ge­lungen zählen zusammengefasst folgende: 

  • das Verbot, Fahr­gäste aufgrund ihrer Nationalität zu benachteiligen
  • der Be­för­de­rungs­an­spruch behinderter bzw. in der Mo­bi­li­tät eingeschränkter Per­so­nen, sofern Gesundheits- und Si­cher­heits­an­for­de­rungen oder die Fahr­zeugkonstruktion bzw. In­fra­struk­tur dies nicht unmöglich machen
  • die Pflicht zur Schulung von Mit­ar­bei­tern und Fahrern in Behindertenfragen
  • die Haftung für Verluste oder Beschädigungen von Rollstühlen und anderen Mo­bi­li­tätshilfen
  • die Pflicht zur In­for­ma­ti­on der Fahr­gäste über Ihre Fahrt sowie Ihre Rechte
  • die Pflicht zur Einrich­tung eines Beschwerdemanagements sowie von Fristen für das Beschwerdever­fah­ren

 

Die für Bus­linienverkehre im VGN relevanten Auszüge aus der EU-Verordnung Nr. 181/2011 bieten wir Ihnen hier zum Download im genauen Wortlaut (Auszug) sowie in einer Zusammenfassung des Verbandes Deutscher Ver­kehrs­un­ter­neh­men (VDV) und des Bundesverbandes Deutscher Om­ni­busunternehmer (bdo) an.

EU-Verordnung 181/2011, Zusammenfassung
EU-Verordnung 181/2011, Auszug

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