S-, R-, U-Bahn, Tram, Bus
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Die Zeit steht still - die U-Bahn fährt
Informationen
Schienennetz Nürnberg-Fürth Schienennetz Nürnberg-Fürth Das Schienennetz im Stadtgebiet von Nürnberg und Fürth in stilisierter Darstellung.
FCF262B6-BC52-11D7-AE44-00034709FE0C Schienennetz Nürnberg-Fürth
Wir gehen, wohin wir wollen (U-Bahnstation Muggenhof)
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Freizeit Freizeit Über 200 erprobte Wandertipps, Fahrradausflüge & Städtetouren.
01BEAAA9-4714-11D7-AE43-00034709FE0C Freizeit (Foto: Anne Grundig)
Perspektiven
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Fahrplan Die elektronische Fahrplanauskunft – Verbindungssuche leicht gemacht
01BEAA9B-4714-11D7-AE43-00034709FE0C Fahrplan (Foto: Johann P. Gebhardt)
Herzrhythmus
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Schienennetz Nürnberg-Fürth Schienennetz Nürnberg-Fürth Das Schienennetz im Stadtgebiet von Nürnberg und Fürth in stilisierter Darstellung.
FCF262B6-BC52-11D7-AE44-00034709FE0C Schienennetz Nürnberg-Fürth (Foto: da Mattone)
Das sogenannte "UFO"  (ZOH)
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Unterwegs in Bayreuth Unterwegs in Bayreuth mit dem VGN. Alle wichtigen Informationen zum Starten kompakt gebündelt.
a667ebc9-4854-2d6e-7956-47e75071660f Unterwegs in Bayreuth (Foto: Heiko Lippert)
Weg nach Oben
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Unterwegs in Fürth Unterwegs in Fürth mit dem VGN. Alle wichtigen Informationen zum Starten kompakt gebündelt.
ccbd7c03-21ad-b567-b35c-d15c9778a33e Unterwegs in Fürth (Foto: Gerhard Meyer)
(h)underwegs
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Mitnahme von Tieren Auch Hunde und kleine Tiere in geeigneten Behältern können mitfahren, zum Teil sogar kostenlos.
357d7600-7942-df29-fbd9-a56e0b0eb737 Mitnahme von Tieren (Foto: Anita Bertich)
Kommen und Gehen am Plärrer
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Knotenpunkte Nürnberg Informationen zu wichtigen Knotenpunkten in Nürnberg - Hauptbahnhof, Flughafen, Stadion und Messe
f85c4d28-dbd1-342a-cb12-efa970054c32 Knotenpunkte Nürnberg (Foto: Stefan)
Wenn der Radweg mal wieder dicht ist
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Fahrradmitnahme Mit wenigen Einschränkungen können Fahrräder grundsätzlich in allen Verkehrsmitteln des VGN mitgenommen werden.
24C101EC-A6FE-11D7-AE44-00034709FE0C Fahrradmitnahme (Foto: Stefan)
Spread Your Wings
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VGN-Fotowettbewerb VGN-Fotowettbewerb Machen Sie mit, schicken Sie uns Ihre Schnappschüsse – ob künstlerisch, originell, kreativ oder witzig...
b5f5d12e-464b-7e1b-ceaa-99bb3b5aab54 VGN-Fotowettbewerb (Foto: Christian Radl)
Urban Traffic
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KombiTicket: Fahren mit Eintrittskarte oder Flugschein In vielen Fällen fahren Sie kostenlos mit Ihrer Eintrittskarte oder Ihrem Flugschein.
684b7b82-4226-323f-3e46-4e11737f76b6 KombiTicket: Fahren mit Eintrittskarte oder Flugschein (Foto: Christian Radl)
Sonnenuntergang auf dem Walberla
Freizeittipp
Übers Walberla nach Gräfenberg Übers Walberla nach Gräfenberg Kirchehrenbach – Walberla (Ehrenbürg) – Dietzhof – Mittelehrenbach – Regensberg – Kasberg – Gräfenberg
1d693591-91f7-fd2d-dfe6-c526e7eadb02 Übers Walberla nach Gräfenberg (Foto: Anne Grundig)
Ovalverkehr
Informationen
Landkreise Liniennetzpläne der Landkreise in topografischer Darstellung.
01BEAB05-4714-11D7-AE43-00034709FE0C Landkreise (Foto: El Presidente)
Im Rednitzgrund
Freizeittipp
Wo Pegnitz und Rednitz zusammenfließen Wo Pegnitz und Rednitz zusammenfließen Fürth - Dambach - Uferpromenade - Kulturforum - Grüner Markt - Stadtpark - Stadtgrenze
dc3638d8-8ee7-91ef-24d5-44bde2646b9f Wo Pegnitz und Rednitz zusammenfließen
Egloffstein: Alternativer Startpunkt Fünf-Seidla-Steig
Freizeittipp
Fünf-Seidla-Steig Fünf-Seidla-Steig Weißenohe - Gräfenberg - Hohenschwärz - Thuisbrunn
43bc7d86-c943-de57-2f4d-ba599961e195 Fünf-Seidla-Steig (Foto: VGN)
Kuss und Bahn
Informationen
Schienennetz Gesamtraum Das komplette Schienennetz im Verbundgebiet in stilisierter Darstellung.
FCF26272-BC52-11D7-AE44-00034709FE0C Schienennetz Gesamtraum (Foto: Christof Heinz)
Mit der S4 zum Südwestpark
Informationen
Schienennetz S-Bahn Das komplette Schienennetz der S-Bahnen in stilisierter Darstellung.
bfc33cbc-fa91-d849-1b0c-b4fc8062aac0 Schienennetz S-Bahn
Klein Venedig Bamberg
Freizeittipp
Bamberg Bamberg Sehenswürdigkeiten, Stadtplan, GPS-Rundgang
54a3e5ad-f7b9-7033-5187-2e783ffadcea Bamberg (Foto: fotoboxfl)
Im neuen Manati-Haus
Freizeittipp
Tiergarten Nürnberg Tiergarten Nürnberg Delfine, Löwen, Eisbären und viele andere Tiere zum Greifen nah.
2c982823-4ce9-0156-c123-96685d581b17 Tiergarten Nürnberg (Foto: ruba)
Industriemuseum Lauf
Freizeittipp
Industriemuseum Lauf Industriemuseum Lauf In idyllischer Lage am Fluss bilden 14 denkmalgeschützte Gebäude den Rahmen für das Industriemuseum Lauf. Hier wird städtische Arbeits- und Lebenswelt von 1900 bis 1970 lebendig.
34e0c5ac-c489-02d0-2604-92cb079ab2fc Industriemuseum Lauf
Straße der Menschenrechte
Freizeittipp
Germanisches Nationalmuseum Nürnberg Germanisches Nationalmuseum Nürnberg Größtes kunst- und kulturgeschichtliche Museum in Deutschland und eines der Bedeutendsten der Welt.
6f1f67d6-27b2-106d-4230-b31e30037ce3 Germanisches Nationalmuseum Nürnberg
Franken-Therme Bad Windsheim
Freizeittipp
Franken-Therme Bad Windsheim Franken-Therme Bad Windsheim Genießen Sie wohltuende Entspannung und lassen Sie sich von einer "Sinfonie aus Sole" verzaubern.
5f0b20f3-caa5-e71d-bf39-f2772adb2b69 Franken-Therme Bad Windsheim
S-, R-, U-Bahn, Tram, Bus

Tarifinformationen gültig ab 01.01.2013.

A §4 Verhalten der Fahrgäste

(1)

Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen, -einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebs, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen und Sachen gebieten.

Anweisungen des Personals ist zu folgen.

(2)

Fahrgästen ist insbesondere untersagt,

  1. sich während der Fahrt mit dem Fahrzeugführer zu unterhalten,
  2. die Türen während der Fahrt und außerhalb der Haltestellen eigenmächtig zu öffnen,
  3. Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen,
  4. während der Fahrt auf- oder abzuspringen,
  5. ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu betreten,
  6. die Benutzbarkeit der Betriebsanlagen, -einrichtungen und Fahrzeuge, insbesondere der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege z. B. durch sperrige Gegenstände, zu beeinträchtigen,
  7. in Fahrzeugen oder U-Bahnhöfen sowie in anderen gekennzeichneten Nichtraucherbereichen zu rauchen, auch mit elektrischen Zigaretten,
  8. Tonwiedergabegeräte, Rundfunkgeräte, Musikinstrumente oder lärmerzeugende Gegenstände zu benutzen,
  9. das Rad-, Inline- und Skateboardfahren sowie das Fahren mit vergleichbaren Fortbewegungsmitteln im Bereich von Bahnhöfen, Haltestellen sowie in den Fahrzeugen,
  10. Bahnkörper außerhalb der Übergänge zu betreten oder zu überqueren sowie U-Bahn-Tunnel außerhalb der Bahnsteige zu betreten,
  11. alkoholische Getränke zu konsumieren. Dies gilt für alle Fahrzeuge (U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse) und Anlagen, auf allen von der VAG, der infra fürth verkehr GmbH und der Stadtwerke Neumarkt betriebenen Linien. Vom Betriebspersonal oder durch örtliche Anweisung kann der Verzehr von Speisen und/oder Getränken untersagt werden.

(3)

Die Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge nur an den Haltestellen betreten und verlassen; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Personals. Soweit besonders gekennzeichnete Eingänge oder Ausgänge vorhanden sind, sind diese beim Betreten bzw. Verlassen der Fahrzeuge zu benutzen. Es ist zügig ein- und auszusteigen sowie in das Wageninnere aufzurücken. Wird die bevorstehende Abfahrt angekündigt oder schließt sich eine Tür, darf das Fahrzeug nicht mehr betreten oder verlassen werden.

Versuchsweise können Fahrgäste auf allen Omnibuslinien des VGN ab 20.00 Uhr auch zwischen zwei Haltestellen aussteigen. Die Entscheidung, ob ein Unterwegshalt erfolgt, trifft ausschließlich die Fahrerin bzw. der Fahrer unter Beachtung der gesetzlichen Bedingungen und Verhaltensregeln. Der Fahrgast muss seinen Aussteigewunsch dem/der Fahrer/in rechtzeitig, jedoch spätestens eine Haltestelle vor dem Aussteigeziel mitgeteilt haben. Zwischen zwei Haltestellen wird in der Regel nur einmal angehalten. Der Ausstieg darf aus Sicherheitsgründen nur an der vorderen Tür erfolgen. Dabei hat der Fahrgast besondere Sorgfalt walten zu lassen.

Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen. Der Zugang zu freien Plätzen, zu Ausstiegen oder zu Entwertern darf nicht mehr als unvermeidbar behindert werden.

An Doppelhaltestellen von Straßenbahnen (Haltestellenzeichen HH) verlassen anfahrende zweite Züge die Haltestelle ohne nochmaligen Halt zum Zusteigen.

Jeder, der sich innerhalb der Sperranlagen von U-Bahnhöfen aufhält, muss einen gültigen Fahrausweis besitzen.

(4)

Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Begleitern. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Kinder nicht auf den Sitzplätzen knien oder stehen und nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften Sicherheitsgurte angelegt haben oder in einer Rückhalteeinrichtung für Kinder gesichert sind.

(5)

Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, nach den Absätzen 1 bis 4, so kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden.

(6)

Bei Verunreinigung von Betriebsanlagen, -einrichtungen oder Fahrzeugen werden die von den Verkehrsunternehmen festgesetzten Reinigungsentgelte erhoben; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Das Reinigungsentgelt ist an das Personal zu entrichten. Muss der Betrag von der Verwaltung des Verkehrsunternehmens angefordert werden, so wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,- € erhoben, es sei denn der Fahrgast weist nach, dass Bearbeitungskosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden sind.

(7)

Beschwerden sind grundsätzlich  außer in Fällen des § 6 Absatz 8 und des § 7 Absatz 2 nicht an das Fahr-, sondern an das Aufsichtspersonal zu richten. Soweit Beschwerden nicht durch das Aufsichtspersonal erledigt werden können, sind sie unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Wagen- und Linienbezeichnung an das Verkehrsunternehmen zu richten.

(8)

Wer missbräuchlich die Notbremse oder andere Sicherungseinrichtungen betätigt beziehungsweise auslöst, hat unbeschadet einer Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren und weitergehender zivilrechtlicher Ansprüche einen Betrag von 15,- € zu zahlen. Dasselbe gilt, wenn gegen die Untersagung nach Absatz 2 Nr. 3 oder Nr. 7 verstoßen wird. Im Schienenverkehr beträgt dieser Betrag 200,- Euro, es sei denn der Fahrgast weist insoweit nach, dass dem Verkehrsunternehmen ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist.

(9)

Auf den Betriebsanlagen und -einrichtungen sowie in den Fahrzeugen dürfen nur mit Zustimmung des Verkehrsunternehmens Waren bzw. Zeitschriften angeboten oder Sammlungen durchgeführt werden.

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