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Anschlussfahrausweise zu Zeitkarten
Zu Zeitkarten kann für Fahrten, die an den zeitlich/räumlichen Geltungsbereich der Zeitkarte anschließen, ein Anschlussfahrausweis (Einzelfahrt oder Streifenkarte) gelöst werden.
Für die Anschlussstrecke ist die Preisstufe für die Gesamtstrecke (einschließlich der Anschlussstrecke) abzüglich der für die Gesamtstrecke vorhandenen Tarifstufen der Zeitkarte (ohne "+T" der Zeitkarte) zu ermitteln.
Gilt die vorhandene Zeitkarte für die Tarifstufe A, erfolgt die Ermittlung der Preisstufe des Anschlusstickets durch Abzug von zwei Preisstufen von der Preisstufe für die Gesamtstrecke.
Gilt die vorhandene Zeitkarte für die Tarifstufen Z oder K erfolgt die Ermittlung der Preisstufe des Anschlusstickets durch Abzug einer Preisstufe von der Preisstufe für die Gesamtstrecke.
Für jede Anschlussstrecke ist mindestens die Preisstufe K, für beide Fahrausweise zusammen höchstens die Preisstufe 10 zu bezahlen.
Der Anschlussfahrausweis muss vor/bei Fahrtantritt gelöst und gestempelt sein.
Hinsichtlich der Gültigkeit für den Anschlussfahrausweis gilt:
Anschlussfahrausweise im Zusammenhang mit der zeitlichen Gültigkeit der Zeitkarte
Der Anschlussfahrausweis muss ab/bis zu einem fahrplanmäßigen Halt des benutzten Verkehrsmittels gültig sein.
Anschlussfahrausweise im Zusammenhang mit der räumlichen Gültigkeit der Zeitkarte
Der Anschlussfahrausweis muss ab/bis zu der Tarifgrenze der Zeitkarte gültig sein.
Ein Anschlussfahrausweis gilt nur für eine Fahrt und in Verbindung mit dem Zeitfahrausweis, zu dem er gelöst ist; seine Geltungsdauer richtet sich nach der Gesamtzahl der Preisstufen beider Fahrausweise.
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