Tarifinformationen gültig ab 01.01.2013.
(1)
Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Entstehung des Anspruchs.
(2)
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften.
Spar-Rechner