Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf den Strecken und Linien der in § 1 der Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) genannten Verkehrsunternehmen. Abweichungen hiervon können im Fahrplan oder durch Aushang bekannt gegeben werden.