Tarifinformationen gültig ab 01.01.2012.
Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Flächenzonen sowie Tarifpunktabstände unterteilt, und zwar für den
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2.1 |
ZonentarifDie Fahrpreise sind mindestens für 2 Zonen zu bezahlen. Bei Fahrten über mehr als 2 Zonen richten sie sich nach der Zahl der befahrenen Zonen und Teilzonen, die unmittelbar aneinandergrenzen. Werden dabei mehrere Teilzonen benutzt, so wird höchstens eine Teilzone am Beginn oder Ende des Fahrwegs berücksichtigt; die übrigen Teilzonen zählen als Zone. Die Zone 200 zählt bei erneutem Befahren nur einmal. Alle übrigen Zonen werden bei wiederholtem Befahren jeweils erneut gezählt. Haltestellen auf Flächenzonengrenzen gehören allen angrenzenden Flächenzonen an. Das Fahren auf einer Zonen-/Teilzonengrenze wird bei der Fahrpreisbildung nicht zusätzlich gewertet. Es werden höchstens 10 Zonen und eine Teilzone berechnet. |
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2.2 |
KurzstreckentarifDie Kurzstreckenfahrpreise gelten für Fahrten innerhalb 2 aneinandergrenzender Teilzonen oder bis zum übernächsten Tarifpunkt. Der Kurzstreckentarif gilt
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2.3 |
Stadttarife |
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2.3.1 |
Preis-/Tarifstufe A im Tarifgebiet Nürnberg/ Fürth/ Stein (entspricht den Tarifzonen 100 + 200)Für ausschließliche Fahrten innerhalb des Tarifgebietes Nürnberg/ Fürth/ Stein (Zonen 100/ 200) gilt die Preis/- Tarifstufe A. |
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2.3.2 |
Zwischentarif (Zwischenpreis-/tarifstufe Z) im Tarifgebiet Fürth (entsprechender Teil der Zone 200)Für ausschließliche Fahrten innerhalb des Tarifgebietes Fürth (entsprechender Teil der Zone 200) gilt die Zwischentarifstufe bzw. Zwischenpreisstufe Z. |
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2.3.3 |
Preis-/Tarifstufe SIn den Stadtverkehren bestimmter Städte gilt einheitlich die Preis-/Tarifstufe S. Die dafür zugelassenen Städte, sowie das Fahrausweisangebot und die Preise siehe Übersicht der Stadttarife. |
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2.4 |
Gliederung und Nummerierung von FlächenzonenDer Tarifraum ist von der Städteachse Nürnberg/ Fürth/ Erlangen aus in Sektoren gegliedert. Alle Flächenzonen sind mit Zonen- bzw. Teilzonennummern gekennzeichnet. |