Die Fahrpreise und deren Stufen ergeben sich aus der dem Verbundfahrplan beigefügten „Tarifinformation“.
Die in der Fahrpreistafel angegebenen ermäßigten Fahrpreise für Kinder gelten vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (= 6. bis 15. Geburtstag).
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (= 6. Geburtstag) werden unentgeltlich befördert.
Abweichungen von den in 3.1 und 3.2 genannten Bestimmungen sind in den Einzelbestimmungen Punkt 5 ff. geregelt.