Fahr­aus­weise des Verbundtarifs sind:

4.1

Fahr­aus­weise mit beschränkter Fahr­ten­zahl
  • Ein­zel­fahr­karten
  • An­schluss­fahr­karten ent­spre­chend § 6 (6) der Be­för­de­rungs­be­din­gungen
  • 4er-Tickets
  • 10er-Strei­fen­kar­te (Preis­stufen 2 bis 10)
  • Gruppenfahr­kar­te.

4.2

Fahr­aus­weise mit un­be­schränkter Fahr­ten­zahl

4.2.1

Zeit­fahr­aus­weise
  • JahresAbo,
  • JahresAbo Plus,
  • Abo 3 (3 MonatsAbo),
  • Abo 6 (6 MonatsAbo),
  • 9-Uhr-JahresAbo,
  • Solo 31 (31 Tage),
  • 7-Tage-MobiCard rund um die Uhr,
  • 31-Tage-MobiCard rund um die Uhr,
  • 9-Uhr-MobiCard (31 Tage),
  • Wochen- und Mo­nats­wert­mar­ken für den Aus­bil­dungs­ver­kehr,
  • 365-Euro-Ticket VGN.

4.2.2

Ein- und Mehr­tages­fahr­aus­weise
  • TagesTicket Solo,
  • TagesTicket Plus.

4.2.3

Zu­satz­kar­ten/-wert­mar­ken für die 1. Wagenklasse, Wert­mar­ken für Fern­ver­kehrs­auf­preis
  • Zu­satz­kar­ten/-wert­mar­ken für die Be­nut­zung der 1. Klasse,
  • Wert­mar­ken für Fern­ver­kehrs­auf­preis bei Be­nut­zung zu­schlag­pflich­tiger Züge.

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