Tarifinformationen gültig ab 01.01.2013.
Soweit nichts anderes vorgesehen ist, endet die Geltungsdauer eines Fahrausweises um 3.00 Uhr früh bzw. zum Betriebsschluss des Nacht-Linienverkehrs der VAG des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.
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B.5.1
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B.5.2
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