Fahr­aus­weise mit beschränkter Fahr­ten­zahl

5.1.1

Ein­zel­fahr­karten

Ein­zel­fahr­karten berechtigen zu einer Fahrt in Rich­tung auf das Fahrtziel und in­ner­halb des Tarifbereichs, für den sie gelöst sind. Sie sind nicht über­trag­bar.

Um­stei­gen und Fahrt­un­ter­bre­chungen sind beliebig oft gestattet.

Rund- und Rück­fahrten sind unzulässig.

Für Ein­zel­fahr­karten im Kurz­streckenbereich (Preis­stufe K) gelten die Be­stim­mungen für den Kurz­stre­cken­ta­rif in 2.2.

Fahrten mit Ein­zel­fahr­karten müssen ein­schließ­lich der Umsteige-/Fahrt­un­ter­bre­chungszeiten ab auf­ge­druckter Tagesangabe und Uhrzeit

  • bei Preis­stufen 1 sowie B, C, D, E, F und K nach 60 Mi­nu­ten,
  • bei Preis­stufen 2 und A nach 90 Mi­nu­ten,
  • bei Preis­stufen 3 bis 5 nach 180 Mi­nu­ten,
  • ab Preis­stufe 6 nach 360 Mi­nu­ten

beendet sein.

Bei Zeitüberschreitungen ist ein neuer Fahr­aus­weis zu lösen. Dies gilt nicht bei fahrplan- oder betriebsbedingten Ver­zö­ge­rungen.

5.1.2

Mehr­fahr­ten­kar­ten

Als Mehr­fahr­ten­kar­ten werden 4er-Tickets un­ter­schied­licher Preis­stufen sowie die 10er-Strei­fen­kar­te an­ge­boten.

Die 4er-Tickets der Preis­stufen A bis F, K sowie 1 berechtigen zu jeweils 4 Fahrten. Sie können auch von mehreren Fahr­gästen gleichzeitig benutzt werden. Für jeden Fahr­gast ist pro Fahrt ein Feld zu stem­peln.

Die 10er-Strei­fen­kar­te (Preis­stufen 2 bis 10) enthält 10 Streifen und kann auch von mehreren Fahr­gästen gleichzeitig benutzt werden. Für jeden Fahr­gast ist die für das Fahrtziel erforderliche Anzahl von Streifen zu stem­peln, min­des­tens jedoch zwei Streifen. Dabei gelten der abge­stem­pelte Streifen und alle leeren Streifen mit niedrigerer Nummer (beim ersten Streifen ohne Nummernaufdruck sinngemäß) als ent­wer­tet. Die einzelnen Streifen müssen mit dem Stammabschnitt ursprünglich verbunden sein.

Mehr­fahr­ten­kar­ten sind, ausgenommen bei der Be­nut­zung während einer Fahrt, unper­sön­lich und über­trag­bar.

Im Übrigen gelten die Be­stim­mungen für Ein­zel­fahr­karten in 5.1.1 sinngemäß.

5.1.3

Gruppenfahr­kar­ten

Per­so­nen, die ge­mein­sam eine Fahrt durch­füh­ren, können eine Gruppenfahr­kar­te er­hal­ten. Sie wird nur aus­ge­ge­ben, wenn die Gruppe in den regelmäßig ver­keh­renden Ver­kehrs­mit­teln befördert werden kann.

Auf die Preise der Ein­zel­fahr­karten für Er­wach­se­ne und Kinder wird ein Abschlag von 50 % gewährt. Der Fahr­preis ist für min­des­tens 10 Er­wach­se­ne (ab 15 Jahre) zu bezahlen.

Die Be­nut­zung der 1. Klasse ist nicht gestattet.

Die Gruppenfahr­kar­te wird für ein­fache Fahrt oder für Hin- und Rück­fahrt aus­ge­stellt.

Sie berechtigt zu einer ein­ma­ligen Fahrt (Hin- oder/und Rück­fahrt) in Rich­tung auf das Fahrtziel in­ner­halb des eingetragenen Tarifbereiches, Fahrt­un­ter­bre­chungen sind gestattet.

Gruppenreisen sind bei dem jeweiligen Ver­kehrs­un­ter­neh­men anzumelden. Die An­mel­dung sollte bis zum 3. Werk­tag vor dem Reiseantritt erfolgen.

Im Übrigen gelten die Be­stim­mungen für Ein­zel­fahr­karten in 5.1.1 sinngemäß.

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