Soweit nichts anderes vorgesehen ist, endet die Gel­tungs­dauer eines Fahr­aus­weises nicht um Mitternacht, sondern
- um 3.00 Uhr früh des auf den letzten kenntlichen Gel­tungs­tag folgenden Tages bzw.
- im Nacht­li­ni­en­ver­kehr zum jeweiligen Be­triebs­schluss.

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