Die Bamberger Familienkarte ist als 31-Tage-Karte und Jahreskarte erhältlich. Sie gilt personenbezogen (die Karte ist mit Name, Wohnort und Passbild versehen) und berechtigt eine Person rund um die Uhr zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der Tarifzone 1100.
Anspruchsberechtigt sind getrennt- bzw. gleichgeschlechtliche eingetragene Lebensgemeinschaften als auch Alleinerziehende, die mindestens ein leibliches bzw. adoptiertes kindergeldberechtigtes Kind haben und die gemeinsam in einem Haushalt leben.
Der Antragsteller muss hierzu im Servicezentrum der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH (STVP) am ZOB Bamberg aktuelle Lichtbilder vorlegen sowie folgende Nachweise erbringen:
- Nachweis über gemeinsamen Wohnsitz mittels Personalausweis oder Einwohnermeldebescheinigung.
- Nachweis über Partnerschaftsverhältnis mittels Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde.
- Nachweis über Kindschaftsverhältnis mittels Geburtsurkunde. Für Kinder ab 18 Jahren ist zudem eine Kindergeldbescheinigung vorzulegen, welche nicht älter als ein Monat ist.
Die Geltungsdauer der Bamberger Familienkarte endet automatisch nach 12 Monaten. Für das darauf folgende Jahr muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Der rechtmäßige Besitz der Bamberger Familienkarte ist auf Verlangen dem Verkehrs- oder Betriebspersonal durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen.
Bedingungen 31-Tage-Karte
Die STVP stellt für jedes Familienmitglied eine personenbezogene Kundenkarte aus.
- Die Kundenkarte des Antragstellers ist mit dem Vermerk „F1“ gekennzeichnet; auf ihr ist die Anzahl der restlichen Familienmitglieder vermerkt.
- Für die übrigen Familienmitglieder werden Kundenkarten mit dem Vermerk „F0“ ausgestellt.
Gegen Vorlage der Kundenkarte „F1“ kann für jedes eingetragene Familienmitglied eine 31-Tage-Karte gekauft werden. Der erste Geltungstag der 31-Tage-Karte ist frei wählbar. Die 31-Tage-Karte ist nur in Verbindung mit der ausgestellten Kundenkarte zur Fahrt gültig. Die Nummer der Kundenkarte muss auf der 31-Tage-Karte unauslöschlich eingetragen sein.
Bedingungen Jahreskarte
Die STVP stellt für jedes Familienmitglied eine personenbezogene Jahreskarte aus. Die Jahreskarte gilt für zwölf Kalendermonate und endet automatisch. Der erste Geltungsmonat ist frei wählbar. Darüber hinaus gelten die Tarifbestimmungen unter 5.2.1.5 sinngemäß. Es ist kein Verbundpass erforderlich.
Wird die Jahreskarte vor Ablauf des Gültigkeitszeitraumes gekündigt, so wird für jeden vollen Monat der Nutzung der Jahreskarte die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem vollen Preis einer entsprechenden 31-Tage-Karte nacherhoben. Dies gilt nicht, wenn das Abonnement länger als 12 Monate bestand oder wenn der Kunde verstorben ist.