Zu Sonder- oder Groß­ver­an­stal­tungen kann der VGN tarifliche Sonderan­ge­bote mit zeit­lich begrenzter Gel­tungs­dauer und ggf. begrenztem Geltungsraum anbieten. Voraussetzung ist, dass sich durch eine solche Tarifmaßnahme die Wirt­schaft­lichkeit des Ver­kehrs­ver­bundes nicht verschlechtert. Er­mä­ßi­gungsumfang und Verkaufsbedingungen werden jeweils gesondert bekannt gegeben.

Zu Marketingzwecken können - vom Kunden nicht im freien Verkauf erwerbbare - Schnuppertickets aus­ge­ge­ben werden. Die näheren Be­stim­mungen und Preise können der Anlage 5 entnommen werden.

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