3.1

Berechtigte

FirmenAbos können an Mit­ar­bei­ter einer Firma oder einer juristischen Per­son des privaten oder öf­fent­lichen Rechts (im weiteren Textverlauf als „Firma“ bezeichnet) aus­ge­ge­ben werden.

3.2

FirmenAbo-Va­ri­an­ten

Alle Va­ri­an­ten werden als FirmenAbo und FirmenAbo Plus an­ge­boten, deren jeweils monatliche Fahrt­be­rech­ti­gung durch die recht­zei­tige monatliche Zahlung erworben wird.

3.2.1

Neu­kun­den-FirmenAbo

Das Neu­kun­den-FirmenAbo kommt zum einen durch Ab­schluss eines Rahmenvertrages zwischen dem bevollmächtigten Vertreter der Mit­ar­bei­ter der Firma und einem Ver­kehrs­un­ter­neh­men des VGN zustande. Der Vertrag bedarf der Zu­stim­mung durch die VGN GmbH. Zum anderen wird via FirmenAbo-Be­stell­schein ein Vertrag zwischen jedem teil­neh­menden Mit­ar­bei­ter der Firma und einem Ver­kehrs­un­ter­neh­men des VGN abgeschlossen. Der Vertrag zwischen dem Mit­ar­bei­ter der Firma und dem Ver­kehrs­un­ter­neh­men läuft zu unten stehenden Konditionen so lange der Rahmenvertrag Bestand hat.

Für jeden Mit­ar­bei­ter, der ein FirmenAbo bzw. FirmenAbo Plus abgeschlossen hat, wird pro Monat ein Serviceentgelt in Höhe von 1,– Euro brutto erhoben, das an den Kun­den­ver­trags­part­ner zu entrichten ist.

Für den Ab­schluss eines  Neu­kun­den-FirmenAbos müssen von Seiten der Firma folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Die Min­dest­ab­nah­me­men­ge beträgt 50 Jahreswert­mar­ken pro Jahr.
  2. Im Verhältnis zur Anzahl an Zeit­kar­ten­kun­den vor Ver­trags­be­ginn müssen durch das FirmenAbo min­des­tens 20 % neue Kunden gewonnen werden.
  3. Der Fahr­preis ergibt sich für jeden einzelnen Mit­ar­bei­ter aus der gewünschten Zo­nennutzung bzw. Tarifstufe und der Wahl zwischen FirmenAbo und FirmenAbo Plus.
  4. Beim FirmenAbo wird ein Grund­ra­batt in Höhe von 7,5 % auf ein ent­spre­chendes JahresAbo gewährt. Beim FirmenAbo Plus wird auf den Preis des ent­spre­chenden FirmenAbos ein Aufschlag in Höhe des Dif­fe­renz­be­trages zwischen JahresAbo Plus und JahresAbo der jeweiligen Tarifstufe erhoben.
  5. Durch die folgenden drei Maßnahmen können je Maßnahme und un­ab­hän­gig von­ei­nan­der zu­sätz­lich 2,5 % Rabatt gegenüber einem JahresAbo gewährt werden:
    • Ar­beit­ge­ber­zu­schuss von min­des­tens 15 % des jeweiligen Monatspreises des FirmenAbos bzw. FirmenAbo Plus oder alternativ min­des­tens 10,– € je Monat und Mit­ar­bei­ter.
    • Jah­res­vo­raus­zah­lung für alle teil­neh­menden Mit­ar­bei­ter.
    • Zu Ver­trags­be­ginn min­des­tens 30 % Neu­kun­den im Verhältnis zur Anzahl an Zeit­kar­ten­kun­den vor Ver­trags­be­ginn.
      Ab Beginn des zweiten Vertragsjahres 10 % mehr Kunden im Vergleich zum Vorjahr.

Die unter 1. und 5. genannten Voraussetzungen werden jährlich neu überprüft. Sollte sich dadurch eine Änderung der Ra­batt­sätze ergeben, wird diese mit der Ver­län­ge­rung des mit der Firma abgeschlossenen Rahmenvertrages vollzogen und gilt ab diesem Zeitpunkt für alle teil­neh­menden Mit­ar­bei­ter.

Die Fahr­preise für Neu­kun­den-FirmenAbo bzw. Neu­kun­den-FirmenAbo Plus je Tarifstufe und Rabattierung sind der Tabelle im FirmenAbo-Prospekt zu entnehmen.

3.2.2

Pauschales (ver­bund­weites) FirmenAbo

Das Pauschale FirmenAbo kommt durch Ab­schluss eines Vertrages zwischen dem bevollmächtigten Vertreter der Mit­ar­bei­ter der Firma und einem Ver­kehrs­un­ter­neh­men des VGN zustande. Der Vertrag bedarf der Zu­stim­mung durch die VGN GmbH.

Im Vertrag können Aufgaben der Abwicklung bzw. des Vertriebs gegen ein Serviceentgelt von der Firma auf die Ver­kehrs­un­ter­neh­men übertragen werden.

Für den Ab­schluss eines Pauschalen FirmenAbos müssen von Seiten der Firma folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Die Min­dest­ab­nah­me­men­ge beträgt 50 Jahreswert­mar­ken pro Jahr.
  2. Die Teilnahmequote muss min­des­tens 50 % der ständigen Mit­ar­bei­ter erreichen.
  3. Es gilt ein Pauschalpreis je Mit­ar­bei­ter, der sich nach der Tarifstufe richtet, die der durch­schnitt­lichen Nutzung durch die am FirmenAbo beteiligten Mit­ar­bei­ter entspricht. Als Mindestbetrag ist der jeweilige FirmenAbo-Preis der Tarifstufe 3 festgesetzt. Beim FirmenAbo Plus wird auf den Preis des ent­spre­chenden FirmenAbos ein Aufschlag in Höhe des Dif­fe­renz­be­trages zwischen JahresAbo Plus und JahresAbo der pauschal gültigen Tarifstufe erhoben.
  4. Das Pauschale FirmenAbo bzw. FirmenAbo Plus ist ver­bund­weit gültig (Tarifstufe 10+T).

3.2.3

Tarifbezogenes FirmenAbo

Das Tarifbezogene FirmenAbo kommt durch Ab­schluss eines Vertrages zwischen dem bevollmächtigten Vertreter der Mit­ar­bei­ter der Firma und einem Ver­kehrs­un­ter­neh­men des VGN zustande. Der Vertrag bedarf der Zu­stim­mung durch die VGN GmbH.

Im Vertrag können Aufgaben der Abwicklung bzw. des Vertriebs gegen ein Serviceentgelt von der Firma auf die Ver­kehrs­un­ter­neh­men übertragen werden.

Für den Ab­schluss eines Tarifbezogenen FirmenAbos müssen von Seiten der Firma folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Die Min­dest­ab­nah­me­men­ge beträgt 50 Jahreswert­mar­ken pro Jahr.
  2. Die Teilnahmequote muss min­des­tens 40 % der ständigen Mit­ar­bei­ter erreichen.
  3. Der Fahr­preis des Speziellen FirmenAbos ist gegenüber dem JahresAbo gleicher Tarifstufe um ca. 10 % rabattiert und ergibt sich für jeden einzelnen Mit­ar­bei­ter aus seiner gewünschten Zo­nennutzung bzw. Tarifstufe und der Wahl zwischen FirmenAbo und FirmenAbo Plus. Beim FirmenAbo Plus wird auf den Preis des ent­spre­chenden FirmenAbos ein Aufschlag in Höhe des Dif­fe­renz­be­trages zwischen JahresAbo Plus und JahresAbo der jeweiligen Tarifstufe erhoben.

Die Fahr­preise für ein Tarifbezogenes FirmenAbo bzw. FirmenAbo Plus je Tarifstufe und Rabattierung sind der Tabelle in Anlage 5 zu entnehmen.

3.2.4

FirmenAbo ab 5

Das FirmenAbo ab 5 kommt zum einen durch Ab­schluss eines Rahmenvertrages zwischen dem bevollmächtigten Vertreter der Mit­ar­bei­ter der Firma und einem Ver­kehrs­un­ter­neh­men des VGN zustande. Der Vertrag bedarf der Zu­stim­mung durch die VGN GmbH. Zum anderen wird mit der FirmenAbo-Be­stel­lung ein Vertrag zwischen jedem teil­neh­menden Mit­ar­bei­ter der Firma und einem Ver­kehrs­un­ter­neh­men des VGN abgeschlossen. Der Vertrag zwischen dem Mit­ar­bei­ter der Firma und dem Ver­kehrs­un­ter­neh­men läuft zu unten stehenden Konditionen höchstens so lange wie der Rahmenvertrag Bestand hat.

Für jeden Mit­ar­bei­ter, der ein FirmenAbo ab 5 abgeschlossen hat, wird pro Monat ein Serviceentgelt in Höhe von 2,50 Euro brutto erhoben, das an den Kun­den­ver­trags­part­ner zu entrichten ist.

Für den Ab­schluss eines FirmenAbos ab 5 müssen von Seiten der Firma folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Die Min­dest­ab­nah­me­men­ge beträgt 5 Jahreswert­mar­ken pro Jahr.
  2. Im Verhältnis zur Anzahl an Zeit­kar­ten­kun­den vor Ver­trags­be­ginn müssen durch das FirmenAbo ab 5 min­des­tens 20 % neue Kunden gewonnen werden.
  3. Der Ar­beit­ge­ber zahlt einen Zuschuss von min­des­tens 15 % des jeweiligen Monatspreises des FirmenAbos ab 5 bzw. FirmenAbo ab 5 Plus.
  4. Der Fahr­preis ergibt sich für jeden einzelnen Mit­ar­bei­ter aus der gewünschten Zo­nennutzung bzw. Tarifstufe und der Wahl zwischen FirmenAbo ab 5 und FirmenAbo ab 5 Plus.
  5. Beim FirmenAbo ab 5 wird ein Rabatt in Höhe von 10 % auf ein ent­spre­chendes JahresAbo gewährt. Beim FirmenAbo ab 5 Plus wird auf den Preis des ent­spre­chenden FirmenAbos ab 5 ein Aufschlag in Höhe des Dif­fe­renz­be­trages zwischen JahresAbo Plus und JahresAbo der jeweiligen Tarifstufe erhoben.

Die teil­neh­menden Firmen werden in zeit­lich abgegrenzten Clustern zusammengefasst. Zu­sätz­lich zu den oben genannten Voraussetzungen von Seiten der Firma müssen beim Cluster folgende Kriterien für den Ab­schluss eines FirmenAbos ab 5 erfüllt sein:

  1. Die Min­dest­ab­nah­me­men­ge pro Cluster beträgt 50 Jahreswert­mar­ken.
  2. In den Preis­stufen 2 bis 10+T und über alle Preis­stufen in­ner­halb eines Clusters müssen im Verhältnis zur Anzahl an Zeit­kar­ten­kun­den vor Ver­trags­be­ginn durch das FirmenAbo ab 5 min­des­tens 20 % neue Kunden gewonnen werden.

Die Fahr­preise für ein FirmenAbo ab 5 bzw. FirmenAbo ab 5 Plus je Tarifstufe und Rabattierung sind der Tabelle in Anlage 5 zu entnehmen.

3.2.5

Deutschlandticket Job

Das Deutschlandticket Job, welches im Abo mit einem Einführungspreis von monatlich 46,55 Euro aus­ge­ge­ben wird, gilt als VGN-Fahr­kar­te. Es gelten die Ta­rif­be­stim­mungen zum Deutschlandticket Job in der jeweils aktuellen Fassung. Für jeden Mit­ar­bei­ter, der ein Deutschlandticket Job abgeschlossen hat, kann durch den jeweiligen Kun­den­ver­trags­part­ner eine Servicegebühr erhoben werden.

3.3

Ausgabe der Jahreswert­mar­ken

Als Fahr­kar­ten werden in allen FirmenAbo-Va­ri­an­ten rabattierte Jahreswert­mar­ken aus­ge­ge­ben. Diese gelten nur in Ver­bin­dung mit einem Ver­bund­pass, lautend auf die Per­son des Inhabers und sind nicht über­trag­bar. 5.2.1 bis 5.2.1.4 gelten sinngemäß.

Beim Neu­kun­den-FirmenAbo erfolgt der Versand der Jahreswert­mar­ken durch das jeweilige Ver­kehrs­un­ter­neh­men direkt an alle teil­neh­menden Mit­ar­bei­ter.

Beim Pauschalen und Tarifbezogenen FirmenAbo bzw. FirmenAbo Plus obliegt die Ausgabe der Jahreswert­mar­ken an die Mit­ar­bei­ter dem bevollmächtigten Vertreter der Mit­ar­bei­ter. Er darf die Jahreswert­mar­ken nur an berechtigte Mit­ar­bei­ter abgeben. Eine entgeltliche oder un­ent­gelt­liche Wei­ter­ga­be an andere Per­so­nen ist nicht zulässig.

Die jeweils monatliche Fahrt­be­rech­ti­gung wird durch eine recht­zei­tige monatliche Zahlung erworben.

3.4

Weitere Be­stim­mungen

Die Jahreswert­mar­ken des FirmenAbos gelten als Abon­ne­mentskarten im Sinne der Be­stim­mungen für das JahresAbo nach 5.2.1.5 bzw. JahresAbo Plus nach 5.2.1.6. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Jahreswert­mar­ken, beim Pauschalen und Tarifbezogenen FirmenAbo bzw. FirmenAbo Plus jedoch nicht für Fahrgelder­stat­tungen. Für das Neu­kun­den-FirmenAbo erstattet gemäß 5.2.1.5 im Falle nachgewiesener längerer Krank­heit (ab dem 16 Tag) auf Antrag das Ver­kehrs­un­ter­neh­men den anteiligen Fahr­preis.

Die Einzelheiten der Abwicklung des FirmenAbos werden auf der Grundlage der Be­stim­mungen des VGN-Ge­mein­schafts­ta­rifs in dem Vertrag zwischen der Firma und dem Ver­kehrs­un­ter­neh­men geregelt.

Bei Preis­än­de­rungen durch Tarifanpassungen bzw. Änderungen der Aus­schluss­zeit, Änderungen der Mit­nah­me­mög­lich­keiten werden der Jahresbetrag bzw. die Teilbeträge bzw. die Aus­schluss­zeit, die Mit­nah­me­mög­lich­keiten ab dem allgemeinen Änderungszeitpunkt ent­spre­chend angepasst.

Der Kunde hat bei solchen Änderungen ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen zum allgemeinen Änderungszeitpunkt ohne eine Fahr­preis­nach­er­he­bung.

Der Wechsel des Gel­tungs­be­reichs ist für den Kunden nur zum Ersten eines Monats möglich.

3.5

FirmenAbo Azubis

Bezugsberechtigte im Aus­bil­dungs­ver­kehr er­hal­ten besondere Jahreswert­mar­ken. Die Be­stim­mungen und Preise für das FirmenAbo bzw. FirmenAbo Plus gelten analog.

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