VGN-AutohausTickets berechtigen eine Per­son zu beliebig häufigen Fahrten in­ner­halb des Gel­tungs­be­reiches. Vor Antritt der ersten Fahrt ist das Gül­tig­keitsdatum unauslöschlich einzutragen.

Sie gelten am Aus­stel­lungstag bis 3.00 Uhr früh des folgenden Tages bzw. im Nacht­linienverkehr bis zum jeweiligen Be­triebs­schluss. Das VGN-AutohausTicket ist auf den Reparaturauftrag aufzukleben.

Cookie-Einstellungen

Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben verschiedene Funktionen.
 
Die Einwilligung in die Verwendung der nicht notwenigen Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 
Zur Teilnahme an Gewinnspielen müssen die notwendigen Cookies aktiviert sein. Weitere Informationen finden sie im Datenschutz.

Notwendige Cookies