Wenn Sie kein ganzes Jahr fahren wollen, dann nehmen Sie doch ein­fach ein halbes

Steckbrief

Steckbrief

Ticket-Steck­brief

Per­so­nen 1 Per­son
Gel­tungs­dauer 6 Monate
Mitnahme nein
Über­trag­bar nein
Ver­bund­pass / Zo­nen­karte

Bei HandyTicket und eTicket ist kein Ver­bund­pass erforderlich.

(Aus­nah­me: Beim Papierticket ist ein Ver­bund­pass not­wen­dig)

Weiteres
  • endet au­to­ma­tisch
  • keine Kündigung not­wen­dig
Wählen Sie Ihren Ver­trags­part­ner:

Gutes Abo-An­ge­bot nicht nur fürs Schlechtes-Wetter-Halbjahr

Das Halbjahres-Abo 6 ist unser Winterklassiker. Denn es erlaubt Ihnen, in der warmen Jah­res­zeit ganz ohne Abo zu radeln und zu laufen. Und wenn’s ungemütlich wird, steigen Sie ein­fach 6 Monate lang auf Bus und Bahn um und nutzen dabei alle Vorteile eines JahresAbos.

Das Abo 6 beginnt immer zum Monats-Ersten und gilt für 6 aufeinanderfolgende Ka­len­der­mo­nate. Welche 6 Monate das sind, bestimmen Sie. Das kann im Winter sein, muss aber nicht. Es gibt schließ­lich noch andere Gründe, warum Sie lieber zum 6- als zum 12-Monats-Abo greifen.

Das Abo 6 läuft nach 6 Monaten au­to­ma­tisch aus. Eine Kündigung ist also nicht not­wen­dig. Und wenn Sie schon vor Ablauf der 6 Monate kündigen, geht auch das völlig problemlos monatlich. Kündigungen sind immer zum Ende des Ka­len­der­mo­nats, in dem die Kündigung erfolgt, in Textform möglich. 

Be­son­ders praktisch

Wenn Sie das Abo als HandyTicket mit Licht­bild bestellen ist kein separater Ver­bund­pass und kein zu­sätz­licher Licht­bild­aus­weis not­wen­dig. Das Ticket ist zudem »unverlierbar«, da es in Ihrem Account hinterlegt ist.

Bestellung

Online oder analog: So ein­fach bestellen Sie Ihr Abo 6 und den Ver­bund­pass

Ihr Abo 6 als HandyTicket oder eTicket gilt ohne Ver­bund­pass, da dessen Inhalte bereits im Ticket hinterlegt sind. Ein separater Ver­bund­pass in Papierform wird nicht be­nö­tigt.

Aus­nah­me: Ihr Papierticket gilt nur mit kos­ten­losem Ver­bund­pass. Er per­so­na­li­siert das Abo und definiert den Gel­tungs­be­reich, in dem Ihr Ticket gilt.

Am bequemsten bestellen Sie online:

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Abo online als HandyTicket zu bestellen. Dann brauchen Sie keinen Be­stell­schein auszufüllen, keinen Ver­bund­pass und können Ihr Ticket nicht verlieren.

Hier geht’s zu den Online-Shops

Oder Sie nutzen die analoge Va­ri­an­te und bestellen per­sön­lich oder per Post:

  • Möchten Sie nicht online bestellen, füllen Sie bitte den ent­spre­chenden Abo-Be­stell­schein aus.
  • Geben Sie den Be­stell­schein mit Ihrem Pass­foto in einem unserer Kun­den­bü­ros ab. Dann können Sie Ihr Abo sofort mit­neh­men.
  • Alternativ schicken Sie den Be­stell­schein mit Ihrem Licht­bild bitte per Post an den Ver­trags­part­ner Ihrer Wahl: Die Adres­sen der möglichen Ver­kehrs­un­ter­neh­men stehen auf der zweiten Seite des Be­stell­scheins. Bitte schicken Sie Ihre Be­stel­lung spätestens bis zum 20. des Monats ab, wenn Sie das Abon­ne­ment ab dem nächsten Ersten nutzen wollen.

Mit der Be­stel­lung wählen Sie auch Ihren Kun­den­ver­trags­part­ner:

Ihr Kun­den­ver­trags­part­ner ist entweder

Bei allen Fragen zu Ihrem JahresAbo, bei Än­de­rungs­wün­schen oder Kündigung wenden Sie sich bitte stets an dieses Ver­kehrs­un­ter­neh­men.

Preise

Das Abo 6 im Vergleich zum JahresAbo:

Und falls Sie doch vielleicht mehr als 6 Monate unsere Busse und Bahnen nutzen wollen, hier im Vergleich das JahresAbo:



FAQ

Häufige Fragen

Ja, sofern Sie Ihr Abo als HandyTicket bestellen, können Sie Ihr Abo auf dem Smart­phone ver­wen­den. Hierzu ist die App VGN Fahrplan & Ticket oder Nürn­bergMOBIL und ein Account für die jeweilige App zur Anzeige des Tickets not­wen­dig.

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Noch Fragen?

Kündigungen sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Ka­len­der­mo­nats schriftlich möglich. Die Kündigung erfolgt form­los per Mail, Fax oder Brief bei Ihrem Kun­den­ver­trags­part­ner.

Kündigung zum Ablauf der regulären Ver­trags­lauf­zeit
  • Kündigen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf des Abo-Jahres.
  • Ihre Wert­mar­ke läuft von selbst aus, Sie müssen diese nicht abgeben.
  • Ihr eTicket wird gesperrt, Sie müssen dieses nicht abgeben.
Vorzeitige Kündigung während der Ver­trags­lauf­zeit
  • Kündigen Sie spätestens einen Monat vor dem gewünschten Ab­lauf­ter­min.
  • Damit Ihre Kündigung wirksam wird, geben Sie Ihre Wert­mar­ke in­ner­halb von fünf Tagen nach Ende des Ka­len­der­mo­nats, zu dem Sie gekündigt haben, nach­weislich an Ihren Ver­trags­part­ner zurück. Ver­säu­men Sie diese Frist, ist die Kündigung nicht wirksam und das Abon­ne­ment bleibt bis zum Ablauf der zeit­lichen Gül­tig­keit be­ste­hen. Ihr eTicket müssen Sie nicht zurückgeben. Dieses wird au­to­ma­tisch gesperrt.
  • Bei vorzeitiger Kündigung in­ner­halb der ersten 12 Monate wird Ihnen der Dif­fe­renz­be­trag zum Preis eines ver­gleich­baren Mo­nats­ti­ckets (Solo31 beim JahresAbo, Abo 3 und Abo 6, bzw. 31-Tage-MobiCard beim JahresAbo Plus, bzw. 9-Uhr-MobiCard beim 9-Uhr-JahresAbo) im Verhältnis zu Ihrer monatlichen Abo-Rate auf die bereits genutzten Monate verrechnet. Ab dem zweiten Jahr entfällt diese Nach­be­rech­nung des Dif­fe­renz­be­trages.
  • Bei Gründen wie z. B. berufliche Versetzung, Ar­beits­lo­sig­keit, Schwangerschaft, Weg­zug/Um­zug oder Ruhe­stand kann ein Abo gegen Nach­weis (z. B. Mel­de­be­schei­ni­gung des neuen Wohn­ortes bei Umzug) auch im ersten Abo-Jahr ohne Zu­zah­lung gekündigt werden.
Ihr Kun­den­ver­trags­part­ner ist entweder
  • die VAG (bei Be­stel­lung im VGN On­line­shop),
  • die DB (bei Be­stel­lung im Abo-Shop der DB),
  • die infra fürth (bei Be­stel­lung im Abo-Shop der infra fürth) oder
  • das im Be­stell­schein von Ihnen angegebene Ver­kehrs­un­ter­neh­men.

Die Adres­sen aller Ver­kehrs­un­ter­neh­men, die als Ihr Kun­den­ver­trags­part­ner in Frage kommen, finden Sie im Rat­ge­ber zum Ver­bund­pass.

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Noch Fragen?

Ja, im Unterschied z.B. zu einem 24-Monats-Vertrag im Fitnessstudio oder einem Handy-Vertrag kann das Abo je­der­zeit gekündigt werden.

Bei Kündigung in­ner­halb der ersten 12 Monate zahlen Sie für die genutzten Monate lediglich den Dif­fe­renz­be­trag zum Preis einer ver­gleich­baren Solo 31 (beim JahresAbo, Abo 3 und Abo 6) bzw. 31-Tage-MobiCard (beim JahresAbo Plus) oder einer 9-Uhr-MobiCard (beim 9-Uhr-Abo). Ab dem zweiten Jahr können Sie Ihr Abo jeweils zum Mo­nats­en­de kündigen, ohne einen Dif­fe­renz­be­trag ausgleichen zu müssen.

Bei Gründen wie z.B. berufliche Versetzung, Ar­beits­lo­sig­keit, Schwangerschaft, Weg­zug/Um­zug oder Ruhe­stand kann ein JahresAbo gegen Nach­weis (z.B. bei Umzug Mel­de­be­schei­ni­gung des neuen Wohn­ortes) auch im 1. Abo-Jahr ohne Aufzahlung gekündigt werden.

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Noch Fragen?

Fahrgeld wird nur bei einer mit Aus­geh­un­fä­hig­keit verbundenen Krank­heit von über 15 zu­sam­men­hän­genden Tagen erstattet. Erforderlich dafür ist ein ärztliches Attest, in dem die Aus­geh­un­fä­hig­keit bescheinigt wird, eine ein­fache Krank­schrei­bung reicht nicht aus! Für jeden Krank­heits­tag wird – ab dem 16. Tag – 1/30 des monatlichen Ein­zugs­be­trages vergütet.

Bitte senden Sie das Attest samt Angabe der Abo-Nummer an Ihren Ver­trags­part­ner. Dies ist immer ein Ver­kehrs­un­ter­neh­men, wie z.B. VAG oder DB Vertrieb, in keinem Fall jedoch die VGN GmbH.

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Ja. Gegen eine Gebühr von 30 Euro kann ein­ma­lig eine Ersatz-Abowert­mar­ke für die restliche Gel­tungs­dauer aus­ge­stellt werden. Das Abo kann dann al­ler­dings nicht mehr vorzeitig gekündigt werden.

Der Verlust einer Abowert­mar­ke ist den Ver­kehrs­un­ter­neh­men per­sön­lich anzuzeigen. Die abhanden gekommene Wert­mar­ke ist ungültig und bei Wie­der­auf­fin­den un­ver­züg­lich zu­rück­zu­ge­ben.

Beim eTicket kann dieses durch den Kun­den­ver­trags­part­ner gesperrt werden. Dem Kunden wird in diesen Fällen ein neues eTicket aus­ge­ge­ben. Der Verlust ist dem Kun­den­ver­trags­part­ner un­ver­züg­lich mitzuteilen. Für die Er­satz­aus­stel­lung fallen Gebühren in gleicher Höhe an.

Wir empfehlen die Nutzung des Abos als HandyTicket. Das HandyTicket ist in Ihrem Account gespeichert und kann somit nicht verloren gehen.

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Ja, eine Änderung des Gel­tungs­be­reichs ist immer zum ersten eines Monats möglich. An­sprech­part­ner ist das Ver­kehrs­un­ter­neh­men, bei dem Sie das Abo abgeschlossen haben, z.B. VAG oder DB.

Im VGN On­line­shop gekaufte Abos können über das meinAbo-Portal direkt angepasst werden.

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Ja, der Betrag wird au­to­ma­tisch zum Änderungszeitpunkt angepasst. Kunden haben al­ler­dings ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen ab Inkrafttreten der Änderung.

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