Für die Preis­bil­dung ist der Tarifraum in Flächen­zo­nen bzw. städtische Ta­rif­ge­biete unterteilt. Zo­nen­gren­zen sind teilweise zu „neutralen Zo­nen" ausgebildet. Die Gliederung erfolgt für den

  1. Zo­nentarif in
    • Zo­nen und
    • Teil­zo­nen
      (Ta­rif­zo­nen­plan Ge­samt­raum),
  2. Kurz­stre­cken­ta­rif in
    • begrenzte Anzahl zu­sam­men­hän­gender Hal­te­stel­len
      (Ta­rif­zo­nen­plan Nürn­berg-Fürth-Stein),
  3. Stadt­ta­rif in
    städtische Ta­rif­ge­biete
    • Preis-/Tarifstufe A: Ta­rif­ge­biet Nürn­berg-Fürth-Stein
    • Preis-/Tarifstufe B: Ta­rif­ge­biet Fürth
    • Preis-/Tarifstufe C: Ta­rif­ge­biet Erlangen
    • Preis-/Tarifstufe D: Ta­rif­ge­biete Amberg, Ans­bach, Bam­berg, Bayreuth, Forch­heim, Neumarkt, Schwabach, Sulzbach-Rosenberg
    • Preis-/Tarifstufe E: Ta­rif­ge­biete Coburg und Kronach

    • Preis-/Tarifstufe F: Ta­rif­ge­biete Auerbach, Dinkelsbühl, Feucht­wangen, Gun­zen­hau­sen, Hers­bruck, Herzogen­aurach, Hirschaid, Kulmbach, Lauf a. d. Pegnitz, Lichten­fels,  Rödental, Rothen­burg o. d. Tauber, Treucht­lingen, Wei­ßen­burg.

2.1

Zo­nentarif

Für aus­schließ­liche Fahrten in­ner­halb einer bzw. zwischen zwei an­ei­nan­der­gren­zenden Teil­zo­nen, egal ob die an­ei­nan­der­gren­zenden Teil­zo­nen der gleichen Zone oder zwei un­ter­schied­lichen Zo­nen ange­hö­ren, ist der Fahr­preis für 1 Zone (Preis-/Tarifstufe 1) zu bezahlen.

Davon abgesehen sind die Fahr­preise min­des­tens für 2 Zo­nen zu bezahlen. Bei Fahrten über mehr als 2 Zo­nen richten sie sich prinzipiell nach der Zahl aller befahrenen Zo­nen und Teil­zo­nen, die unmittelbar aneinandergrenzen.

Eine Modifizierung dieses Prinzips ist durch „tarifliche Hauptwege“ möglich, die für Stre­cken­ab­schnitte be­stimmter Ver­kehrs­li­ni­en definiert sein können.

Bei Fahrten ent­lang eines „tariflichen Hauptweges“ sind über diesen Hauptweg hinaus befahrene (Teil-)Zo­nen für die Fahr­preis­bil­dung nicht zu berück­sichtigen. Nur wenn Ein- bzw. Ausstieg auf einem Fahrtweg abseits des „tariflichen Hauptweges“ dieser Linie erfolgen, ist ein solcher Fahrtweg in die Fahr­preis­bil­dung einzubeziehen.

Werden mehrere Teil­zo­nen befahren, so wird höchstens eine Teil­zo­ne am Beginn oder Ende des Fahrtweges berück­sichtigt; die übrigen Teil­zo­nen zählen als Zone. Die Zone 200 zählt bei erneutem Befahren nur einmal. Alle übrigen Zo­nen werden bei wiederholtem Befahren jeweils erneut gezählt. Hal­te­stel­len auf Flächen­zo­nen­gren­zen ge­hö­ren allen angrenzenden Flächen­zo­nen an.

Das Fahren auf einer Zo­nen-/Teilzo­nen­gren­ze wird bei der Fahr­preis­bil­dung nicht zu­sätz­lich gewertet.

Es werden höchstens 10 Zo­nen und eine Teil­zo­ne berechnet.

2.2

Kurz­stre­cken­ta­rif

Der Kurz­stre­cken­ta­rif gilt in­ner­halb des Ta­rif­ge­bietes Nürn­berg-Fürth-Stein (Zo­nen 100/200 inklusive angrenzender neutraler Zo­nen) nach dem Einstieg für Fahrten

  • bis zur 4. Hal­te­stel­le bei Bus und Tram
  • bis zur 2. Hal­te­stel­le bei der U-Bahn.

Auf der Schie­nen­stre­cke gilt der Kurz­stre­cken­ta­rif ferner zwischen

  • Nürn­berg Ostbahn­hof - Nürn­berg Erlenstegen
  • Nürn­berg Haupt­bahn­hof - Nürn­berg Dürrenhof
  • Nürn­berg Dürrenhof - Nürn­berg Ostring
  • Nürn­berg Ostring - Nürn­berg Mögeldorf
  • Nürn­berg Mögeldorf - Nürn­berg Rehhof
  • Nürn­berg Rehhof - Nürn­berg Laufamholz
  • Nürn­berg Dürrenhof - Nürn­berg Gleißhammer
  • Nürn­berg Gleißhammer - Nürn­berg Dutz­end­teich
  • Nürn­berg Dutz­end­teich - Nürn­berg Frankenstadion
  • Nürn­berg Steinbühl - Nürn­berg Sandreuth
  • Rei­chels­dorf Bahn­hof - Rei­chels­dorfer Keller
  • Rei­chels­dorfer Keller - Katzwang Bahn­hof
  • sowie von Fürth Haupt­bahn­hof über das oben genannte Ta­rif­ge­biet hinaus bis Bahn­hof Zirndorf zwischen allen Hal­te­stel­len.

Bei der Er­mitt­lung der maßgeblichen Hal­te­stel­len­an­zahl sind alle planmäßigen Hal­te­stel­len des jeweiligen Fahrt­ver­laufs zu berück­sichtigen, un­ab­hän­gig von der tatsächlichen Bedienung.

Im Kurz­stre­cken­ta­rif können nur Ein­zel­fahr­scheine bzw. 4er-Tickets genutzt werden.

Um­stei­gen und Fahrt­un­ter­bre­chungen sind nicht gestattet. Mit dem Ausstieg aus dem Ver­kehrs­mit­tel ist die Kurz­stre­cken­fahrt beendet.

2.3

Stadt­ta­rife

2.3.1

Preis-/Tarifstufe A im Ta­rif­ge­biet Nürn­berg-Fürth-Stein

Für Fahrten aus­schließ­lich in­ner­halb des Ta­rif­ge­bietes Nürn­berg-Fürth-Stein (Zo­nen 100/200 inklusive angrenzender neutraler Zo­nen) gilt die Preis-/Tarifstufe A. Aus­nah­men sind Fahrten im Kurz­stre­cken­ta­rif und Fahrten aus­schließ­lich in­ner­halb des Ta­rif­ge­bietes Fürth gemäß Punkt 2.3.2.

2.3.2

Preis-/Tarifstufe B im Ta­rif­ge­biet Fürth

Für Fahrten aus­schließ­lich in­ner­halb des Ta­rif­ge­bietes Fürth (ent­spre­chender Teil der Zone 200 inklusive der angrenzenden neutralen Zone 200/700) gilt die Preis-/Tarifstufe B. Aus­nah­me sind Fahrten im Kurz­stre­cken­ta­rif. 

2.3.3

Preis-/Tarifstufe C im Ta­rif­ge­biet Erlangen

Für Fahrten aus­schließ­lich in­ner­halb des Ta­rif­ge­bietes Erlangen (Zone 400 inklusive angrenzender neutraler Zo­nen) gilt die Preis-/Tarifstufe C. Aus­nah­men gibt es im In­nen­stadtbereich gemäß 7.7.

2.3.4

Preis-/Tarifstufe D in den Ta­rif­ge­bieten der Städte Amberg, Ans­bach, Bam­berg, Bayreuth, Forch­heim, Hof, Neumarkt, Schwabach sowie Sulzbach-Rosenberg

Für Fahrten aus­schließ­lich in­ner­halb folgender Ta­rif­ge­biete gilt die Preis-/Tarifstufe D:

  • Ta­rif­ge­biet Amberg (Zone 1530)
  • Ta­rif­ge­biet Ans­bach (Zone 760)
  • Ta­rif­ge­biet Bam­berg (Zone 1100)
  • Ta­rif­ge­biet Bayreuth (Zone 1200)
  • Ta­rif­ge­biet Forch­heim (Teil­zo­nen 432/441 inklusive angrenzender neutraler Zone)
  • Ta­rif­ge­biet Hof(Zone 2740)
  • Ta­rif­ge­biet Neumarkt (Zone 558)
  • Ta­rif­ge­biet Schwabach (Teil­zo­nen 602/611)
  • Ta­rif­ge­biet Sulzbach-Rosenberg (Zone 1510)

2.3.5

Preis-/Tarifstufe E in den Ta­rif­ge­bieten der Städte Coburg und Kronach

Für Fahrten aus­schließ­lich in­ner­halb folgender Ta­rif­ge­biete gilt die Preis-/Tarifstufe E:

  • Ta­rif­ge­biet Coburg (Teil­zo­nen 2332/2343)
  • Ta­rif­ge­biet Kronach (Teil­zo­nen 2067/2071)

2.3.6

Preis-/Tarifstufe F in den Ta­rif­ge­bieten der Städte Auerbach, Dinkelsbühl, Feucht­wangen, Gun­zen­hau­sen, Hers­bruck, Herzogen­aurach, Hirschaid, Kulmbach, Lauf, Lichten­fels, Rödental, Rothen­burg o. d. Tauber, Treucht­lingen sowie Wei­ßen­burg

Für Fahrten aus­schließ­lich in­ner­halb folgender Ta­rif­ge­biete gilt die Preis-/Tarifstufe F:

  • Ta­rif­ge­biet Auerbach
  • Ta­rif­ge­biet Dinkelsbühl
  • Ta­rif­ge­biet Feucht­wangen
  • Ta­rif­ge­biet Gun­zen­hau­sen
  • Ta­rif­ge­biet Hers­bruck
  • Ta­rif­ge­biet Herzogen­aurach
  • Ta­rif­ge­biet Hirschaid
  • Ta­rif­ge­biet Kulmbach
  • Ta­rif­ge­biet Lauf
  • Ta­rif­ge­biet Lichten­fels
  • Ta­rif­ge­biet Rödental
  • Ta­rif­ge­biet Rothen­burg o. d. T.
  • Ta­rif­ge­biet Treucht­lingen
  • Ta­rif­ge­biet Wei­ßen­burg

Der jeweilige räumliche Gel­tungs­be­reich ist durch Hal­te­stel­len­zu­ord­nungen festgelegt.

Das Fahr­aus­weis­an­ge­bot und die Preise sind in Anlage 8: „Übersicht der Stadt­ta­rife (Tarifstufe F)" dargestellt.

2.4

Gliederung und Nummerierung von Flächen­zo­nen

Der Tarifraum ist von der Städteachse Nürn­berg-Fürth-Erlangen aus in Sektoren gegliedert. Alle Flächen­zo­nen sind mit Zo­nen- bzw. Teil­zo­nen­num­mern ge­kenn­zeich­net.

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