Zum 01.08.2020 wurde das 365-Euro-Ticket VGN für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende zunächst als Pilot eingeführt. Die Ausgabe erfolgt letztmalig im Juli 2027. Das Ticket gilt bis zum Ablauf seiner Gültigkeit.
Der Jahresfahrpreis beträgt 365,- Euro.
Berechtigte
Bezugsberechtigt für das 365-Euro-Ticket VGN sind Schulpflichtige bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (= 15. Geburtstag).
Nach Vollendung des 15. Lebensjahres (= 15. Geburtstag) wird das 365-Euro-Ticket VGN mit Ausnahme von Studierenden, die an einer Hochschule immatrikuliert sind und Praktikanten oder Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an ein Studium an einer Hochschule nach den für das Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist, für alle in Punkt 5.2.1.11 genannten bezugsberechtigten Personengruppen angeboten.
Die Regelungen zum Nachweis der Bezugsberechtigung in Punkt 5.2.1.11 gelten entsprechend.
Die Fahrtberechtigung ist nicht übertragbar.
Gültigkeit
Das 365-Euro-Ticket VGN ist ein Jahresticket und kann mit Gültigkeitsbeginn zum Ersten eines jeden Kalendermonats erworben werden. Spätester Gültigkeitsbeginn ist der 01.07.2027. Es ist als Jahresticket für 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate gültig.
Es ist verbundweit für beliebig viele Fahrten gültig.
Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.
Verbundpass
Das 365-Euro-Ticket VGN gilt ausschließlich in Verbindung mit einem gültigen Verbundpass.
Die notwendigen Verbundpässe werden für den Geltungsbereich ausgestellt, in dem Fahrten im Ausbildungsverkehr erforderlich sind (Wohnsitz und Schule/Ausbildungsstätte im VGN-Verbundgebiet). Davon unbenommen bleibt die verbundweite Gültigkeit, wenn diese Verbundpässe im Zusammenhang mit dem 365-Euro-Ticket VGN durch berechtigte Personen genutzt werden (siehe 5.2.1.2).
Ersatz
Bei Verlust von nicht-personalisierten (enthält beim Kauf keinen Namen und Vornamen) 365-Euro-Tickets VGN wird kein Ersatz geleistet. Ein Umtausch gegen andere Fahrkarten ist ausgeschlossen. Bei Verlust eines personalisierten (enthält beim Kauf Name und Vorname) 365-Euro-Ticket VGN kann dieses einmalig gegen ein Entgelt von 10,- Euro für die restliche Geltungsdauer neu ausgestellt werden.
Erstattung
Die Kosten eines 365-Euro-Tickets VGN werden nach dem ersten Geltungstag grundsätzlich nicht mehr erstattet.
Härtefallklausel
Bei nachweislichem Wegzug aus dem VGN-Verbundgebiet können die Kosten eines 365-Euro-Tickets VGN auf Wunsch davon abweichend anteilig erstattet werden.
In diesen Fällen wird für jeden nicht genutzten Kalendertag 1,- Euro erstattet. Ein Entgelt wird nicht erhoben.