Die Gültigkeit der dauerhaften Sitzplatzreservierung beträgt ab dem 1. Geltungstag 1 Jahr. Es fällt pro angefangenem Geltungsjahr der Fahrkarte ein pauschales Entgelt in Höhe von 40,– € an. Das Entgelt ist für jede Fahrkarte gesondert und unabhängig vom konkreten Reservierungszeitpunkt, Umreservierungen nach Punkt 6.3.3 oder der restlichen Geltungsdauer der Fahrkarte zu entrichten.
Die dauerhafte Sitzplatzreservierung gilt nur in Verbindung mit einem gültigen VGN-Abo. VGN-Abos sind JahresAbo, JahresAbo Plus, JahresAbo mit Ausschlusszeit, unterjährige Abos (Abo 6, Abo 3), FirmenAbo und FirmenAbo Plus.
Die gewählte Verbindung muss dem räumlichen Geltungsbereich der Fahrkarte entsprechen.
Die dauerhafte Sitzplatzreservierung gilt jeweils montags bis freitags (ausgenommen bundesweite Feiertage) und wird nur für eine bestimmte Verbindung der Hin- und Rückfahrt ausgegeben. Freitags kann eine abweichende Rückfahrtverbindung gewählt werden.
Bei Reservierungen für die 1. Klasse ist ein Fahrausweis für die 1. Klasse notwendig.
Endet die Gültigkeit der zugehörigen Fahrkarte, so verliert auch die zughörige Sitzplatzreservierung automatisch ihre Gültigkeit.
Geht der Zeitraum der dauerhaften Sitzplatzreservierung über einen Fahrplanwechsel hinaus, so erfolgt die Sitzplatzreservierung über das Datum des Fahrplanwechsel hinaus vorbehaltlich der insoweit unveränderten Fahrzeiten des gebuchten Zuges. Im Falle von zeitlichen Veränderungen wird die Sitzplatzreservierung für die ursprünglich gebuchte, nicht mehr existente Verbindung automatisch ab dem Fahrplanwechsel storniert. Hierüber wird der Kunde unverzüglich per E-Mail informiert, sobald die neuen Fahrplandaten zur Verfügung stehen. Der Kunde kann sodann innerhalb der restlichen Geltungsdauer der Fahrkarte eine neue Verbindung buchen.