Steckbrief

Steckbrief

Ticket-Steck­brief

Per­so­nen 1 Mit­ar­bei­ter eines ko­ope­rie­renden Un­ter­neh­mens
Gül­tig­keit rund um die Uhr, deutsch­land­weit im Nah­ver­kehr
Mitnahme nein
Über­trag­bar nein
Weiteres
  • Kooperatioon des Un­ter­neh­mens not­wen­dig
  • Ab­schluss jeweils zum Mo­nats­ers­ten möglich
  • Kündigung monatlich möglich

Mit dem D-Ticket Job sind Sie auch in der Frei­zeit deutsch­land­weit mobil

Viele Firmen fördern die Nutzung von Bus und Bahn durch ihre Mitarbeitenden mit einem Deutschlandticket Job. Ob Ihr Un­ter­neh­men dazugehört, erfragen Sie bitte in der Per­sonalabteilung oder beim Be­triebs­rat. Oft findet man auch im Intranet In­for­ma­ti­onen.

Sie sind Ar­beit­ge­ber und würden Ihren Mitarbeitenden gerne ein Jobticket für den täglichen Ar­beits­weg anbieten? Infos zum D-Ticket Job und den weiteren FirmenAbo-Modellen, ihren Vorteilen sowie not­wen­dige Kon­taktdaten finden Sie auf der Seite »VGN für Un­ter­neh­men«.

Vorteile

Sparen Sie im Vergleich zum normalen Deutschlandticket

  • Voraussetzung: Ar­beit­ge­ber beteiligt sich mit min­des­tens 25 % an den Kosten
  • Zu­sätz­lich von uns: 5 % Rabatt auf das Deutschlandticket
  • Ergibt eine Ersparnis von min­des­tens 30 % auf den Deutschlandticket-Preis
  • Sie zahlen maximal 34,30 € pro Monat, je nach Zuschuss Ihres Ar­beit­ge­bers
  • Bequeme monatliche Ab­bu­chung
  • Deutsch­land­weit gültig – auch in der Frei­zeit
Das Deutschlandticket Job im Über­blick
Entdecke alle Vorteile des Deutschlandticket Job für dein Un­ter­neh­men und dein Team. Jetzt Flyer he­run­ter­la­den und profitieren! (© VGN GmbH)

Preise & Tickets

So er­hal­ten Sie Ihr Deutschlandticket Job

Preise und Ti­cket­kauf

Details zur Be­stel­lung erfragen Sie in­di­vi­du­ell in Ihrer Per­sonalabteilung oder beim Be­triebs­rat.

An­sprech­part­ner für das D-Ticket Job im VGN sind die VAG Nürn­berg, die DB Regio oder die infra fürth.

FAQ

Häufige Fragen

Steuerfreie Zuschüsse

Steu­er­freie Zuschüsse fürs D-Ticket Job

Nutzen Sie Steuererleichterungen: Seit 01.01.2019 sind Fahrtkostenzuschüsse grund­sätz­lich steuer- und so­zi­al­ab­ga­benfrei.
(geregelt ist dies im § 3 Nr. 15 EStG)

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