Das JahresAbo Plus ist ein echter Freund der Familie

Steckbrief

Steckbrief

Ticket-Steck­brief

Per­so­nen 1–6 Per­so­nen (max. 2 ab 18 Jahren)
Gel­tungs­dauer 12 Ka­len­der­mo­nate
Mitnahme Mitnahme von Mo.–Fr. ab 19 Uhr, Wo­chen­en­de und Fei­er­tage ganztags:
  • bis zu 5 weitere Per­so­nen (ergibt max. 6 Per­so­nen, davon max. 2 ab 18 Jahre)
  • 2 Fahr­räder anstelle von 2 Per­so­nen
  • 1 Hund
Über­trag­bar nein
Ver­bund­pass / Zo­nen­karte

Bei HandyTicket und eTicket ist kein Ver­bund­pass erforderlich.

(Aus­nah­me: Beim Papierticket ist ein Ver­bund­pass not­wen­dig)

Weiteres Mo.–Fr. vor 19 Uhr nur für 1 Per­son gültig
Wählen Sie Ihren Ver­trags­part­ner:

Wenn Ihr Arbeitstag vorbei ist, kommen ein­fach Familie, Freunde und Hund mit

Dass Sie mit dem JahresAbo Tag für Tag zur Arbeit fahren, ist das eine. Dass Sie mit dem gleichen JahresAbo am Abend und am Wo­chen­en­de auch noch Ihre Freunde und Ihre Familie mit­neh­men können, ist das andere – das ganz Besondere – das JahresAbo Plus.

Abschließen können Sie das JahresAbo Plus »ganz normal« an jedem Monats-Ersten. Das Ticket gilt dann 12 aufeinanderfolgende Monate rund um die Uhr, in allen Ver­kehrs­mit­teln, im ge­samten aus­ge­wählten Gel­tungs­be­reich.

Der Clou am JahresAbo Plus ist al­ler­dings, dass Sie unter der Woche ab 19 Uhr bis zu fünf weitere Per­so­nen mit­neh­men können. Einzige Ein­schrän­kung: max. eine Per­son der weiteren Per­so­nen darf über 18 sein. Am Wo­chen­en­de und an Fei­er­tagen ist diese Per­so­nenmitnahme sogar rund um die Uhr möglich. Und ein Hund kann zu den angegeben Zeiten eben­falls gratis mit­fah­ren.

Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich das JahresAbo Plus ein­fach auf unbe­stimmte Zeit. Sprich, Sie bekommen das neue Ticket spätestens fünf Tage vor Ablauf des bisherigen au­to­ma­tisch zu­ge­sandt.

Und wenn Sie trotz aller Vorzüge kündigen müssen? Dann können Sie das monatlich tun – kein Risiko also. Kündigungen sind immer zum Ende des Ka­len­der­mo­nats, in dem die Kündigung erfolgt, in Textform möglich. 

Be­son­ders praktisch

Wenn Sie das Abo als HandyTicket mit Licht­bild bestellen ist kein separater Ver­bund­pass und kein zu­sätz­licher Licht­bild­aus­weis not­wen­dig. Das Ticket ist zudem »unverlierbar«, da es in Ihrem Account hinterlegt ist.

Bestellung

Online oder analog: So ein­fach bestellen Sie Ihr JahresAbo Plus und den Ver­bund­pass

Ihr JahresAbo Plus als HandyTicket oder eTicket gilt ohne Ver­bund­pass, da dessen Inhalte bereits im Ticket hinterlegt sind. Ein separater Ver­bund­pass in Papierform wird nicht be­nö­tigt.

Aus­nah­me: Ihr Papierticket gilt nur mit kos­ten­losem Ver­bund­pass. Er per­so­na­li­siert das Abo und definiert den Gel­tungs­be­reich, in dem Ihr Ticket gilt.

Am bequemsten bestellen Sie online:

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Abo online als HandyTicket zu bestellen. Dann brauchen Sie keinen Be­stell­schein auszufüllen, keinen Ver­bund­pass und können Ihr Ticket nicht verlieren.

Hier geht’s zu den Online-Shops

Oder Sie nutzen die analoge Va­ri­an­te und bestellen per­sön­lich oder per Post:

  • Möchten Sie nicht online bestellen, füllen Sie bitte den ent­spre­chenden Abo-Be­stell­schein aus.
  • Geben Sie den Be­stell­schein mit Ihrem Pass­foto in einem unserer Kun­den­bü­ros ab. Dann können Sie Ihr Abo sofort mit­neh­men.
  • Alternativ schicken Sie den Be­stell­schein mit Ihrem Licht­bild bitte per Post an den Ver­trags­part­ner Ihrer Wahl: Die Adres­sen der möglichen Ver­kehrs­un­ter­neh­men stehen auf der zweiten Seite des Be­stell­scheins. Bitte schicken Sie Ihre Be­stel­lung spätestens bis zum 20. des Monats ab, wenn Sie das Abon­ne­ment ab dem nächsten Ersten nutzen wollen.

Mit der Be­stel­lung wählen Sie auch Ihren Kun­den­ver­trags­part­ner:

Ihr Kun­den­ver­trags­part­ner ist entweder

Bei allen Fragen zu Ihrem JahresAbo Plus, bei Än­de­rungs­wün­schen oder Kündigung wenden Sie sich bitte stets an dieses Ver­kehrs­un­ter­neh­men.

Preise

Das JahresAbo Plus mit Mitnahme im Vergleich zum JahresAbo ohne Mitnahme:

Sie be­nö­ti­gen die Mit­nah­me­op­ti­on eigentlich gar nicht? Dann ist das JahresAbo vielleicht das passende Ticket für Ihre Be­dürf­nisse.


TicketsTickets
 
JahresAbo Plus
Jahres­Abo Plus
JahresAbo
Jahres­Abo
Per­so­nen 1–61
Gül­tig­keit 12 Monate12 Monate
Mitnahme möglich, s. u.
 Preis pro MonatPreis pro Monat
A 79,10 €72,20 €
B 64,80 €59,20 €
C 52,90 €48,30 €
D 43,10 €39,40 €
E 38,00 €34,70 €
F 30,40 €27,80 €
Kurzstrecke 
1 43,10 €39,40 €
2 72,60 €66,30 €
2+T 86,60 €79,10 €
3 96,70 €88,30 €
3+T 114,20 €104,30 €
4 124,50 €113,70 €
4+T 134,10 €122,50 €
5 145,90 €133,20 €
5+T 156,00 €142,50 €
6 163,70 €149,50 €
6+T 178,70 €163,20 €
7 191,60 €175,00 €
7+T 205,30 €187,50 €
8 219,00 €200,00 €
8+T 230,40 €210,40 €
9 243,90 €222,70 €
9+T 255,60 €233,40 €
10 269,90 €246,50 €
10+T 290,10 €264,80 €
Dokument Ver­bund­passVer­bund­pass
Mitnahme ab 19 Uhr, Wo­chen­en­de / Fei­er­tage ganztags
 max. 2 Per­so­nen ab 18 Jahre
 2 Fahr­räder anstelle von 2 Per­so­nen
 1 Hund kos­ten­los

FAQ

Häufige Fragen

Ja, sofern Sie Ihr Abo als HandyTicket bestellen, können Sie Ihr Abo auf dem Smart­phone ver­wen­den. Hierzu ist die App VGN Fahrplan & Ticket oder Nürn­bergMOBIL und ein Account für die jeweilige App zur Anzeige des Tickets not­wen­dig.

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Noch Fragen?

Kündigungen sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Ka­len­der­mo­nats schriftlich möglich. Die Kündigung erfolgt form­los per Mail, Fax oder Brief bei Ihrem Kun­den­ver­trags­part­ner.

Kündigung zum Ablauf der regulären Ver­trags­lauf­zeit
  • Kündigen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf des Abo-Jahres.
  • Ihre Wert­mar­ke läuft von selbst aus, Sie müssen diese nicht abgeben.
  • Ihr eTicket wird gesperrt, Sie müssen dieses nicht abgeben.
Vorzeitige Kündigung während der Ver­trags­lauf­zeit
  • Kündigen Sie spätestens einen Monat vor dem gewünschten Ab­lauf­ter­min.
  • Damit Ihre Kündigung wirksam wird, geben Sie Ihre Wert­mar­ke in­ner­halb von fünf Tagen nach Ende des Ka­len­der­mo­nats, zu dem Sie gekündigt haben, nach­weislich an Ihren Ver­trags­part­ner zurück. Ver­säu­men Sie diese Frist, ist die Kündigung nicht wirksam und das Abon­ne­ment bleibt bis zum Ablauf der zeit­lichen Gül­tig­keit be­ste­hen. Ihr eTicket müssen Sie nicht zurückgeben. Dieses wird au­to­ma­tisch gesperrt.
  • Bei vorzeitiger Kündigung in­ner­halb der ersten 12 Monate wird Ihnen der Dif­fe­renz­be­trag zum Preis eines ver­gleich­baren Mo­nats­ti­ckets (Solo31 beim JahresAbo, Abo 3 und Abo 6, bzw. 31-Tage-MobiCard beim JahresAbo Plus, bzw. 9-Uhr-MobiCard beim 9-Uhr-JahresAbo) im Verhältnis zu Ihrer monatlichen Abo-Rate auf die bereits genutzten Monate verrechnet. Ab dem zweiten Jahr entfällt diese Nach­be­rech­nung des Dif­fe­renz­be­trages.
  • Bei Gründen wie z. B. berufliche Versetzung, Ar­beits­lo­sig­keit, Schwangerschaft, Weg­zug/Um­zug oder Ruhe­stand kann ein Abo gegen Nach­weis (z. B. Mel­de­be­schei­ni­gung des neuen Wohn­ortes bei Umzug) auch im ersten Abo-Jahr ohne Zu­zah­lung gekündigt werden.
Ihr Kun­den­ver­trags­part­ner ist entweder
  • die VAG (bei Be­stel­lung im VGN On­line­shop),
  • die DB (bei Be­stel­lung im Abo-Shop der DB),
  • die infra fürth (bei Be­stel­lung im Abo-Shop der infra fürth) oder
  • das im Be­stell­schein von Ihnen angegebene Ver­kehrs­un­ter­neh­men.

Die Adres­sen aller Ver­kehrs­un­ter­neh­men, die als Ihr Kun­den­ver­trags­part­ner in Frage kommen, finden Sie im Rat­ge­ber zum Ver­bund­pass.

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Noch Fragen?

Ja, im Unterschied z.B. zu einem 24-Monats-Vertrag im Fitnessstudio oder einem Handy-Vertrag kann das Abo je­der­zeit gekündigt werden.

Bei Kündigung in­ner­halb der ersten 12 Monate zahlen Sie für die genutzten Monate lediglich den Dif­fe­renz­be­trag zum Preis einer ver­gleich­baren Solo 31 (beim JahresAbo, Abo 3 und Abo 6) bzw. 31-Tage-MobiCard (beim JahresAbo Plus) oder einer 9-Uhr-MobiCard (beim 9-Uhr-Abo). Ab dem zweiten Jahr können Sie Ihr Abo jeweils zum Mo­nats­en­de kündigen, ohne einen Dif­fe­renz­be­trag ausgleichen zu müssen.

Bei Gründen wie z.B. berufliche Versetzung, Ar­beits­lo­sig­keit, Schwangerschaft, Weg­zug/Um­zug oder Ruhe­stand kann ein JahresAbo gegen Nach­weis (z.B. bei Umzug Mel­de­be­schei­ni­gung des neuen Wohn­ortes) auch im 1. Abo-Jahr ohne Aufzahlung gekündigt werden.

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Fahrgeld wird nur bei einer mit Aus­geh­un­fä­hig­keit verbundenen Krank­heit von über 15 zu­sam­men­hän­genden Tagen erstattet. Erforderlich dafür ist ein ärztliches Attest, in dem die Aus­geh­un­fä­hig­keit bescheinigt wird, eine ein­fache Krank­schrei­bung reicht nicht aus! Für jeden Krank­heits­tag wird – ab dem 16. Tag – 1/30 des monatlichen Ein­zugs­be­trages vergütet.

Bitte senden Sie das Attest samt Angabe der Abo-Nummer an Ihren Ver­trags­part­ner. Dies ist immer ein Ver­kehrs­un­ter­neh­men, wie z.B. VAG oder DB Vertrieb, in keinem Fall jedoch die VGN GmbH.

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Ja. Gegen eine Gebühr von 30 Euro kann ein­ma­lig eine Ersatz-Abowert­mar­ke für die restliche Gel­tungs­dauer aus­ge­stellt werden. Das Abo kann dann al­ler­dings nicht mehr vorzeitig gekündigt werden.

Der Verlust einer Abowert­mar­ke ist den Ver­kehrs­un­ter­neh­men per­sön­lich anzuzeigen. Die abhanden gekommene Wert­mar­ke ist ungültig und bei Wie­der­auf­fin­den un­ver­züg­lich zu­rück­zu­ge­ben.

Beim eTicket kann dieses durch den Kun­den­ver­trags­part­ner gesperrt werden. Dem Kunden wird in diesen Fällen ein neues eTicket aus­ge­ge­ben. Der Verlust ist dem Kun­den­ver­trags­part­ner un­ver­züg­lich mitzuteilen. Für die Er­satz­aus­stel­lung fallen Gebühren in gleicher Höhe an.

Wir empfehlen die Nutzung des Abos als HandyTicket. Das HandyTicket ist in Ihrem Account gespeichert und kann somit nicht verloren gehen.

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Ja, eine Änderung des Gel­tungs­be­reichs ist immer zum ersten eines Monats möglich. An­sprech­part­ner ist das Ver­kehrs­un­ter­neh­men, bei dem Sie das Abo abgeschlossen haben, z.B. VAG oder DB.

Im VGN On­line­shop gekaufte Abos können über das meinAbo-Portal direkt angepasst werden.

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Ja, der Betrag wird au­to­ma­tisch zum Änderungszeitpunkt angepasst. Kunden haben al­ler­dings ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen ab Inkrafttreten der Änderung.

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