Ein bar­ri­e­re­freier Nah­ver­kehr nützt allen

Einleitung

Ob Sie im Rollstuhl sitzen oder auf einen Rol­la­tor angewiesen sind…

Wir möchten unseren mo­bi­li­täts­ein­ge­schränkten Fahr­gästen so viel Komfort wie möglich bieten. Die bar­ri­e­re­freie Gestaltung der Sta­ti­onen und Fahr­zeuge im Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (VGN) ist der VGN GmbH und seinen Partnern daher ein großes Anliegen. Schließ­lich sollen Busse, Bahnen, Hal­te­stel­len und Bahn­hö­fe für Sie problemlos zugänglich sein – ganz gleich, ob Sie im Rollstuhl sitzen, einen Kin­der­wa­gen oder Rol­la­tor schieben oder mit Koffern und Einkaufstaschen bepackt sind.

Haltestellen/Fahrzeuge

Was ist an Hal­te­stel­len und in Fahr­zeugen der Stand der Dinge?

Auch wenn die bar­ri­e­re­freien Service-An­ge­bote an Bahn­hö­fen, Hal­te­stel­len und in den Ver­kehrs­mit­teln kontinuierlich ausgebaut werden, so ist noch nicht jeder Bahn­hof, jede Hal­te­stel­le oder jedes Ver­kehrs­mit­tel so, wie wir es wünschen. Darum empfehlen wir Menschen mit Handicap, sich vor Fahrt­an­tritt über die ent­spre­chenden Gegebenheiten an Start und Ziel oder bei möglichen Umstiegen zu erkundigen. Momentan können Sie sich auf folgenden In­ter­net­sei­ten über die Gegebenheiten der Hal­te­stel­len informieren:

  • S-Bahn: Karte zur Bar­ri­e­re­frei­heit aller Bahn­hö­fe S-Bahn
  • Zug allgemein: Sta­ti­onsdatenbank der Bay­e­rischen Ei­sen­bahn­ge­sell­schaft S-Bahn R-Bahn
  • Bar­ri­e­re­frei­heit im Stadt­ver­kehr Nürn­berg und Fürth:
    • Ein- und Ausstieg in die Nürn­berger Stra­ßen­bahn
    • In­for­ma­ti­onen zu Aufzügen und behindertengerechten Toiletten an U-Bahn­hö­fen

In­for­ma­ti­onen der VAG U-BahnTramBus

Beförderung

Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis plus Wert­mar­ke erlauben Ihnen günstiges Fahren

Wenn Sie einen grün/orangenen Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis und ein Aus­weis­blatt mit gültiger Wert­mar­ke haben, sind Sie deutsch­land­weit zur kos­ten­losen Nutzung folgender Ver­kehrs­mit­tel berechtigt:

  • alle Nah­ver­kehrs­züge in der 2. Klasse S-Bahn R-Bahn,
  • alle U-Bahnen U-Bahn,
  • alle Stra­ßen­bahnen Tram,
  • und alle Busse Bus.
  • Nicht kos­ten­frei genutzt werden dürfen Züge des Fern­ver­kehrs (ICE, IC, EC, D-Züge).

Die Wert­mar­ke er­hal­ten Sie beim Ver­sor­gungs­amt, Zentrum Bayern für Familie und Soziales. Sie kostet 91 € pro Jahr, bzw. 46 € für ein halbes Jahr [Stand: 30.12.2022]. Unter be­stimmten Voraussetzungen kann diese Selbst­be­tei­li­gung auch entfallen. Ausschlaggebend für die Bezugsbe­rech­ti­gung ist nicht der Grad der Schwer­be­hin­de­rung, sondern die Frage der Mo­bi­li­täts­ein­schränkung (vgl. SGB 9, §228).

Ein Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis ohne Wert­mar­ke berechtigt nicht zur kos­ten­losen Nutzung der Ver­kehrs­mit­tel.

Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis + Aus­weis­blatt mit Wert­mar­ke = gültige Fahr­kar­te

Mobilitäts-Hilfsmittel

Das Mit­neh­men von Begleitern und Mo­bi­li­täts-Hilfsmitteln ist kos­ten­los

Rollstuhl und Rol­la­tor

  • E-Rollstühle, Rollstühle und Rol­la­toren können Sie in Bussen und Bahnen mit­neh­men, sofern es deren Be­schaf­fen­heit zulässt.
  • Elektromobile (»E-Scooter«) werden in Stra­ßen­bahnen und ge­kenn­zeich­neten Bussen nur dann befördert, wenn die An­for­de­rungen an E-Scooter (Nach­weis über bundeseinheitliches Piktogramm) erfüllt sind.

Be­gleit­per­sonen und Be­gleit­hunde

  • Wenn Sie einen Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis mit Merkzeichen B besitzen, können Sie in allen Ver­kehrs­mit­teln des VGN gleichzeitig eine Be­gleit­per­son sowie einen Hund kos­ten­los mit­neh­men (auch wenn es sich nicht um einen Führ- oder Blin­den­hund handelt.)

Kin­der­wa­gen

  • Für die Mitnahme eines Kin­der­wa­gens müssen Sie selbst­ver­ständ­lich nichts zahlen. Weitere Infos zum Reisen mit Kindern im VGN.

Weitere Infos

Weitere In­for­ma­ti­onen

Cookie-Einstellungen

Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben verschiedene Funktionen.
 
Die Einwilligung in die Verwendung der nicht notwenigen Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 
Zur Teilnahme an Gewinnspielen müssen die notwendigen Cookies aktiviert sein. Weitere Informationen finden sie im Datenschutz.

Notwendige Cookies