Die Beförderung von Schwerbehinderten, deren Begleitpersonen, Führhunde, Krankenfahrstühle, orthopädische Hilfsmittel und Handgepäck richtet sich nach SGB 9 § 145 - Sozialgesetzbuch - in der jeweils gültigen Fassung. Die Berechtigung ist auf Verlangen nachzuweisen.
Schwerbehinderte können gegen Zahlung der tariflich festgelegten Preise in die 1. Klasse übergehen.
Es gelten die Bestimmungen in 6. sinngemäß. Zusatzwertmarken für die 1. Klasse gelten nur in Verbindung mit einem Verbundpass. Ohne Zuzahlung können in die 1. Klasse übergehen
Schwerbehinderte, deren Ausweis das Merkzeichen "1. Klasse" und
Begleitpersonen von Schwerbehinderten, deren Ausweis das Merkzeichen "1. Klasse und B" trägt.