Weil es dir zusteht: Das vergünstigte Mo­nats­ti­cket Aus­bil­dung

Steckbrief

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Ticket-Steck­brief

Per­so­nen 1 Per­son
Gel­tungs­dauer 1 Ka­len­der­mo­nat
Mitnahme nein
Über­trag­bar nein
Ver­bund­pass / Zo­nen­karte

Ver­bund­pass not­wen­dig (ab 15 Jahre Bestätigung der Schule, Uni oder Aus­bil­dungs­stätte not­wen­dig)

Wichtig: Die Mo­nats­wert­mar­ke Schü­ler/Aus­bil­dung wird Ihnen per Post zugestellt. Falls Sie ein HandyTicket möchten, können Sie dieses über die App „VGN Fahrplan & Tickets“ kaufen.

Das Gesetz entscheidet, ob dir ein rabattiertes Mo­nats­ti­cket zusteht

Du steckst in einer Aus­bil­dung und fährst täglich mit Bus und Bahn in die Schule, zur Uni oder zur Aus­bil­dungs­stätte? Dann hast du in der Regel Anrecht auf ein Mo­nats­ti­cket (offiziell: »Mo­nats­wert­mar­ke für den Aus­bil­dungs­ver­kehr«), das im Vergleich zu einem regulären Mo­nats­ti­cket (z.B. Solo 31) deutlich rabattiert ist.

Wem ein rabattiertes Mo­nats­ti­cket zusteht und wem nicht, hat der Ge­setz­ge­ber im PBefG (Per­so­nen­be­för­de­rungs­ge­setz) geregelt.

Für den Kauf des Mo­nats­ti­ckets benötigst du den kos­ten­losen »Ver­bund­pass Aus­bil­dung«. Ohne diesen Be­rech­ti­gungs­nach­weis ist das Ticket ungültig.

Prüfe bitte, ob du An­spruch auf den »Ver­bund­pass Aus­bil­dung« hast.

In­for­ma­ti­onen zum bay­e­rischen Er­mä­ßi­gungsticket für Azubis, Stu­die­rende und Frei­wil­li­gen­dienstleistende.

Gültigkeit

Das Mo­nats­ti­cket Aus­bil­dung gilt

  • nur mit dem »Ver­bund­pass Aus­bil­dung«,
  • nur für die Per­son, auf die der Ver­bund­pass aus­ge­stellt ist,
  • für den ganzen Ka­len­der­mo­nat (vom ersten bis zum letzten Tag des Monats),
  • in der 2. Klasse,
  • in­ner­halb der Ta­rif­zo­nen, die in deinem Ver­bund­pass eingetragen sind.

Achtung: Da das Mo­nats­ti­cket nicht per­so­na­li­siert ist, be­kommst du bei Verlust keinen Ersatz! (Aus­nah­me: ein Teil der Nürn­berger Schüler!)

Ticketkauf

Du er­hältst das Mo­nats­ti­cket

Preise

Wie günstig das rabattierte Mo­nats­ti­cket ist, zeigt der direkte Vergleich mit dem Ticket Solo 31:



FAQ`s

Häufige Fragen

Nein. Wert­mar­ken sind (im Nor­mal­fall) nicht per­so­na­li­siert und können daher nicht ersetzt werden. Sie sind wie bares Geld zu betrachten.

Aus­nah­me: Wenn ihr in Nürn­berg wohnt, in Nürn­berg zur Schule geht und gleichzeitig die Fahr­kar­ten von der Schule erhaltet (so genannte "Butterfly-Verbundpässe" im Scheck­kar­ten­for­mat + Wert­mar­ke). Diese sind per­so­na­li­siert und können daher gegen eine Gebühr von 10,- € neu aus­ge­stellt werden.

Tipp: Über die App VGN Fahrplan & Tickets kannst du ein HandyTicket kaufen, das ist per­so­na­li­siert und im Account hinterlegt. Das kannst du nicht verlieren.

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