Tarifinformationen gültig ab 01.01.2012.
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7.1 |
Semesterwertmarken für Studenten in Nürnberg/Fürth/Stein und ErlangenSemesterwertmarken werden an Studierende der Hochschulen verkauft. Die Bezugsberechtigung richtet sich nach den Bestimmungen in Einzelbestimmungen, Wochen- und Monatswertmarken und sonstige Wertmarken für den Ausbildungsverkehr. Sie werden nur für Fahrten in den Tarifzonen 100 und 200 (Nürnberg/Fürth/Stein) sowie in der Tarifzone 400 (Erlangen) ausgegeben. Sie gelten jeweils während des eingestempelten Zeitraumes. Für Nürnberg/Fürth/Stein und Erlangen gelöste Semesterwertmarken gelten zusammen für Fahrten über die Tarifzonen 100/200/300/400. Die Semesterwertmarken sind in Verbindung mit einem Verbundpass nach 5.2 zu verwenden. Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet. |
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7.2 |
JahresAbo mit Ausschlusszeit in Nürnberg/Fürth/SteinIn den Tarifzonen 100 und 200 (Stadtgebiete Nürnberg/Fürth/Stein) wird das JahresAbo mit einer Ausschlusszeit werktags Montag - Freitag von Betriebsbeginn bis 9.00 Uhr angeboten. Bei Preisänderungen bzw. Änderungen der Ausschlusszeit werden der Jahresbetrag bzw. die Teilbeträge bzw. die Ausschlusszeit ab dem allgemeinen Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst. Der Kunde hat bei solchen Änderungen ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen zum allgemeinen Änderungszeitpunkt ohne eine Fahrpreisnacherhebung. Kündigungen sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Kalendermonats schriftlich möglich. Dabei wird für jeden vollen Monat der Nutzung des JahresAbo mit Ausschlusszeit der Unterschied zwischen dem ermäßigten Abonnement und dem vollen Preis einer entsprechenden 9 Uhr-MobiCard (31 Tage) nacherhoben. Dies gilt nicht wenn das Abonnement länger als 12 Monate bestand oder wenn der Kunde verstorben ist. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für das JahresAbo nach 5.2.1.5. |
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7.3 |
Ermäßigte Fahrpreise für Nürnberg-Pass-InhaberDer beim Sozialamt der Stadt Nürnberg auf Antrag erhältliche Nürnberg-Pass berechtigt Nürnberger Bürger, die VGN-Verkehrsmittel in den Tarifzonen 100 und 200 (Stadtgebiet Nürnberg/Fürth/Stein) zu ermäßigten Fahrpreisen zu benutzen. Es wird eine Monatswertmarke mit Ausschlusszeit werktags Montag bis Freitag von 6.00 – 8.00 Uhr zu gesondertem Fahrpreis angeboten. Die Ausschlusszeit gilt nicht an gesetzlichen Feiertagen. Die Monatswertmarken gelten für den eingetragenen Kalendermonat. Für Kauf und Benutzung gelten die Bestimmungen in 5.2.1 und 5.2.1.1 bis 5.2.1.4. Die Fahrausweise dürfen nur in Verbindung mit dem Nürnberg-Pass und dem Personalausweis des Inhabers verwendet werden. |
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7.4 |
Michaeliskirchweih-Ticket in FürthWährend der Michaeliskirchweih in Fürth wird eine Sonderfahrkarte angeboten. Preis, Geltungsdauer und Benutzungsbestimmungen werden jeweils festgelegt und bekannt gegeben. |
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7.5 |
Bergkirchweih-TicketWährend der Erlanger Bergkirchweih wird eine Sonderfahrkarte angeboten. Preis, Geltungsdauer und Benutzungsbestimmungen werden jeweils festgelegt und bekannt gegeben. |
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7.6 |
Semesterticket BambergStudierende der Universität Bamberg, die gemäß der Satzung des Studentenwerks Würzburg über einen zusätzlichen Beitrag für die Beförderung der Studierenden der Universität Bamberg im öffentlichen Nahverkehr (Semesterticket) in der jeweils geltenden Fassung zur Zahlung eines zusätzlichen Beitrags für die Beförderung im öffentlichen Verkehr verpflichtet sind, können die Verbundverkehrsmittel in Stadt und Landkreis Bamberg gemäß den im Studentenausweis eingedruckten Bedingungen nutzen. Der Studentenausweis ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Fahrausweis gültig und muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Die Fahrtberechtigung ist nicht übertragbar. |
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7.7 |
Semesterticket BayreuthStudierende der Universität Bayreuth und der Hochschule für evangelische Kirchenmusik Bayreuth, die gemäß der Satzung des Studentenwerks Oberfranken über einen zusätzlichen Beitrag für die Beförderung der Studierenden im öffentlichen Nahverkehr (Semesterticket) in der jeweils geltenden Fassung zur Zahlung eines zusätzlichen Beitrags für die Beförderung im öffentlichen Verkehr verpflichtet sind, können die Verbundverkehrsmittel in Stadt und Landkreis Bayreuth nutzen. Der personalisierte Studentenausweis gilt als Fahrausweis und muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Die Fahrtberechtigung ist nicht übertragbar. |