16 VGN eTarif Pi­lot­pro­jekt

Beim VGN eTarif Pi­lot­pro­jekt (nachstehend „Pi­lot­pro­jekt“) wird sowohl ein neues technisches als auch ein neues Ta­rif­sys­tem getestet, bei dem der Kunde anstelle eines Fahr­aus­weises zunächst eine Fahrt­be­rech­ti­gung erhält. Dies erfolgt über eine neue separate App, die egon-App, in die eine Check-in/Be-out-Funktionalität integriert ist.

Nach dem Ende der Fahrt erfolgt die Berechnung des Fahr­preises au­to­ma­tisch über das System. Zur Berechnung werden nicht die Ta­rif­be­stim­mungen des VGN-Ge­mein­schafts­ta­rifs angewendet, sondern eine abweichende Tariflogik im Rahmen des elek­tro­nischen Tarifs (eTarif), wie sie nachfolgend beschrieben ist.

Das Pi­lot­pro­jekt wird mit einer begrenzten Teilnehmerzahl sowie einer zeit­lichen Begrenzung von zunächst 2 Jahren ab Start durch­ge­führt.

16.1 Allgemeines

Für das Pi­lot­pro­jekt gilt der VGN-Ge­mein­schafts­ta­rif inklusive der nachstehenden Son­der­re­ge­lungen.

16.2 Son­der­re­ge­lungen eTarif Pi­lot­pro­jekt

16.2.1 Gel­tungs­be­reich

Die Re­ge­lungen für das Pi­lot­pro­jekt gelten für die Be­för­de­rung von zahlungspflichtigen Per­so­nen, Hunden und Fahr­rädern auf allen Linien im Ta­rif­ge­biet des Ver­kehrs­ver­bundes Groß­raum Nürn­berg gemäß Anlage 2.

Ausgenommen hiervon sind zu­schlag­pflich­tige Linien des Be­darfs­ver­kehrs.

16.2.2 Berechtigte

Am Pi­lot­pro­jekt können Per­so­nen ab dem vollendeten 18. Le­bens­jahr, nach Registrierung und nach Anerkennung der Re­ge­lung für das Pi­lot­pro­jekt teilnehmen.

Die Teilnehmerzahl am Pi­lot­pro­jekt ist begrenzt. Ein An­spruch auf Teilnahme besteht nicht.

16.2.3 Voraussetzungen zur Teilnahme

Der Teilnehmer schließt nach erfolgreicher Registrierung einen Nutzungsvertrag über die egon-App ab. Mit der Registrierung werden die Re­ge­lungen für das Pi­lot­pro­jekt an­er­kannt. Für die Nutzung ist ein ge­eig­netes Mobiltelefon mit installierter Applikation (App) des Kun­den­ver­trags­part­ners (DB Regio AG), mit dem die Nutzungsver­ein­ba­rung geschlossen wurde, erforderlich.

Am Pi­lot­pro­jekt teil­neh­mende Kunden können parallel die weiteren verfügbaren An­ge­bote des geltenden VGN-Ge­mein­schafts­ta­rifs nutzen. Aufgrund der Pilotstruktur können Anträge zur Teilnahme am Piloten abgelehnt werden.

16.2.4 Fahrt­be­rech­ti­gung 

Fahrt­be­rech­ti­gungen für das Pi­lot­pro­jekt werden im Namen und auf Rechnung des Kun­den­ver­trags­part­ners verkauft. 

Der Kunde be­stä­tigt durch Betätigung eines Buttons, Sliders o. ä. in der App, dass eine Fahrt angetreten wird (nachfolgend Check-in). Die Starthal­te­stel­le wird basierend auf den Stand­ortdaten au­to­matisiert vorgeschlagen und ist vom Kunden aktiv vor dem Check-in zu prüfen. Nach dem Check-in ist eine Korrektur der Starthal­te­stel­le nicht mehr möglich.

Der Check-in muss vor dem Be­tre­ten des Fahr­zeugs (Bus, Tram, Re­gi­o­nal­zug) bzw. vor dem Be­tre­ten unter- und überirdischer, be­son­ders ge­kenn­zeich­neter und abgegrenzter Sperranlagen von U-Bahn­hö­fen erfolgt sein. Die Funktions-, Empfangs- und Sendebereitschaft des Smart­phones muss dabei vom Nutzer beachtet werden. Der Gel­tungs­zeit­raum einer Fahrt beginnt mit dem Check-in.

Die Fahrt­be­rech­ti­gung erhält der Kunde in der App nach erfolgreich durch­ge­führtem Check-in. Die Fahrt­be­rech­ti­gung ist auf den registrierten Nutzer/Kunden per­so­na­li­siert und nicht über­trag­bar. Ferner gelten zum Nach­weis der Per­son die Re­ge­lungen in Anlage 8 Absatz 2 Print- und HandyTickets analog der Ein­zel­fahr­karten.

Während der Fahrt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die beim Check-in aktivierten Stand­ortdienste müssen bis zum Erlöschen der Fahrt­be­rech­ti­gung (Check-in/Be-out) kontinuierlich aktiviert bleiben und das Smart­phone in einem eingeschalteten und für die Nutzung der App in einem funktionierenden Zustand gehalten werden. Die Sendebereitschaft für die mobile Datennutzung darf nicht eingeschränkt werden.

Werden die Stand­ortdienste zwischen dem Check-in und dem Check-out/Be-out deaktiviert, erlischt die Fahrt­be­rech­ti­gung, sofern diese nicht unmittelbar wieder aktiviert werden. Die wiederholte Deaktivierung kann zum Ausschluss von der Nutzung des eTarifs führen.

Im Rahmen des Pi­lot­pro­jekts werden Fahrt­be­rech­ti­gungen für eine Fahrt für den sofortigen Fahrt­an­tritt aus­ge­ge­ben. Umstiege sind beliebig oft gestattet und werden vom System au­to­ma­tisch erkannt.

Die Bepreisung der Fahrt startet zum Zeitpunkt der Anfahrt des erstgenutzten Ver­bund­ver­kehrsmittels und endet mit dem Ausstieg aus dem letztgenutzten Ver­bund­ver­kehrsmittel einer Fahrt. 

Der Fahrt endet entweder

  • an der Zielhal­te­stel­le, die nach dem Ver­las­sen des letzten zur Fahrt genutzten Fahr­zeuges (Bus, Tram, Re­gi­o­nal­zug) oder dem Ver­las­sen der be­son­ders ge­kenn­zeich­neten Be­triebs­an­la­gen (U-Bahn) infolge eines Check-out/Be-out des Kunden auf Basis der Stand­ortdaten des Smart­phones au­to­matisiert ermittelt wurde, oder
  • 360 Mi­nu­ten (maximaler Gel­tungs­zeit­raum für eine Fahrt ein­schließ­lich Umsteige- und Fahrt­un­ter­bre­chungen) nach Check-in an der zuletzt durchfahrenen Hal­te­stel­le, die systemseitig erfasst wurde (Check-out durch das System).

Mit dem Check-out/Be-out wird die erteilte Fahrt­be­rech­ti­gung systemseitig entzogen. 

Der Kunde wird über den Entzug der Fahrt­be­rech­ti­gung durch die App informiert (z. B. per Push-Benachrichtigung).

Bei längeren Fahrt­un­ter­bre­chungen erfolgt ein Be-out.

Mit erfolgtem Be-out erhält der Kunde in der App eine Benachrichtigung mit der Möglichkeit, in­ner­halb von 10 Mi­nu­ten den Be-out rückgängig zu machen und die Fahrt fortzusetzen.

Wird in­ner­halb von 30 Mi­nu­ten nach dem Check-in keine Aktivität erkannt, wird der Check-in durch das System storniert. Dem Kunden entstehen dadurch keine Kosten. 

16.3 Fahr­preisberechnung 

Die Berechnung des Fahr­preises ist in Anlage 12 geregelt.

01.01.2024
VGN eTarif – Fahr­preisberechnung
Anlage 12 zum Ge­mein­schafts­ta­rif: VGN eTarif – Fahr­preisberechnung

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