Verhalten in Verkehrsmitteln und Bahnhöfen
Generell sind Hinweise und Kennzeichen, die sich auf die Fahrradmitnahme beziehen, zu beachten.
Fahrräder sind an der Hand zu führen bzw. festzuhalten und so unterzubringen, dass Durchgänge und Türöffnungen frei bleiben.
Fahrtreppen und Personenaufzüge dürfen nicht benutzt werden.
Bei Abgabe in Gepäckwagen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Fahrrad mit einem Anhänger zu versehen, der Adresse und Zielbahnhof enthält.
Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen, insbesondere § 11 „Beförderung von Sachen“ sind besonders zu beachten.
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