Tarifinformationen gültig ab 01.01.2013.
Innerhalb des Verbundraumes gilt grundsätzlich folgende Regelung:
In allen Zügen sind grundsätzlich keine Verbund-Fahrausweise erhältlich; etwaige Ausnahmen werden besonders bekanntgemacht.
Im Verbundraum kann die Deutsche Bahn AG den Verkauf in Bahnhöfen und in sonstigen Verkaufsstellen auf bestimmte Verbund-Fahrausweise beschränken sowie einen ausschließlichen Verkauf aus Fahrausweis-Automaten vorsehen.
Verbund-Fahrausweise werden mit Inkrafttreten von Tarifänderungen ungültig, sofern nicht eine befristete Weiterbenutzung ausdrücklich gestattet und öffentlich bekannt gegeben wird. Ein Rückkauf oder Umtausch – auch gegen Zahlung des Differenzbetrages – ist ausgeschlossen.
Bahnhöfe und sonstige Verkaufsstellen, die außerhalb des Verbundraumes liegen, verkaufen keine Verbund-Fahrausweise.
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