Innerhalb des Verbundraumes gilt grundsätzlich folgende Regelung:
- Für Fahrten mit Verbund-Zügen werden Fahrausweise nach dem Gemeinschaftstarif ausgegeben. Verbund-Züge sind alle Nahverkehrszüge, RegionalBahnen (RB), S-Bahnen (S), RegionalExpressBahnen (RE) und InterRegioExpressBahnen (IRE) in den von diesen Zügen im Geltungsbereich des Gemeinschaftstarifs bedienten Verbindungen. Züge des Fernverkehrs (Schnellzüge (D), InterCity-Züge (IC)) können wie Verbund-Züge mit Verbund-Fahrausweisen benutzt werden, wenn dies nicht im Fahrplan oder durch Aushang ausgeschlossen ist.
- Für zuschlagpflichtige Züge werden Fernverkehrsaufpreise nach dem Allgemeinen Tarif verkauft.
- Für Fahrten, die über den Verbundraum hinausgehen, werden ausschließlich Fahrausweise nach dem Allgemeinen Tarif ausgegeben.
In allen Zügen sind grundsätzlich keine Verbund-Fahrausweise erhältlich; etwaige Ausnahmen werden besonders bekanntgemacht.
Im Verbundraum kann die Deutsche Bahn AG den Verkauf in Bahnhöfen und in sonstigen Verkaufsstellen auf bestimmte Verbund-Fahrausweise beschränken sowie einen ausschließlichen Verkauf aus Fahrausweis-Automaten vorsehen.
Verbund-Fahrausweise werden mit Inkrafttreten von Tarifänderungen ungültig, sofern nicht eine befristete Weiterbenutzung ausdrücklich gestattet und öffentlich bekannt gegeben wird. Ein Rückkauf oder Umtausch – auch gegen Zahlung des Differenzbetrages – ist ausgeschlossen.
Bahnhöfe und sonstige Verkaufsstellen, die außerhalb des Verbundraumes liegen, verkaufen keine Verbund-Fahrausweise.