Bayern-Ticket (BT) und Bayern-Ticket Nacht (BTN)

Bis auf weiteres werden besondere Fahr­scheine zum Festpreis als BT bzw. BTN unter folgenden Bedingungen aus­ge­ge­ben. 

9.1 Berechtigte, Teilnehmerzahl

Das An­ge­bot kann genutzt werden von:

a) bis zu fünf ge­mein­sam reisenden Per­so­nen 

b) darüber hinaus können bis zu 3 Kinder im Alter zwischen 6 Jahren bis ein­schließ­lich 14 Jahren un­ent­gelt­lich mit­ge­nom­men werden.

Kinder gemäß b) sowie Kinder bis ein­schließ­lich 5 Jahren werden ohne Fahr­kar­te un­ent­gelt­lich befördert. Bei der Er­mitt­lung der Per­so­nenzahl werden sie nicht gezählt.

Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Er­mitt­lung der Per­so­nenzahl als Per­son gezählt.

Die Anzahl der ge­mein­sam reisenden Per­so­nen muss beim Kauf der Fahr­kar­te angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich.

Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten BT oder BTN muss in­ner­halb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein.

Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ ge­kenn­zeich­neten undatierten BT oder BTN muss in­ner­halb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. 

9.2 Gel­tungs­be­reich

BT und BTN sind im ge­samten Ver­bund­ge­biet des VGN gültig. Darüber hinaus berechtigen sie zur Fahrt bei allen ko­ope­rie­renden Ver­kehrs­un­ter­neh­men im ent­spre­chenden Gel­tungs­be­reich.

9.3 Gel­tungs­dauer

BT und BTN gelten an dem auf der Fahr­kar­te an­ge­ge­benen Gel­tungs­tag für beliebig viele Fahrten, und zwar

BT

  • Mon­tag bis Frei­tag ab 9.00 Uhr des an­ge­ge­benen Gel­tungs­tages bis 3.00 Uhr des Fol­ge­tages
  • Sams­tag und Sonn­tag sowie an den in ganz Bayern gültigen ge­setz­lichen Wo­chen­feier­tagen sowie an Mariä Him­mel­fahrt (15. Au­gust) ab 0.00 Uhr des an­ge­ge­benen Gel­tungs­tages bis 3.00 Uhr des Fol­ge­tages

BTN

  • Sonn­tag bis Don­ners­tag ab 18.00 Uhr des an­ge­ge­benen Gel­tungs­tages bis 6.00 Uhr des Fol­ge­tages
  • Frei­tag und Sams­tag sowie in der Nacht vor den in ganz Bayern gültigen ge­setz­lichen Wo­chen­feier­tagen und in der Nacht auf den 15. Au­gust (Mariä Him­mel­fahrt) ab 18.00 Uhr des an­ge­ge­benen Gel­tungs­tages bis 7.00 Uhr des Fol­ge­tages

Soll die erste Fahrt zwischen 0.00 und 3.00 Uhr (Bayern-Ticket) bzw. 0.00 und 6.00 Uhr bzw. 7.00 Uhr (Bayern-Ticket Nacht) des Fol­ge­tages angetreten werden, muss das Bayern-Ticket bzw. Bayern-Ticket Nacht vor Beginn des Fol­ge­tages erworben werden.

Für Fahrten vor Beginn der Gel­tungs­dauer des Bayern-Tickets sind Fahr­kar­ten erforderlich bis zum ersten fahr­plan­mä­ßigen Hal­te­bahn­hof, der in­ner­halb der Gel­tungs­dauer erreicht wird.

Für Fahrten nach Ablauf der Gel­tungs­dauer des Bayern-Tickets sind Fahr­kar­ten erforderlich ab dem letzten fahr­plan­mä­ßigen Hal­te­bahn­hof, der in­ner­halb der Gel­tungs­dauer erreicht wird. 

9.4 Sicherung gegen Missbrauch

BT und BTN sind nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Gel­tungs­tag sowie Name und Vorname aller reisenden Per­so­nen eingetragen sind. Die reisenden Per­so­nen haben diese Angaben vor ihrem Fahrt­an­tritt  un­ter­wegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg  unauslöschlich in Druck­buch­sta­ben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vor­ge­nom­men wurde.

Name und Vorname von „Fa­mi­li­en­kin­dern“ nach 9.1 b sowie Kindern bis ein­schließ­lich 5 Jahren sind nicht einzutragen.

Die Na­mens­ein­tragungen für maximal 5 Per­so­nen sind an der dafür auf dem Ticket vorgesehenen Stelle vor­zu­neh­men.

Beim (DB-)Online-Ticket zum Selbstausdruck ist der Name für die erste reisende Per­son durch den Buchenden im Vertriebssystem vor­zu­neh­men, für alle weiteren reisenden Per­so­nen an der dafür auf dem Ticket vorgesehenen Stelle.

Bei der Fahr­kar­ten­kon­trol­le ist auf Auf­for­de­rung die Identität durch einen amtlichen Licht­bild­aus­weis nach­zu­wei­sen.

Die Über­trag­bar­keit eines BT oder BTN endet, soweit und sobald die Per­so­nendaten (Name und Vorname) gemäß obigen Ausführungen eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrt­an­tritt. Weitere Ein­tra­gungen von Per­so­nen nach erstmaligem Fahrt­an­tritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Per­so­nen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.

Durch nachträgliche Änderung der Ein­tra­gungen wird ein BT/BTN insoweit ungültig. 

Nach Fahrt­an­tritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Per­so­nen aus­ge­schlos­sen. Die im Austausch hinzugekommene Per­son ist ohne gültige Fahr­kar­te. 

9.5 Fahr­scheine, Preise, Verkauf, Wagenklasse

BT und BTN werden sowohl für die 2. Wagenklasse als auch für die 1. Wagenklasse aus­ge­ge­ben.

Es gelten am Fahr­kar­ten­au­to­maten und im Internetverkauf folgende Preise:

  • BT 2. Klasse:   für die 1. Per­son 29,00 €, für jede weitere Per­son 10,00 €
  • BT 1. Klasse:   für die 1. Per­son 41,50 €, für jede weitere Per­son 22,00 €
  • BTN 2. Klasse: für die 1. Per­son 27,00 €, für jede weitere Per­son 7,00 €
  • BTN 1. Klasse: für die 1. Per­son 38,50 €, für jede weitere Per­son 18,00 €

Im per­so­nenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) wird ein Zuschlag in Höhe von 2,– € auf den Ge­samt­preis des Tickets verlangt.

Die Zuschlagfahr­kar­te 1. Klasse zu BT/BTN gilt nur in Ver­bin­dung mit einem gültigen BT/BTN. Die auf­ge­druckte Per­so­nen­an­zahl auf der Zuschlagfahr­kar­te 1. Klasse zu BT/BTN muss mit der auf­ge­druckten Per­so­nen­an­zahl des dazu gehörigen BT/BTN identisch sein.

Aus be­stimmten Anlässen können Bayern-Tickets un­ent­gelt­lich aus­ge­ge­ben werden. Diese Fahr­kar­ten sind als „unverkäuflicher Freifahr­schein“ ge­kenn­zeich­net. 

9.6 Fahr­rad­mit­nah­me

Für die Fahr­rad­mit­nah­me bei Fahrten, die aus­schließ­lich in­ner­halb des VGN stattfinden, gelten die Ta­rif­be­stim­mungen gemäß "Bedingungen für die Mitnahme von Fahr­rädern in Ver­kehrs­mit­teln des VGN"

9.7. Er­stat­tung und Umtausch

Bei BT und BTN sind Er­stat­tung und Umtausch grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen. Bei BT und BTN sind Er­stat­tung und Umtausch des Entgelts für den Übergang von der 2. in die 1. Wagenklasse grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen.

  

Weitere In­for­ma­ti­onen zu diesem Fahr­scheinan­ge­bot finden Sie bei der Deutschen Bahn AG.

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