egon AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des VGN eTarifs „egon“
über ein Check-in/Check-out-System in der App „VGN Fahrplan & Tickets“

Stand: 01/2026

1  Anwendungs- und Geltungsbereich

1.1.   Der Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg („VGN“), Rothenburger Straße 9, 90443 Nürnberg hat die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft, Südliche Fürther Straße 5, 90429 Nürnberg („VAG“) beauftragt digitale Fahrausweise („Fahrtberechtigungen“) für den VGN eTarif („egon“) in der App „VGN Fahrplan & Tickets“ („VGN App“) über ein Check-in/Check-out-System („In-Out-System“) anzubieten. egon wird vom VGN im Rahmen einer zeitlich befristeten Pilotphase eingeführt und erprobt.

1.2       Durch die Nutzung von egon erklärst du dein Einverständnis mit allen nachfolgend getroffenen Regelungen.

1.3       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Erwerb von Fahrtberechtigungen für egon und ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VGN.

1.4       Der Verkauf der Tickets erfolgt durch die VAG. Auch ist die VAG direkter Ansprechpartner für die Kunden bei allen Fragen zu egon. Die VAG nutzt für den Verkauf der Fahrtberechtigung die e-Payment-Services des Finanzunternehmens LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn („LOGPAY“). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an LOGPAY übermittelt. Ausführliche Informationen zur Datenübermittlung und zum Datenschutz findest du in unserer Datenschutzerklärung.

1.5       VGN und VAG behalten sich das Recht vor, die Informationen und die in diesen Informationen beschriebenen Funktionen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, zu korrigieren und/oder zu verbessern, soweit dies dir zumutbar ist. Dies gilt ebenfalls für Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, sowie für Störungsbehebungen und Wartungen.

1.6       Die für den Vertragsschluss und für die Durchführung des Vertrages maßgebliche Sprache ist Deutsch. Es gilt die deutsche Fassung der AGB und der Datenschutzerklärung. Im Falle eines Widerspruches zwischen deutscher und englischer Sprachfassung hat die deutsche Fassung Vorrang.

2  Registrierung

2.1       Du kannst für egon Fahrtberechtigungen kaufen, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist und du über die Registrierung ein meinVGN-Kundenkonto eingerichtet hast. Die Registrierung kannst du über die VGN App vornehmen, die du über die gängigen App Stores kostenlos auf dein Smartphone laden und installieren kannst.

2.2       Für die Registrierung benötigst du ein „meinVGN“ Konto. Hierzu musst du dich bei meinVGN neu registrieren oder anmelden. Für die Nutzung von „meinVGN“ gelten die „Nutzungsbedingungen VGN SSO“.

2.4       Zusätzlich zu den Angaben in meinVGN ist für die egon-Nutzung die Angabe eines Zahlungsmittels notwendig. Du verpflichtest dich, die Zahlart sowie die Daten im meinVGN während der Vertragsbeziehung aktuell zu halten. Kommst du deiner Informationspflicht nicht nach, sind VGN, VAG und LOGPAY berechtigt, dich mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

3  Technische Voraussetzungen sowie Verhaltens- und Sorgfaltspflichten

3.1       Zur Nutzung des In-Out-Systems in der App VGN Fahrplan & Tickets benötigst du ein kompatibles und funktionsfähiges Smartphone mit dem Betriebssystem iOS (Apple) ohne „Jailbreak“ oder Android (Google) ohne „Rooting“ und eine aktivierte und funktionsfähige SIM-Karte, welche den Empfang von mobilen Daten beim Zugang zu einem Mobilfunknetz ermöglicht. Zwingend erforderliche technische und/oder sicherheitsrelevante Anpassungen können dazu führen, dass ehemals kompatible Smartphones künftig nicht mehr kompatibel sind. Es liegt in deiner Verantwortung, dass die technischen Voraussetzungen während der gesamten Fahrtdauer gewährleistet sind.

3.2       Zur Berechnung des Fahrpreises werden ab dem Check-in kontinuierlich Sensordaten deines Smartphones ausgewertet und periodisch der Standort des Smartphones mittels der Standort-/Ortungsdienste („Standortdienste“) und Bluetooth des Smartphones festgestellt. Du musst die Standortdienste in den jeweiligen Einstellungen deines Smartphones vor der Fahrt/vor dem Check-in und den Zugriff der VGN App auf die im Smartphone verbauten Bewegungssensoren erlaubt haben. Außerdem kannst du der App das Senden von Mitteilungen durch die App erlauben (Push Notifications). Die beim Check-in aktivierten Standortdienste müssen bis zum Erlöschen der Fahrtberechtigung (Check-out) kontinuierlich aktiviert bleiben. Innerhalb dieses Zeitraums muss dein Smartphone in einem eingeschalteten und für die Nutzung der VGN App funktionierenden Zustand gehalten werden. Etwaige entstehende Kosten deiner Mobilfunkverbindung musst du selbst tragen. Systemeinstellungen, die die Ortungsfunktionalität in der VGN App beschränken können (z. B. Energiespareinstellungen), sind während der aktiven Nutzungszeit von egon nicht zulässig.

3.3 Mit dem Check-in sicherst du zu, dass die Standortdienste deines Smartphones aktiviert sind, dein Smartphone über eine ausreichende Akkuleistung für die gesamte Fahrtdauer verfügt und eine mobile Datenverbindung besteht. Auch für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die vollständige Anzeige der Fahrberechtigung bist du verantwortlich. Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben sein oder die Nutzung der App aus anderen technischen Gründen nicht möglich sein, musst du deine Fahrberechtigung auf eine andere Art und Weise erwerben. Andernfalls fällt ggf. ein erhöhtes Beförderungsentgelt nach den Bestimmungen des VGN-Gemeinschaftstarifs an.

3.4       Deaktivierst du die Standortdienste zwischen dem Check-in und dem Check-out („Fahrt“), erlischt deine Fahrtberechtigung. Die VAG behält sich vor, dich im Wiederholungs- oder Missbrauchsfall dauerhaft von der Nutzung von egon auszuschließen.

3.5       VGN und VAG übernehmen keinerlei Gewährleistung für die Verfügbarkeit des In-Out-Systems und den Kauf von Fahrtberechtigungen.

3.6       Du darfst egon ausschließlich selbst nutzen und stellst sicher, dass Dritte sich nicht mit deinem Smartphone zu einer Fahrt anmelden oder dieses bei einer Fahrausweiskontrolle vorzeigen. Verwende bei Nutzung von egon daher sichere Sperrfunktionen für dein Smartphone. Im Übrigen gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen.

3.7       Schicke der VAG bei Nutzung von egon im Fall des Abhandenkommens deines Smartphones (z.B. bei Diebstahl oder Verlust) unverzüglich eine E-Mail mit der zu sperrenden E-Mailadresse und der Bitte um Sperrung. Die VAG informiert dich, sobald dein Zugang gesperrt wurde, die Anmeldung zur Fahrt ist danach nicht mehr möglich.

3.8       Du bist verpflichtet, deine abgerechneten Fahrten regelmäßig in der App VGN Fahrplan & Tickets auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

3.9       Wenn du dein Smartphone wechselst, kann es sein, dass dein neues Smartphone nicht mehr für die Nutzung von egon kompatibel ist.

4  Erwerb und Nutzung von Fahrtberechtigungen im InOut-System

4.1       Indem du den Schieberegler „FAHRT STARTEN (kostenpflichtig)“ (Check-in) nach rechts schiebst, gibst du ein bindendes Angebot über den Erwerb einer Fahrtberechtigung ab. Mit dem Check-in akzeptierst du diese AGB sowie die Datenschutzerklärung.

4.2       Bis zum Verschieben des Schiebereglers „FAHRT STARTEN (kostenpflichtig)“ kannst du den Vorgang jederzeit abbrechen oder bei Bedarf die gemachten Angaben verändern, indem du z. B. auf „Haltestelle ändern“ und „Mitnahmen“ klickst.

4.3       Mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages nach Ziffer 4.4 gewähren wir dir für die Dauer dieses Vertrages eine kostenlose, einfache, nicht übertragbare, nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Befugnis (Lizenz) zur Verwendung des In-Out-Systems. Diese Lizenz beschränkt sich auf die zweckgebundene Nutzung der enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der App ist ebenso wie die Ermittlung oder Offenlegung des Quellcodes untersagt.

4.4       Das Angebot zum Kauf der Fahrtberechtigung wird durch die VAG angenommen, indem dir die Fahrtberechtigung nach VGN-Tarif in der VGN App in Form eines Barcodes zur Verfügung gestellt wird. Mit dieser Fahrtberechtigung bist du grundsätzlich berechtigt alle Verkehrsmittel im VGN nach den jeweils geltenden Tarifbestimmungen des VGN zu nutzen.

4.5       Mit der Annahme des Angebots über den Erwerb einer Fahrtberechtigung erfolgt zudem der Vertragsschluss zwischen dir und dem anerkennenden Beförderer. Den Beförderungsvertrag schließt du jeweils mit dem bzw. den Verkehrsunternehmen, dessen Fahrzeug du nutzt.

4.6       Die Fahrtberechtigung ist vor Fahrtbeginn durch einen Check-in beim Betreten des Verkehrsmittels oder der Aufenthalts- und Wartebereiche der Bahnhöfe zu erwerben. Dies gilt auch für etwaige Mitnahmen. Die entsprechende Fahrtberechtigung ist sofort mit Bereitstellung des Barcodes gültig. Ein erfolgreich durchgeführter Check-in-Vorgang und somit die Gültigkeit der Fahrtberechtigung werden dir auf dem Display deines Smartphones durch die VGN App als Barcode angezeigt. Ist der Check-in-Vorgang aus technischen Gründen nicht möglich, wird dir dies auf dem Display des Smartphones durch die VGN App entsprechend angezeigt. Deine nach Fahrtantritt erworbene Fahrtberechtigung werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VGN-Gemeinschaftstarifs können wir in diesen Fällen von dir ein erhöhtes Beförderungsentgelt erheben.

4.7       Die Fahrtberechtigung ist so lange gültig, bis du den Schieberegler „FAHRT BEENDEN“ auf dem App-Bildschirm nach links schiebst („Check-out“). Während der gesamten Fahrt (erster Einstieg und Ausstieg aus dem letzten Verkehrsmittel) und innerhalb der Aufenthalts-/ Warteflächen der Bahnhöfe muss die Fahrberechtigung gültig sein. Falls du umsteigen musst, um deine Fahrt fortzusetzen, ist beim Umsteigen kein Check-out und erneuter Check-in notwendig. Du bist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig den Check-out-Vorgang durchzuführen. Mehrkosten, die dir durch einen verspäteten oder zu frühen (z. B. vor Verlassen des Sperrbereichs) Check-out-Vorgang entstehen, sind nicht ersatzfähig. Möchtest du einen Check-out vornehmen, kannst du prüfen, ob die richtige Endhaltstelle erkannt worden ist und ggf. nahegelegene Haltestellen suchen oder diese manuell anpassen. In der VGN App wird der erfolgreiche Check-out angezeigt. Zudem ist ersichtlich, was dich die Fahrt aufgrund der zugrundeliegenden Fahrtdaten kostet.

4.8       Erkennt das In-Out-System mittels der im Mobilfunkgerät verbauten Sensorik, dass du dich mutmaßlich nicht mehr auf einer Fahrt befindest und du den Check-out-Vorgang noch nicht durchgeführt hast, so meldet dies das In-Out-System mittels Warnung auf deinem Smartphone und weist dich darauf hin, dass du möglicherweise den Check-out-Vorgang vergessen hast. Voraussetzung für das Anzeigen des Hinweises ist, dass du die Benachrichtigungen auf deinem Smartphone zulässt. Der Check-out-Vorgang bleibt in deiner Verantwortung. Sofern die Check-out-Warnung zu einem falschen Zeitpunkt oder gar nicht erscheint, hat dies keine Auswirkungen auf deine Verantwortung, den Check-out-Vorgang zum richtigen Zeitpunkt durchzuführen.

4.9       Sofern du keinen manuellen Check-out vornimmst, wird das Erheben von Standortdaten („Tracking“) fortgesetzt. Das Tracking wird durch einen automatischen Check-out durch das System beendet, wenn du die Höchstfahrtdauer im VGN (360 Minuten ab Gültigkeitsbeginn) oder den nach im VGN-Gemeinschaftstarif beschriebenen Gültigkeitsbereichs verlässt. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berechnung der Fahrtstrecke.

4.10     Sofern du nach einem Check-in und vor dem Antritt der Fahrt wieder einen Check-out an der Starthaltestelle vornimmst, wird dir keine Fahrt in Rechnung gestellt.

4.11     Deine Fahrtberechtigung ist nicht auf andere Personen übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem Kontrollmedium (gültiger Lichtbildausweis), welches auf dich ausgestellt ist. Bei Mitnahmen muss du stets mitfahren. Eine Fahrberechtigung ist aus Sicherheitsgründen an das beim Check-in verwendete Smartphone gebunden. Die Nutzung der Fahrberechtigung ist ausschließlich mit dem Smartphone möglich, an welches die Fahrberechtigung gebunden ist. Eine Übertragung der erworbenen Fahrberechtigung auf ein anderes Mobilfunkgerät zur Nutzung durch dich ist nicht möglich und nicht gestattet.

4.12     Die Fahrtberechtigung und ein gültiges Kontrollmedium sind zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen ständig von dir mitzuführen und auf Verlangen dem Kontrollpersonal zur Kontrolle vorzuzeigen. Bei der Fahrkartenkontrolle hast du nach Aufforderung durch das Prüfpersonal dein Smartphone mit der auf dem Display angezeigten Fahrtberechtigung (Barcode) bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorzuzeigen. Andere Dokumente (z. B. Screenshots) werden nicht als gültige Fahrkarte anerkannt.

4.13     Alle weiteren Einzelheiten zum Erwerb und zur Nutzung von Fahrtberechtigungen findest du in den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VGN.

5          Fahrpreis und Abrechnung

5.1       Mit Erwerb der Fahrtberechtigung für egon verpflichtest du dich zur Zahlung des jeweiligen Fahrpreises. Der Fahrpreis für deine gebuchten Fahrten ergibt sich auf Basis deiner Check-in- und Check-out-Daten, des erhobenen Trackings und den jeweiligen zur Anwendung kommenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VGN.

5.2       Das Tracking startet nach Bestätigung des Fahrtantritts (Check-in) und Auslieferung des Barcodes in die VGN App. Das Tracking endet mit dem, von dir manuell vorzunehmenden, Check-out (Beendigung der Fahrt) oder mit dem automatischen Check-out, wenn du die Höchstfahrtdauer im VGN (360 Minuten ab Gültigkeitsbeginn) erreichst oder den nach im VGN-Gemeinschaftstarif beschriebenen Gültigkeitsbereich verlässt. Die Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen des VGN festgelegt.  Im Übrigen richtet sich der Fahrpreis des Fahrausweises nach den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen.

5.2       Beim Erwerb von Fahrtberechtigungen erfolgt die Bezahlung nach dem Check-out mit dem von dir für egon hinterlegten Zahlungsmittel, das von dir überprüft oder geändert werden kann. Beim Check-in wird auf deinem hinterlegten Zahlungsmittel ein Betrag von 10 € reserviert. Nach dem Check-out wird diese Reservierung aufgehoben und der tatsächliche Fahrpreis abgebucht. Die VAG bietet stets mindestens ein gängiges Zahlungsmittel an und behält sich vor, weitere Zahlungsmittel jederzeit einzuführen und/oder zu entfernen.

5.3       Die Fahrpreisberechnung erfolgt auf Basis der vorhandenen Daten nach Ziffer 5.1. Die im Rahmen deiner Fahrten genutzten tariflichen Angebote werden nach dem Check-out in der VGN App beim Menüpunkt „Verwalten“ angezeigt. Bitte prüfe diese Daten sorgfältig. Außerdem erhältst du nach jeder Fahrt zusätzlich einen Kaufbeleg, der auf deinen im Kundenkonto angegebenen Namen und Anschrift ausgestellt ist. Eine nachträgliche Ergänzung oder Änderung der Anschrift auf einem bereits ausgestellten Kaufbeleg ist nicht möglich. Änderst du deine Anschrift im meinVGN - Kundenkonto, wird die neue Anschrift erstmals auf dem nächsten Kaufbeleg angezeigt. Kaufbelege können längstens 24 Monate nach Ausstellung in der App eingesehen und abgerufen werden.

5.4       Der Fahrpreis ist sofort nach dem Ende der Fahrt fällig. Die Zahlung hat an das Finanzunternehmen zu erfolgen.

5.5       Du hast dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von dir erfassten Daten (insbesondere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der VGN App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfolgen. Sollten dir nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hast du die VAG hierüber unverzüglich in Textform zu informieren (siehe 6.2), damit diese eine Korrektur veranlassen kann.

6  Reklamation, Stornierung und Erstattung

6.1       Die Stornierung, die Rückgabe oder der Widerruf einer einmal angetretenen Fahrt ist nicht möglich, da die Fahrtberechtigung nach dem Check-in sofort zur Nutzung gültig ist.

6.2       Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stellst du nach der Fahrt fest, dass das In-Out-System dir einen nicht korrekten Preis für eine Fahrt mit egon in Rechnung gestellt hat, so hast du dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fahrt über die Kontaktmöglichkeiten in der App oder per E-Mail an service@vag.de zu melden.

6.3       Stellt der Kundenservice fest, dass dir ohne eigenes Verschulden ein nicht korrekter Preis berechnet wurde, wird dir der Differenzbetrag zum korrekten Preis für die betroffene Fahrt zurückerstattet. Die VAG behält sich vor, dir durch die Gutschrift entstehende Preisänderungen von bereits abgerechneten Folgefahrten wiederum als Korrekturbuchung in Rechnung zu stellen.

6.4       Die VAG hat in diesen Fällen eine Frist von 30 Tagen, um den Nachweis zu prüfen und die Preisänderung zu bearbeiten. Bei schwierigen Fallgestaltungen kann diese Frist durch die VAG auf maximal 90 Tage verlängert werden. Um den gesetzlichen Anforderungen zur Speicherung von Daten gerecht zu werden, werden personenbezogene Daten (Bewegungsdaten) innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen gelöscht. Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Erstattungen sind nach Löschung der Daten ausgeschlossen.

6.5       Sofern die VAG aufgrund von Analysen, die im Hintergrundsystem stattfinden, Fehler in der Abrechnung feststellt, ist unaufgefordert eine Korrektur der Abrechnung vorzunehmen und dich hierüber unverzüglich zu informieren. Die Korrekturbuchungen werden durch den Finanzdienstleister LOGPAY auf dein hinterlegtes bzw. von deinem hinterlegten aktuellen Zahlungsmedium veranlasst.

6.6       Solltest du ungerechtfertigt eine Korrektur der Bezahl-Transaktion veranlassen oder die Begleichung der Forderung aus von dir zu vertretenden Gründen scheitern, hast du die Kosten zu tragen. Wir sind berechtigt, dich bis zum Ausgleich der offenen Forderung für die Nutzung von über alle Registrierungen/Nutzerkonten zu sperren.

7  Änderungen der AGB

Da die Nutzungsbedingungen Änderungen unterliegen, wird die VAG diese bei Bedarf anpassen. Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, werden solche Änderungen sofort wirksam. Bitte prüfe daher diese Nutzungsbedingungen regelmäßig, um die jeweils aktuellste Version einzusehen. Soweit für eine Änderung unserer Leistungen oder die Einführung einer neuen Leistung deine vorherige Einwilligung erforderlich ist, werden wir dich rechtzeitig entsprechend informieren und um deine Einwilligung bitten.

8 Haftung

8.1       Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, stehen dir vertragliche und/oder gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen die VAG wegen der Nutzung der egon-Funktionalität nur in folgenden Fällen zu:

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der VAG.
  • Wenigstens fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die VAG, wobei wesentliche Vertragspflichten solche sind, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Beachtung die Parteien daher in besonderem Maße vertrauen dürfen.
  • Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch die VAG oder ihr zurechenbare Dritte.
  • Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine wenigstens fahrlässige Pflichtverletzung von der VAG.
  • Schäden, die auf einem Verstoß gegen eine etwaige Zusicherung oder Garantie von der VAG beruhen.

8.2       In den in Ziffer 8.1 genannten Fällen ist die Haftung für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Dies gilt nicht für den Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.3       Soweit eine Haftung von der VAG nach diesem Vertrag ausgeschlossen ist, gilt dies gleichermaßen für Ansprüche gegen Organe (z. B. Geschäftsführer oder Vorstände), Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der VAG.

8.4       Die VAG weist dich ausdrücklich darauf hin, dass Vertragspartner des Beförderungsvertrags das jeweilige gewählte Beförderungsunternehmen ist. Dementsprechend ist jegliche Gewährleistung und/oder Haftung unsererseits wegen etwaiger Schäden, Beanstandungen oder Reklamationen durch dich hinsichtlich der aus dem Beförderungsvertrag erhaltenen Leistungen ausgeschlossen. In diesen Fällen musst du dich direkt an das Beförderungsunternehmen wenden.

8.5       Die VAG übernimmt keine Gewährleistung für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit von egon in der VGN App und der dort angebotenen Funktionen. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit der App entstehen, besteht – außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln durch die VAG – kein Ersatzanspruch.

8.6       Ebenso übernimmt die VAG keine Haftung für die fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Übermittlung der Fahrtberechtigung, sofern der Fehler nicht in deren Verantwortungsbereich liegt bzw. dieser nicht von der VAG vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.

9  Verwendung personenbezogener Daten

Über die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten informieren wir dich in unserer Datenschutzerklärung.

10  Schlussbestimmungen

10.1     Zur Aufrechnung mit Gegenforderungen bist du nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind oder im Gegenseitigkeitsverhältnis mit den Ansprüchen der VAG stehen. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch dich.

10.2     Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). Sofern du Verbraucher bist und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hast, unterliegt das Vertragsverhältnis dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, etwas anderes vorsehen.

10.3     Hast du keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder bist du Kaufmann oder hast deinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Nürnberg.

11  Kontakt

Du hast Fragen zu egon? Bitte verwende die Kontaktmöglichkeit in der VGN App oder wende dich an die VAG per E-Mail unter verkauf@vag.de

12 Schlichtung

Die VGN GmbH und die VAG sind freiwillig der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V., beigetreten und haben hierdurch ihre Bereitschaft für ein Schlichtungsverfahren erklärt. Sollte der Kunde mit der Bearbeitung seiner Anfrage unzufrieden sein, kann er sich jederzeit an diese wenden:

Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin

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