In der Zeit vom 01. April 2007 bis auf weiteres werden besondere Fahr­scheine als „Fahrrad-Tageskarte Bayern“ zum Festpreis unter folgenden Bedingungen aus­ge­ge­ben.

Berechtigte
Das An­ge­bot kann von jedermann in An­spruch genommen werden. Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mit­neh­men.

Gel­tungs­be­reich
Die Fahrrad-Tageskarte Bayern ist im ge­samten Ver­bund­ge­biet des VGN gültig. Darüber hinaus gilt sie in den Nah­ver­kehrs­zügen der DB (S, RB, RE, IRE) in ganz Bayern sowie in zugelassenen Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften nach deren Be­stim­mungen.

Gel­tungs­dauer
Die Fahrrad-Tageskarte Bayern gilt an dem auf der Fahrradkarte an­ge­ge­benen Gel­tungs­tag bis 3.00 Uhr des Fol­ge­tages für beliebig viele Fahrten. In Ver­bin­dung mit dem Bayern-Ticket Nacht gilt die Fahrrad-Tageskarte Bayern bis 06.00 Uhr des Fol­ge­tages und in den Nächten auf Sams­tag, Sonn­tag und ge­samtbay­e­rische Fei­er­tage wie auch in der Nacht auf den 15. Au­gust (Mariä Him­mel­fahrt) bis 7.00 Uhr.

Fahr­kar­ten, Preise, Verkauf
Die Fahrrad-Tageskarte Bayern wird zum Festpreis von 6,50 € aus­ge­ge­ben.
Sie werden u.a. von allen DB-Fahr­kar­tenausgaben in Bayern und an DB-Fahr­scheinau­to­maten aus­ge­ge­ben.

Im per­so­nenbedienten Verkauf wird ein Zuschlag in Höhe von 2,– € auf den Ge­samt­preis des Tickets erhoben.

Besitzen begleitende Er­wach­se­ne eine gültige Fahrrad-Tageskarte Bayern, können bis zu 3 kos­ten­frei mit­fah­rende Kinder bis 14 Jahre kos­ten­los ihr Fahrrad mit­neh­men.

Er­stat­tung, Umtausch
- Vor dem ersten Gel­tungs­tag kos­ten­frei
- Ab dem ersten Gel­tungs­tag aus­ge­schlos­sen

An­mel­dung
Für Gruppen ab 5 Per­so­nen wird eine An­mel­dung empfohlen. Aus der An­mel­dung kann kein Rechtsan­spruch auf eine Be­för­de­rung abgeleitet werden.

Sonstiges
Im Übrigen gelten für die Fahr­rad­mit­nah­me im VGN die Ta­rif­be­stim­mungen gemäß "Bedingungen für die Mitnahme von Fahr­rädern in Ver­kehrs­mit­teln des VGN".

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