Trotz neuer Preise: Ihr altes Ticket verfällt noch lange nicht
So lange gelten Ihre bisherigen Tickets nach Preisänderungen noch
Mehrfahrtenkarten, TagesTickets, Hotelfahrkarten und AutohausTickets
10er-Streifenkarten, 4er-Tickets, TagesTickets, Hotelfahrkarten und AutohausTickets die zum 1.1. des Jahres von einer Preisänderung betroffen und zum alten Preis gekauft wurden, gelten bis zum 31.3. des Jahres unverändert weiter. Nach dem 31.3. sind sie ungültig.
Zeitfahrkarten
Solo 31, MobiCards und Wochenwertmarken des Ausbildungsverkehrs, deren erster Geltungstag vor dem 1.1. liegt, gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit –unabhängig von zwischenzeitlichen Preisänderungen.
JahresAbos
JahresAbo, JahresAbo Plus, Abo 3 und Abo 6 mit Einmal-Zahlung, gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit, sofern Sie sie vor dem 1.1. gekauft haben. Bei monatlicher Abbuchung werden ab dem 1.1. des neuen Jahres die neuen Preise wirksam.
Umtausch und Rückgabe von 10er-Streifenkarten und 4er-Tickets
Gut erhaltene Fahrkarten können Sie in allen Kundenbüros gegen 10er-Streifenkarten sowie 4er-Tickets einer beliebigen Preisstufe umtauschen – ohne zeitliche Begrenzung. Gegebenenfalls zahlen Sie lediglich den Differenzbetrag zwischen altem und neuem Ticket.
Gegen eine Erstattungsgebühr von 2 € ist in den Kundenbüros auch eine Rückgabe, bzw. Erstattung von Fahrkarten möglich. Sind auf 10er-Streifenkarten oder 4er-Tickets schon Streifen entwertet, bekommen Sie den Wert der noch gültigen Streifen entsprechend folgender Berechnungsformel erstattet:
Gesamtpreis der Fahrkarte / Gesamtzahl der Streifen × Anzahl der noch gültigen Streifen.