Im günstigsten Fall be­kommst du dein Schü­ler­ti­cket kos­ten­los

Grundlage

Welches Ticket für dich passend ist, hängt von ver­schie­denen Faktoren ab

Schüler und Aus­zu­bil­den­de im VGN haben die Auswahl zwischen folgenden vergünstigten Tickets:

  1. 365-Euro-Ticket VGN: Jahresticket für 12 aufeinanderfolgende Ka­len­der­mo­nate
  2. Wo­chen­wert­marke Aus­bil­dung: 1 Ka­len­der­wo­che (Mo. – So.)
  3. Mo­nats­wert­mar­ke Aus­bil­dung: 1 Ka­len­der­mo­nat (erster – letzter Tag eines Monats)
  4. FerienTicket: gültig in den Som­mer­fe­ri­en

Verbundpass

Du brauchst in jedem Fall einen Ver­bund­pass.

Für alle Schü­ler­ti­ckets brauchst du einen Ver­bund­pass. In dem Ausweis ist ein Foto von dir eingeklebt und der Bereich festgelegt, in dem du mit deinem Ticket fahren darfst. So kann der Kontrolleur sehen, dass es deine Fahr­kar­te ist und dass du da, wo er dich kontrolliert, fahren darfst.

Den Ver­bund­pass besorgst du dir am besten schon vor dem neuen Schul­jahr. Zum Schul­jahresbeginn ist viel los und es kann ein bisschen dauern, bis du deinen Ausweis be­kommst. Für den Ver­bund­pass haben wir einen Be­stell­schein, den Du am Computer ausfüllen und aus­dru­cken kannst.

Be­stell­schein Ver­bund­pass Schülerinnen, Schüler und Aus­zu­bil­den­de
Für die Neu­aus­stel­lung, Er­satz­aus­stel­lung, Ver­län­ge­rung von Verbundpässen als Be­rech­ti­gung für Schü­ler­wert­mar­ken, das 365-Euro-Ticket VGN und das FerienTicket. (© VGN GmbH)

Dein Ticket ist nur gültig, wenn deine Ver­bund­pass-Nummer drauf steht: Im VGN On­line­shop und am Au­to­maten gibst du die Nummer beim Kauf an und sie wird direkt auf die Wert­mar­ke ge­druckt. Kaufst du das Ticket in einer Verkaufsstelle oder beim Bus­­fah­rer, trägst du die Nummer bitte selbst ein. In der App muss das Ticket zu­sätz­lich auf deinen Namen aus­ge­stellt sein.

Wenn du das erste Mal einen Ver­bund­pass be­kommst:

  • Beantragst du das erste Mal einen Ver­bund­pass, brauchen wir ein Pass­foto (3,5 cm × 4,5 cm) von dir. Schreib am besten deine Adres­se auf die Rückseite, damit wir das Bild deinem Antrag zuordnen können. Wichtig ist vor allem, dass du auf dem Be­stell­schein angibst, wo du ein­steigst, wo du um­steigst und wo du aus­steigst. Wenn du mit dem Bus fährst, gib bitte die Linie(n) mit an.
  • Den ausgefüllten Be­stell­schein und das Pass­foto gibst du bei deinem örtlichen Ver­kehrs­un­ter­neh­men ab oder schickst ihn per Post hin. Den fertigen Ver­bund­pass be­kommst du per Post zu­ge­schickt.

Wenn du deinen Ver­bund­pass verlängerst:

  • Bis zu deinem 15. Ge­burts­tag gilt dein Ver­bund­pass au­to­ma­tisch Schul­jahr für Schul­jahr – ohne Ver­län­ge­rung.
  • Ab deinem 15. Ge­burts­tag musst du den Ver­bund­pass jedes Schul­jahr verlängern. Fülle hierzu bitte einen Be­stell­schein aus und gehe damit zu Schul­jahresbeginn in das Schul­se­kre­ta­ri­at, um dir be­stä­ti­gen zu lassen, dass du dort in diesem Schul­jahr zur Schule gehst.
  • Mit dem von der Schule be­stä­tigten Be­stell­schein und deinem Ver­bund­pass gehst du dann zu deinem Ver­kehrs­un­ter­neh­men. Dort tragen wir die Ver­län­ge­rung ein.

Auch in unserem Rat­ge­ber wird der Ver­bund­pass noch einmal erklärt.

Ver­bund­pass und Ticket ergeben ein gültiges Ticket (© elmografico / Picture-Factory – Fotolia.com)

Weitere In­for­ma­ti­onen zur Schü­ler­be­för­de­rung und zur Kos­ten­frei­heit des Schul­wegs be­kommst du hier:

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Nein. Wert­mar­ken sind (im Nor­mal­fall) nicht per­so­na­li­siert und können daher nicht ersetzt werden. Sie sind wie bares Geld zu betrachten.

Aus­nah­me: Wenn ihr in Nürn­berg wohnt, in Nürn­berg zur Schule geht und gleichzeitig die Fahr­kar­ten von der Schule erhaltet (so genannte "Butterfly-Verbundpässe" im Scheck­kar­ten­for­mat + Wert­mar­ke). Diese sind per­so­na­li­siert und können daher gegen eine Gebühr von 10,- € neu aus­ge­stellt werden.

Tipp: Über die App VGN Fahrplan & Tickets kannst du ein HandyTicket kaufen, das ist per­so­na­li­siert und im Account hinterlegt. Das kannst du nicht verlieren.

War diese Antwort für Sie hilfreich?
Noch Fragen?

Von Ebermannstadt nach Forch­heim gilt Tarifstufe 3+T (drei ganze plus eine Teil­zo­ne). Dieses Teil­stück muss natürlich nicht mitbezahlt werden, dafür hast du ja bereits eine Fahr­kar­te. Du kannst dir bis Nürn­berg ein An­schluss­fahr­karte kaufen.

Die Berechnung geht fol­gen­der­ma­ßen:
Von Ebermannstadt nach Nürn­berg gilt Tarifstufe 10+T (= Preis­stufe 10). Davon wird die Anzahl der für die Ge­samt­stre­cke vorhandenen Zo­nen abgezogen, al­ler­dings ohne das »+T«. 10 minus 3 ergibt 7. Du musst also eine An­schluss­fahr­karte der Preis­stufe 7 am Au­to­maten in Ebermannstadt lösen. Alternativ kannst du auch 7 Felder der 10er-Strei­fen­kar­te stem­peln oder ganz ein­fach über den VGN On­line­shop oder die App »VGN Fahrplan & Tickets« ein HandyTicket lösen.

Weitere Infos zur An­schluss­fahr­karte findest du hier oder in der An­schluss­fahr­karten-Auskunft.

War diese Antwort für Sie hilfreich?
Noch Fragen?

Bitte löse einen Ein­zel­fahr­schein der Preis­stufe 2. Am ein­fachsten geht das mit einem HandyTicket – er­hält­lich im VGN On­line­shop und in der App »VGN Fahrplan & Tickets«. Alle Infos zur An­schluss­fahr­scheinre­ge­lung im VGN gibt es hier.

War diese Antwort für Sie hilfreich?
Noch Fragen?

Cookie-Einstellungen

Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben verschiedene Funktionen.
 
Die Einwilligung in die Verwendung der nicht notwenigen Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 
Zur Teilnahme an Gewinnspielen müssen die notwendigen Cookies aktiviert sein. Weitere Informationen finden sie im Datenschutz.

Notwendige Cookies