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28. Januar 2014

Weitere Schritte in Rich­tung Se­mes­ter­ti­cket

Am Mitt­woch, 29. Ja­nu­ar 2014, veranstalten Stu­die­rende der Nürn­berger und Erlanger Hoch­schu­len eine Demo für ein Se­mes­ter­ti­cket am Nürn­berger Plärrer. Zuvor hatten sich am Diens­tag, 14. Ja­nu­ar 2014 auf Einladung des Nürn­berger Oberbürgermeisters Dr. Ulrich Maly die Stu­die­ren­den­ver­tre­tungen der Friedrich-Alexander-Uni­ver­si­tät (FAU), der TH Nürn­berg und der Evangelischen Fachhoch­schu­le, die Vertreter der Hoch­schu­len (FAU, TH Nürn­berg, Hoch­schu­le für Musik), des Stu­den­ten­werks Erlangen-Nürn­berg, der Städte Fürth und Erlangen sowie der Ver­bund­ge­sell­schaft im Nürn­berger Rathaus getroffen um den Sachstand und die nächsten Schritte zu einem Se­mes­ter­ti­cket zu besprechen. Im Ergebnis bestand Einvernehmen, dass zunächst für ein von allen Seiten angestrebtes Se­mes­ter­ti­cket zwei ver­schie­dene Grundmodelle kalkuliert werden sollen. Die Berechnungen werden mit den Daten aus der ver­bund­weiten Ver­kehrs­er­he­bung des VGN durch­ge­führt, die Mitte des Jahres zur Ver­fü­gung stehen. Damit können verlässliche Kalkulationen zu einem solidarisch, das heißt von allen Stu­die­renden, finanzierten Se­mes­ter­ti­cket erstellt werden.

Bei mehreren Gesprächen im vergangenen Jahr sowie in der großen Runde am 14. Ja­nu­ar haben die Vertreter der Stu­die­renden die Gelegenheit genutzt, strittige Punkte anzusprechen, ihre Vor­stel­lungen einzubringen und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Ergebnisse sind offenbar noch nicht bei allen Stu­die­renden angekommen. Aus diesem Grund informiert die Ver­bund­ge­sell­schaft über den aktuellen Stand.

 
Der Weg zum Se­mes­ter­ti­cket

Wie in allen vorangegangenen Gesprächen mit den Vertretern der Stu­die­renden weist der Ver­kehrs­ver­bund darauf hin, dass es auch sein Ziel ist, ein solidarisch finanziertes Se­mes­ter­ti­cket einzuführen. Die Bedeutung eines solchen An­ge­bots für einen Hochschul- und Wissenschaftsstand­ort sowie die dort im­ma­tri­ku­lierten Studentinnen und Stu­den­ten steht außer Frage. Bislang ist das Se­mes­ter­ti­cket vor allem an der rechtlichen Situation in Bayern und deren Bewertung durch das Stu­den­ten­werk gescheitert. Ein von allen Stu­die­renden zu leistender So­li­dar­bei­trag darf nach einem Ver­wal­tungsgerichtsurteil eine gewisse, leider nicht genau definierte, Zumutbarkeitsgrenze nicht über­schrei­ten. Andernfalls bestünde ein Klagerisiko, das letztlich das Stu­den­ten­werk zu tragen hätte.

Einen Lösungsansatz sehen nun alle Seiten in einem Sockelmodell, wie es im Ok­to­ber 2013 in München eingeführt wurde. Al­ler­dings erforderte auch dort die Kalkulation des Tickets einen großen Aufwand und ent­spre­chende Zeit. Der Durchbruch gelang erst nachdem die Landeshauptstadt München sich bereit erklärt hatte, für einen Pilotzeitraum von zwei Jahren eventuelle Einnahmenausfälle der Ver­kehrs­un­ter­neh­men auszugleichen. Dafür wurden Mittel in Höhe von ins­ge­samt zwölf Mil­li­onen Euro be­reit­ge­stellt. Im VGN liegt das derzeitige Volumen der Ticketkäufe durch Stu­die­rende im zweistelligen Mil­li­onenbereich. Aus diesem Grund muss jedes künftige Modell solide kalkuliert werden. Das wird mit dem Vorliegen der Daten aus der Ver­kehrs­er­he­bung geschehen.

Geprüft werden nun zwei Va­ri­an­ten: In der ersten ein Ba­sis­ti­cket (mit ent­spre­chenden Aus­schluss­zeiten, wie in München) und einem wählbaren Aufpreisticket, jeweils für den ge­samten Ver­bund­raum. In der zweiten ein Ba­sis­ti­cket für den ge­samten Ver­bund­raum (eben­falls mit Aus­schluss­zeiten) und Aufpreistickets für den Raum Nürn­berg, Fürth und Erlangen (Zo­nen 100, 200, 300, 400) sowie das ge­samte Ver­bund­ge­biet. In beiden Va­ri­an­ten decken die Se­mes­ter­ti­ckets ein halbes Jahr ab.

Bereits 2002 hatte der VGN ein Sockelmodell für ein Se­mes­ter­ti­cket in Nürn­berg, Fürth und Erlangen kalkuliert und vorgeschlagen, das in etwa der heutigen Münchener Lösung entsprach. Bei einer Befragung der damaligen Stu­den­tenschaft fand der Vorschlag al­ler­dings keine Zu­stim­mung. Ob die neuen Va­ri­an­ten von den Stu­die­renden akzeptiert werden, muss mit dem Vorliegen der kalkulierten Preise noch ermittelt werden. Auch wenn sich mit der solidarischen Finanzierung des Ba­sis­ti­ckets die Fahrtkosten für die ÖV-Nutzer reduzieren würden, belastet sie diejenigen Stu­die­renden, die auch künftig nicht mit öf­fent­lichen Ver­kehrs­mit­teln fahren wollen.


Derzeitige Tickets

Aktuell können die Stu­die­renden die Se­mes­terwert­mar­ken für das Ta­rif­ge­biet Nürn­berg/Fürth/Stein, für Erlangen oder für alle genannten Städte er­wer­ben. Da diese Tickets nur von den tatsächlichen Nutzern gekauft werden, können die Preise nicht mit denen eines solidarisch finanzierten Se­mes­ter­ti­ckets verglichen werden. Dennoch fahren die Stu­die­renden schon heute deutlich günstiger als jeder andere Fahr­gast im VGN. Der Preis­vor­teil der Se­mes­terwert­mar­ken gegenüber einer vergünstigten Monatsmarke, die auch Schüler und Aus­zu­bil­den­de kaufen können, liegt bei rund sechs Prozent für Fahrten im Gebiet Nürn­berg, Fürth, Stein, rund 27 Prozent für Fahrten in Erlangen sowie 19 Prozent bei einer Gül­tig­keit in den vier Städten (Beispiele für das Som­mer­se­mes­ter). „Wir können den Wunsch nach einem noch günstigeren Se­mes­ter­ti­cket selbst­ver­ständ­lich nachvollziehen“, versichert VGN-Ge­schäfts­füh­rer Haasler. „Im Vergleich mit allen anderen Fahr­gastgruppen sind die Stu­die­renden bereits heute privilegiert und eben nicht benachteiligt. Das sollte in der Diskussion nicht übersehen werden. Gleichwohl ist ein Se­mes­ter­ti­cket auf Solidarbasis unser ge­mein­sames Ziel“, so Haasler weiter. Dessen Finanzierung wird dann von allen Stu­die­renden gemeinschaftlich getragen, auch von denen, die die öf­fent­lichen Ver­kehrs­mit­tel nicht nutzen.


Fazit

  • Bereits heute sind die Stu­die­renden die am stärksten rabattierte Kundengruppe im VGN
  • Alle Beteiligten streben die Einführung eines Se­mes­ter­ti­ckets an
  • Ge­mein­sam wurden zwei mögliche Modelle für ein Se­mes­ter­ti­cket definiert und die weiteren Schritte festgelegt
  • Beide Modelle werden mit dem Vorliegen der Daten aus der ver­bund­weiten Ver­kehrs­er­he­bung kalkuliert
  • Die Realisierung erfordert die Zu­stim­mung aller Beteiligten