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16. Dezember 2021

Infektionsschutzgesetz: Verschärfung der 3G-Pflicht in Bussen und Bahnen für Schülerinnen und Schüler

Mit der neuerlichen und kurz­fris­tigen Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 9. De­zem­ber 2021 hat der Ge­setz­ge­ber die Aus­nah­mere­ge­lung der 3G-Be­stim­mungen für Schülerinnen und Schüler präzisiert. Bislang waren sie grund­sätz­lich von der Regel ausgenommen, da sie im Schulbetrieb regelmäßig getestet werden. In den Ferien fällt diese Befreiung von der 3G-Regel nun weg. Mit der Änderung des § 28b Abs. 5 Nr. 1 IfSG ist es Schülerinnen und Schülern künftig nicht erlaubt, den öf­fent­lichen Per­so­nen­nah­ver­kehr in den Ferien zu nutzen, wenn sie die 3G-An­for­de­rungen (geimpft, genesen, getestet) nicht erfüllen.

Während der Schulzeiten bleibt die Aus­nah­mere­ge­lung weiterhin be­ste­hen. Kinder unter sechs Jahren be­nö­ti­gen wie bisher keinen 3G-Nach­weis bei der Be­nut­zung öf­fent­licher Ver­kehrs­mit­tel.

 

Gesetzestexte:

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html: Infektionsschutzgesetz, siehe § 28b Abs. 5 Nr.1

https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html

Schutzmaßnahmen-Aus­nah­menverordnung, s. § 2 Nr. 6 a: Befreiung von Kindern unter sechs Jahren