VGN-FerienTicket und VGN-Ferien-Tageskarte
VGN-FerienTickets berechtigen eine Person zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches. Sie gelten im jeweils festgelegten Ferienzeitraum an Werktagen (Montag bis Freitag) ab 9.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab Betriebsbeginn. VGN-FerienTickets sind nicht übertragbar.
Ab Vollendung des 15. Lebensjahres (= 15. Geburtstag) an muss zum VGN-FerienTicket ein gültiger Verbundpass des Ausbildungsverkehrs vorhanden sein. Das VGN-FerienTicket ist durch den Eintrag der Verbundpass-Nummer bzw. bei Kindern vor Vollendung des 15. Lebensjahres (= 15. Geburtstag) durch den Eintrag des Namens zu personalisieren. Die Bezugsberechtigung des VGN-FerienTickets richtet sich nach den Bestimmungen für die Monatswertmarken im Ausbildungsverkehr nach 5.2.1.12.
Bei der Ferien-Tageskarte handelt es sich um ein TagesTicket Solo der Preisstufe 2. Es gilt im Geltungszeitraum des VGN-FerienTickets als verbundweite Tageskarte für Bezugsberechtigte des VGN-FerienTickets. Die Ferien-Tageskarten gelten an Werktagen (Montag bis Freitag) ab 9.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab Betriebsbeginn. Ab Vollendung des 15. Lebensjahres (= 15. Geburtstag) an muss ein gültiger Verbundpass des Ausbildungsverkehrs vorhanden sein.
Bei Verlust eines VGN-FerienTickets erfolgt kein Ersatz.