VGN-FerienTickets berechtigen eine Per­son zu beliebig häufigen Fahrten in­ner­halb des Gel­tungs­be­reiches. Sie gelten im jeweils festgelegten Ferienzeitraum an Werk­tagen (Mon­tag bis Frei­tag) ab 9.00 Uhr sowie an Sams­tagen, Sonn- und ge­setz­lichen Fei­er­tagen ab Betriebsbeginn. VGN-FerienTickets sind nicht über­trag­bar.

Ab Vollendung des 15. Le­bens­jahres (= 15. Ge­burts­tag) an muss zum VGN-FerienTicket ein gültiger Ver­bund­pass des Aus­bil­dungs­ver­kehrs vorhanden sein. Das VGN-FerienTicket ist durch den Eintrag der Ver­bund­pass-Nummer bzw. bei Kindern vor Vollendung des 15. Le­bens­jahres (= 15. Ge­burts­tag) durch den Eintrag des Namens zu per­so­na­li­sie­ren. Die Bezugsbe­rech­ti­gung des VGN-FerienTickets richtet sich nach den Be­stim­mungen für die Mo­nats­wert­mar­ken im Aus­bil­dungs­ver­kehr nach 5.2.1.12.

Bei der Ferien-Tageskarte handelt es sich um ein TagesTicket Solo der Preis­stufe 2. Es gilt im Gel­tungs­zeit­raum des VGN-FerienTickets als ver­bund­weite Tageskarte für Bezugsberechtigte des VGN-FerienTickets. Die Ferien-Tageskarten gelten an Werk­tagen (Mon­tag bis Frei­tag) ab 9.00 Uhr sowie an Sams­tagen, Sonn- und ge­setz­lichen Fei­er­tagen ab Betriebsbeginn. Ab Vollendung des 15. Le­bens­jahres (= 15. Ge­burts­tag) an muss ein gültiger Ver­bund­pass des Aus­bil­dungs­ver­kehrs vorhanden sein.

Bei Verlust eines VGN-FerienTickets erfolgt kein Ersatz.

Cookie-Einstellungen

Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben verschiedene Funktionen.
 
Die Einwilligung in die Verwendung der nicht notwenigen Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 
Zur Teilnahme an Gewinnspielen müssen die notwendigen Cookies aktiviert sein. Weitere Informationen finden sie im Datenschutz.

Notwendige Cookies