Bedarfsverkehre ergänzen im VGN seit vielen Jahren den klassischen Linienverkehr. Insbesondere in Gebieten und zu Zeiten mit geringer Nachfrage erweitern sie das Verkehrsangebot und schließen Taktlücken. Alle Bedarfsverkehre verkehren ausschließlich nach vorheriger Bestellung. Als Teil des öffentlichen Verkehrs können unterwegs weitere Fahrgäste zusteigen. Die Fahrten erfolgen in der Regel auf dem kürzesten Weg zwischen Start- und Zielhaltestelle.
Im VGN werden drei Bedienungsformen des Bedarfsverkehrs unterschieden:
Rufbus (RBU)
- Fahrplangebundener Verkehr mit festen Abfahrts- und Ankunftszeiten
- Bedienung ausschließlich zwischen Haltestellen
- Nutzung zum regulären VGN-Tarif, ohne Zuschlag
Anrufsammeltaxi (AST)
- Fahrplangebundener Verkehr mit festen Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten
- Fahrtbeginn an einer Haltestelle, Ausstieg wahlweise an einer Haltestelle oder mit Haustürbedienung
- Nutzung zum regulären VGN-Tarif mit AST-Zuschlag
On-Demand-Verkehr (ODV)
- Nicht fahrplangebundener Verkehr mit flexiblen Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie ohne festen Linienweg
- Ein- oder Ausstieg muss an einer Haltestelle erfolgen; die jeweils andere Fahrtseite kann als Haustürbedienung erfolgen
- Nutzung zum regulären VGN-Tarif, in der Regel mit Zuschlag