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Be­darfs­ver­kehre ergänzen im VGN seit vielen Jahren den klassischen Linienverkehr. Insbesondere in Gebieten und zu Zeiten mit geringer Nachfrage erweitern sie das Ver­kehrs­an­ge­bot und schließen Taktlücken. Alle Be­darfs­ver­kehre ver­keh­ren aus­schließ­lich nach vorheriger Be­stel­lung. Als Teil des öf­fent­lichen Verkehrs können un­ter­wegs weitere Fahr­gäste zusteigen. Die Fahrten erfolgen in der Regel auf dem kürzesten Weg zwischen Start- und Zielhal­te­stel­le.

Im VGN werden drei Bedienungsformen des Be­darfs­ver­kehrs unterschieden:

Rufbus (RBU)

  • Fahrplangebundener Verkehr mit festen Abfahrts- und An­kunfts­zeiten
  • Bedienung aus­schließ­lich zwischen Hal­te­stel­len
  • Nutzung zum regulären VGN-Tarif, ohne Zuschlag

An­ruf­sam­mel­taxi (AST)

  • Fahrplangebundener Verkehr mit festen Abfahrts- bzw. An­kunfts­zeiten
  • Fahrtbeginn an einer Hal­te­stel­le, Ausstieg wahlweise an einer Hal­te­stel­le oder mit Haus­türbedienung
  • Nutzung zum regulären VGN-Tarif mit AST-Zuschlag

On-Demand-Verkehr (ODV)

  • Nicht fahrplangebundener Verkehr mit flexiblen Abfahrts- und An­kunfts­zeiten sowie ohne festen Li­ni­en­weg
  • Ein- oder Ausstieg muss an einer Hal­te­stel­le erfolgen; die jeweils andere Fahrtseite kann als Haus­türbedienung erfolgen
  • Nutzung zum regulären VGN-Tarif, in der Regel mit Zuschlag