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Allgemeines zur Tarifreform

Der Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (VGN) hat Mitte Juli 2026 den Vertretern der Städte und Land­kreise im VGN seine Pläne für eine tiefgreifende Tarifreform vorgestellt. In einem ersten Schritt soll im Lauf des Jahres 2027 das Sortiment der bisherigen Zeit­kar­ten verschlankt werden. Darüber hinaus ist im Segment des Gelegenheitsverkehrs vorgesehen, die Mehr­fahr­ten­kar­ten – 4er-Tickets und Strei­fen­kar­ten – abzuschaffen. Längerfristiges Ziel ist, bis 2030 Tarif und Vertrieb grund­sätz­lich auf digitale Lösungen umzustellen. Dann könnte auch das Bezahlen mit Bargeld in Fahr­zeugen und am Au­to­maten wegfallen.

Es handelt sich bei der Tarifreform also um ver­schie­dene Schritte, betreffend die Zeit­kar­ten, den Gelegenheitsverkehr und den digitalen Vertrieb. Ihre Umsetzung wird in mehreren Stufen und über einen längeren Zeitraum erfolgen.

Wie ist der Stand heute?

Die Tarifreform befindet sich derzeit in der Planungsphase. Zu den einzelnen Zielen, weiteren Details und zum konkreten Zeitplan der Umstellung ist der VGN in Abstimmung mit den elf kreis­freien Städten und 23 Land­kreisen im Ver­kehrs­ver­bund. Ebenso werden weitere Details ge­mein­sam mit den Ver­kehrs­un­ter­neh­men geklärt. Alle Verbundpartner sind sich über den großen Nutzen und die Not­wen­digkeit der Neugestaltung von Tarif und Vertrieb einig.

Die end­gül­tigen Beschlüsse der VGN-Gremien sollen bis Jahresende erfolgen. Zum Teil sind noch Beschlüsse der politischen Gremien von Städten und Land­kreisen erforderlich. Die erste Phase der Umstellung beginnt im Jahr 2027.

Wieso ist die Tarifreform nötig?

Beginnend mit der Corona-Pandemie und schließ­lich seit der Einführung des Deutschlandtickets hat sich die Mo­bi­li­tät eines Großteils der Bevölkerung deutlich verändert. Seitdem ist der Absatz der klassischen Zeit­kar­ten um bis zu 86 Prozent eingebrochen. Im Gelegenheitsverkehr sind viele Fahr­gäste zur Flatrate des Deutschlandtickets oder zum neuen eTarif egon gewechselt. Das gibt Anlass, das bisherige An­ge­bot zahl­reicher Fahr­kar­tenarten zu reduzieren. Ein schlankes und übersichtliches Ti­cket­sor­ti­ment ist seit Jahren auch eine Forderung von Fahr­gastseite. Übersichtlichkeit und leichte Orientierung erleichtern den Zugang zum ÖPNV und tragen zur Gewinnung neuer Fahr­gäste bei.

Not­wen­dig ist die Tarifreform für die Ver­kehrs­un­ter­neh­men sowie für die Städte und Land­kreise. Sie alle befinden sich in einer wirt­schaft­lich sehr schwierigen Situation. Vielerorts muss bereits am Fahr­ten­an­gebot gespart werden. Das zwingt zu deutlichen Optimierungen auch im An­ge­bot und Vertrieb von Fahr­kar­ten.

Wieso fallen künftig 4er-Tickets und Strei­fen­kar­ten weg?

Auch die Verkäufe von Mehr­fahr­ten­kar­ten sind seit Jahren rückläufig. Sie verursachen aber sehr hohe Vertriebskosten. Das reicht von großen Mengen an fälschungssicherem Papier für Fahr­schein­dru­cker und Au­to­maten und reicht bis zu Betrieb und Wartung von 3.400 Ent­wer­tern in Fahr­zeugen und an Hal­te­stel­len. Wer künftig nicht mit HandyTicket, PrintTickets oder egon fahren möchte, kann weiterhin Ein­zel­fahr­karten und TagesTickets nutzen. Der konkrete Zeitplan für die Einstellung von Mehr­fahr­ten­kar­ten steht noch nicht fest und wird derzeit mit den Partnern im Ver­kehrs­ver­bund diskutiert.

Weshalb soll die Barzahlung abgeschafft werden?

Die Barzahlung beim Verkauf von Tickets ist für die Ver­kehrs­un­ter­neh­men mit einem hohen Aufwand verbunden. Bargeld muss eingenommen, gewechselt, abgerechnet und transportiert werden. Im Fahrbetrieb kostet es Zeit, es ist grund­sätz­lich mit Sicherheitsrisiken und auch aufwändigen Sicherheitsmaßnahmen verbunden. Hinzu kommt, dass das bargeldlose Bezahlen immer mehr zunimmt und mittlerweile die Barzahlung überholt. Der Übergang zu einem rein digitalen Vertrieb und Zahlungsverkehr ist ein längerer Prozess und wird noch mit den Partnern im Ver­kehrs­ver­bund abgestimmt.

Wozu treibt der VGN die Digitalisierung voran?

Die Digitalisierung ist einer der aktuellen Megatrends, Teil des Wandels in allen Le­bens­be­reichen und unaufhaltsam. Mit Blick auf die Zukunft darf der ÖPNV hier den An­schluss nicht verlieren. Der VGN geht seit der Einführung des HandyTickets vor bald 20 Jahren erfolgreich diesen Weg und setzt ihn mit On­line­shop, App und eTarif fort. Denn die digitalen Lösungen bringen Fortschritt und Verbesserungen für viele Fahr­gäste und machen den ÖPNV zukunftsfähig.

Der bisherige analoge Vertrieb mit Papiertickets dagegen ist ein teurer und wenig effizienter Weg. Kostenintensiv sind zum Beispiel die Bereitstellung des fälschungssicheren Papiers, das so­ge­nannte Bargeldmanagement, also der Umgang mit Bargeld aus dem Fahrerverkauf und aus Au­to­maten inklusive aller Sicherheitsfragen, der Betrieb von 3.400 Ent­wer­tern und 800 Verkaufsgeräten sowie zahl­reichen Ver­kaufs­stel­len. Hinzu kommen Vandalismusschäden an der Verkaufsin­fra­struk­tur. In Zeiten knapper Kassen bei Ver­kehrs­un­ter­neh­men und Kommunen ist das auf lange Sicht und im bisherigen Umfang nicht mehr zu bewältigen und zu finanzieren. Zudem sind digitale Fahr­kar­ten je­der­zeit und an allen Orten verfügbar.

Die Umstellung auf einen grund­sätz­lich digitalen Tarif und Vertrieb ist jedoch die letzte Etappe der Tarifreform und wird erst ab 2030 angestrebt. Bei diesem Punkt ist man noch vor der Detailplanung und die Bandbreite technischer Lösungen wird sich bis dahin noch deutlich verändern.

Was ist mit Fahr­gästen, die digitale Dienste nicht nutzen können oder wollen?

An dieser Stelle muss man differenzieren:

Tatsächliche Ein­schrän­kungen gibt es etwa bei Grundschulkindern und einem Teil der älteren Menschen, die nicht fähig sind, digitale An­ge­bote oder Zahlungswege zu nutzen. Wie wir aus dem Kundenkon­takt wissen, ist ein großer Teil der Seniorinnen und Senioren durchaus in der Lage, diese An­ge­bote zu nutzen. Viele von ihnen wehren sich sogar gegen das Bild der „digital uner­fah­renen Alten“.

Per­so­nen mit Schwer­be­hin­de­rung haben unter Umständen die Möglichkeit der kos­ten­losen Fahrt mit ihrem Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis, zum Teil inklusive Be­gleit­per­son. Mit all diesen Per­so­nengruppen werden sich Verbund und Verkehrs­un­ter­neh­men genauer be­schäf­ti­gen, wenn es um die künftige Umsetzung geht.

Ein Sonderfall sind sozial oder finanziell schwache Bevölkerungsgruppen, die keinen Zugang zu einem eigenen Konto oder sonstigen digitalen Zahlungswegen haben. Diese fallen in die Zu­stän­digkeit der Sozialpolitik. Hier können VGN und Ver­kehrs­un­ter­neh­men im Dialog mit den jeweiligen Kommunen Lösungen erarbeiten. Es handelt sich dabei aber nicht um eine originäre Aufgabe des ÖPNV.

Den Umgang mit Per­so­nengruppen, die Apps, digitale Dienste oder Zahlungswege generell ablehnen, wird man eben­falls bewerten müssen. So stellt sich die Frage, welche Lösungen im öf­fent­lichen Leben heute als Stan­dard angesehen werden können. Angesichts der hohen Kosten für einen flächendeckenden analogen Vertrieb, der parallel zu unter­hal­ten wäre, stellt sich die Frage, inwieweit die Allgemeinheit bzw. alle Fahr­gäste die per­sön­lichen Lebensent­schei­dungen anderer finanziell mit­tragen müssen. Bei der fortschreitenden technischen Entwicklung wird es einen Punkt geben, an dem diese Frage bewertet werden muss.

Auch damit werden sich die Partner im Ver­kehrs­ver­bund aus­ei­nan­dersetzen, wenn es um die Umsetzung der letzten Stufe der Tarifreform und der grund­sätz­lichen Digitalisierung des Vertriebes geht.