Allgemeines zur Tarifreform
Der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) hat Mitte Juli 2026 den Vertretern der Städte und Landkreise im VGN seine Pläne für eine tiefgreifende Tarifreform vorgestellt. In einem ersten Schritt soll im Lauf des Jahres 2027 das Sortiment der bisherigen Zeitkarten verschlankt werden. Darüber hinaus ist im Segment des Gelegenheitsverkehrs vorgesehen, die Mehrfahrtenkarten – 4er-Tickets und Streifenkarten – abzuschaffen. Längerfristiges Ziel ist, bis 2030 Tarif und Vertrieb grundsätzlich auf digitale Lösungen umzustellen. Dann könnte auch das Bezahlen mit Bargeld in Fahrzeugen und am Automaten wegfallen.
Es handelt sich bei der Tarifreform also um verschiedene Schritte, betreffend die Zeitkarten, den Gelegenheitsverkehr und den digitalen Vertrieb. Ihre Umsetzung wird in mehreren Stufen und über einen längeren Zeitraum erfolgen.
Wie ist der Stand heute?
Die Tarifreform befindet sich derzeit in der Planungsphase. Zu den einzelnen Zielen, weiteren Details und zum konkreten Zeitplan der Umstellung ist der VGN in Abstimmung mit den elf kreisfreien Städten und 23 Landkreisen im Verkehrsverbund. Ebenso werden weitere Details gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen geklärt. Alle Verbundpartner sind sich über den großen Nutzen und die Notwendigkeit der Neugestaltung von Tarif und Vertrieb einig.
Die endgültigen Beschlüsse der VGN-Gremien sollen bis Jahresende erfolgen. Zum Teil sind noch Beschlüsse der politischen Gremien von Städten und Landkreisen erforderlich. Die erste Phase der Umstellung beginnt im Jahr 2027.
Wieso ist die Tarifreform nötig?
Beginnend mit der Corona-Pandemie und schließlich seit der Einführung des Deutschlandtickets hat sich die Mobilität eines Großteils der Bevölkerung deutlich verändert. Seitdem ist der Absatz der klassischen Zeitkarten um bis zu 86 Prozent eingebrochen. Im Gelegenheitsverkehr sind viele Fahrgäste zur Flatrate des Deutschlandtickets oder zum neuen eTarif egon gewechselt. Das gibt Anlass, das bisherige Angebot zahlreicher Fahrkartenarten zu reduzieren. Ein schlankes und übersichtliches Ticketsortiment ist seit Jahren auch eine Forderung von Fahrgastseite. Übersichtlichkeit und leichte Orientierung erleichtern den Zugang zum ÖPNV und tragen zur Gewinnung neuer Fahrgäste bei.
Notwendig ist die Tarifreform für die Verkehrsunternehmen sowie für die Städte und Landkreise. Sie alle befinden sich in einer wirtschaftlich sehr schwierigen Situation. Vielerorts muss bereits am Fahrtenangebot gespart werden. Das zwingt zu deutlichen Optimierungen auch im Angebot und Vertrieb von Fahrkarten.
Wieso fallen künftig 4er-Tickets und Streifenkarten weg?
Auch die Verkäufe von Mehrfahrtenkarten sind seit Jahren rückläufig. Sie verursachen aber sehr hohe Vertriebskosten. Das reicht von großen Mengen an fälschungssicherem Papier für Fahrscheindrucker und Automaten und reicht bis zu Betrieb und Wartung von 3.400 Entwertern in Fahrzeugen und an Haltestellen. Wer künftig nicht mit HandyTicket, PrintTickets oder egon fahren möchte, kann weiterhin Einzelfahrkarten und TagesTickets nutzen. Der konkrete Zeitplan für die Einstellung von Mehrfahrtenkarten steht noch nicht fest und wird derzeit mit den Partnern im Verkehrsverbund diskutiert.
Weshalb soll die Barzahlung abgeschafft werden?
Die Barzahlung beim Verkauf von Tickets ist für die Verkehrsunternehmen mit einem hohen Aufwand verbunden. Bargeld muss eingenommen, gewechselt, abgerechnet und transportiert werden. Im Fahrbetrieb kostet es Zeit, es ist grundsätzlich mit Sicherheitsrisiken und auch aufwändigen Sicherheitsmaßnahmen verbunden. Hinzu kommt, dass das bargeldlose Bezahlen immer mehr zunimmt und mittlerweile die Barzahlung überholt. Der Übergang zu einem rein digitalen Vertrieb und Zahlungsverkehr ist ein längerer Prozess und wird noch mit den Partnern im Verkehrsverbund abgestimmt.
Wozu treibt der VGN die Digitalisierung voran?
Die Digitalisierung ist einer der aktuellen Megatrends, Teil des Wandels in allen Lebensbereichen und unaufhaltsam. Mit Blick auf die Zukunft darf der ÖPNV hier den Anschluss nicht verlieren. Der VGN geht seit der Einführung des HandyTickets vor bald 20 Jahren erfolgreich diesen Weg und setzt ihn mit Onlineshop, App und eTarif fort. Denn die digitalen Lösungen bringen Fortschritt und Verbesserungen für viele Fahrgäste und machen den ÖPNV zukunftsfähig.
Der bisherige analoge Vertrieb mit Papiertickets dagegen ist ein teurer und wenig effizienter Weg. Kostenintensiv sind zum Beispiel die Bereitstellung des fälschungssicheren Papiers, das sogenannte Bargeldmanagement, also der Umgang mit Bargeld aus dem Fahrerverkauf und aus Automaten inklusive aller Sicherheitsfragen, der Betrieb von 3.400 Entwertern und 800 Verkaufsgeräten sowie zahlreichen Verkaufsstellen. Hinzu kommen Vandalismusschäden an der Verkaufsinfrastruktur. In Zeiten knapper Kassen bei Verkehrsunternehmen und Kommunen ist das auf lange Sicht und im bisherigen Umfang nicht mehr zu bewältigen und zu finanzieren. Zudem sind digitale Fahrkarten jederzeit und an allen Orten verfügbar.
Die Umstellung auf einen grundsätzlich digitalen Tarif und Vertrieb ist jedoch die letzte Etappe der Tarifreform und wird erst ab 2030 angestrebt. Bei diesem Punkt ist man noch vor der Detailplanung und die Bandbreite technischer Lösungen wird sich bis dahin noch deutlich verändern.
Was ist mit Fahrgästen, die digitale Dienste nicht nutzen können oder wollen?
An dieser Stelle muss man differenzieren:
Tatsächliche Einschränkungen gibt es etwa bei Grundschulkindern und einem Teil der älteren Menschen, die nicht fähig sind, digitale Angebote oder Zahlungswege zu nutzen. Wie wir aus dem Kundenkontakt wissen, ist ein großer Teil der Seniorinnen und Senioren durchaus in der Lage, diese Angebote zu nutzen. Viele von ihnen wehren sich sogar gegen das Bild der „digital unerfahrenen Alten“.
Personen mit Schwerbehinderung haben unter Umständen die Möglichkeit der kostenlosen Fahrt mit ihrem Schwerbehindertenausweis, zum Teil inklusive Begleitperson. Mit all diesen Personengruppen werden sich Verbund und Verkehrsunternehmen genauer beschäftigen, wenn es um die künftige Umsetzung geht.
Ein Sonderfall sind sozial oder finanziell schwache Bevölkerungsgruppen, die keinen Zugang zu einem eigenen Konto oder sonstigen digitalen Zahlungswegen haben. Diese fallen in die Zuständigkeit der Sozialpolitik. Hier können VGN und Verkehrsunternehmen im Dialog mit den jeweiligen Kommunen Lösungen erarbeiten. Es handelt sich dabei aber nicht um eine originäre Aufgabe des ÖPNV.
Den Umgang mit Personengruppen, die Apps, digitale Dienste oder Zahlungswege generell ablehnen, wird man ebenfalls bewerten müssen. So stellt sich die Frage, welche Lösungen im öffentlichen Leben heute als Standard angesehen werden können. Angesichts der hohen Kosten für einen flächendeckenden analogen Vertrieb, der parallel zu unterhalten wäre, stellt sich die Frage, inwieweit die Allgemeinheit bzw. alle Fahrgäste die persönlichen Lebensentscheidungen anderer finanziell mittragen müssen. Bei der fortschreitenden technischen Entwicklung wird es einen Punkt geben, an dem diese Frage bewertet werden muss.
Auch damit werden sich die Partner im Verkehrsverbund auseinandersetzen, wenn es um die Umsetzung der letzten Stufe der Tarifreform und der grundsätzlichen Digitalisierung des Vertriebes geht.