Das Personal ist berechtigt, Fahrgästen Plätze zuzuweisen. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Sitzplätze sind für Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit beeinträchtigte, ältere und gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben.