Anschlussfahrten zu Zeitkarten
Zu Zeitkarten – mit Ausnahme solcher der Tarifstufe F – kann für Fahrten, die an den zeitlich/räumlichen Geltungsbereich der Zeitkarte anschließen, als Anschlussfahrkarte eine Einzelfahrkarte oder Mehrfahrtenkarte gelöst werden.
Bei Anschlussfahrkarten, die online erworben wurden, sind gemäß Sonderregelungen C. 11 die Bedingungen bei Nutzung von Print- und HandyTickets zu beachten.
Für die Anschlussstrecke ist die Preisstufe für die Gesamtstrecke (einschließlich der Anschlussstrecke) abzüglich der für die Gesamtstrecke vorhandenen Tarifstufen der Zeitkarte (ohne „+T“ der Zeitkarte) zu ermitteln.
Gilt die vorhandene Zeitkarte für die Tarifstufe A, erfolgt die Ermittlung der Preisstufe der Anschlussfahrkarte durch Abzug von zwei Preisstufen von der Preisstufe für die Gesamtstrecke.
Gilt die vorhandene Zeitkarte für die Tarifstufen B, C, D oder E erfolgt die Ermittlung der Preisstufe der Anschlussfahrkarte durch Abzug einer Preisstufe von der Preisstufe für die Gesamtstrecke.
Für jede Anschlussstrecke ist mindestens die Preisstufe 1, für beide Fahrausweise zusammen höchstens die Preisstufe 10 zu bezahlen.
Die Anschlussfahrkarte muss vor/bei Fahrtantritt gelöst und gestempelt sein.
Hinsichtlich der Gültigkeit für die Anschlussfahrkarte gilt:
Anschlussfahrkarten im Zusammenhang mit der zeitlichen Gültigkeit der Zeitkarte
Die Anschlussfahrkarte muss ab/bis zu einem fahrplanmäßigen Halt des benutzten Verkehrsmittels gültig sein.
Anschlussfahrkarten im Zusammenhang mit der räumlichen Gültigkeit der Zeitkarte
Die Anschlussfahrkarte muss ab/bis zu der Tarifgrenze der Zeitkarte gültig sein.
Eine Anschlussfahrkarte gilt nur für eine Fahrt und in Verbindung mit dem Zeitfahrausweis, zu dem er gelöst ist; seine Geltungsdauer richtet sich nach der Gesamtzahl der Preisstufen beider Fahrausweise.