Beförderung von Polizeivollzugsbeamten
Polizeivollzugsbeamte des Freistaates Bayern und der Bundespolizei werden, wenn sie Uniform des Vollzugsdienstes tragen, in allen VGN-Verkehrsmitteln – in Verbundzügen in der 2. Klasse – unentgeltlich befördert.