VGN-AutohausTickets berechtigen eine Person zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches. Vor Antritt der ersten Fahrt ist das Gültigkeitsdatum unauslöschlich einzutragen.
Sie gelten am Ausstellungstag bis 3.00 Uhr früh des folgenden Tages bzw. im Nachtlinienverkehr bis zum jeweiligen Betriebsschluss. Das VGN-AutohausTicket ist auf den Reparaturauftrag aufzukleben.