Meldet ein Fahr­gast mit Verbund-Fahr­aus­weis am ursprünglichen Zielbahn­hof spätestens den Zug­be­glei­tern/Prüfern, dass er einen An­schluss­fahr­aus­weis für eine Wei­ter­fahrt im Ver­bund­raum be­nö­tigt, erhält er einen weiteren Verbund-Fahr­aus­weis zum neuen Zielbahn­hof. Diese Re­ge­lung gilt nicht in den S-Bahn-Zügen sowie in unbegleiteten Zügen (örtliche Bekanntgabe). Der Preis des 1. Verbund-Fahr­aus­weises wird nicht auf den Ge­samt­preis angerechnet, der sich bei einem durchgehend berechneten Preis ergeben hätte.

Ein Nachlösen bei Zug­be­glei­tern/Prüfern ist weiterhin möglich, wenn ein Fahr­gast unaufgefordert meldet, dass ein

  • Fahr­aus­weis-Au­to­mat oder -Ent­wer­ter nicht betriebsbereit gewesen ist oder
  • Übergang in die 1. Klasse – gilt nicht in den S-Bahn-Zügen sowie in unbegleiteten Zügen (örtliche Bekanntgabe) – gewünscht wird.

Für Ver­bin­dungen in­ner­halb des Ver­bund­raumes werden die ent­spre­chenden Verbund-Fahr­aus­weise, ansonsten Fahr­aus­weise des Allgemeinen Tarifs aus­ge­ge­ben.

Im Übrigen ist ein Nachlösen von Verbund-Fahr­aus­weisen aus­ge­schlos­sen.

Meldet ein Fahr­gast in einem "Nicht-Verbundzug" unaufgefordert den Zug­be­glei­tern/Prüfern, dass er nur einen Verbund-Fahr­aus­weis oder keinen Fahr­aus­weis besitzt, so gelten die Be­stim­mungen des Allgemeinen Tarifs. Vorhandene Verbund-Fahr­aus­weise werden nicht an­er­kannt.

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