Nachlösen von Fahrausweisen
Meldet ein Fahrgast mit Verbund-Fahrausweis am ursprünglichen Zielbahnhof spätestens den Zugbegleitern/Prüfern, dass er einen Anschlussfahrausweis für eine Weiterfahrt im Verbundraum benötigt, erhält er einen weiteren Verbund-Fahrausweis zum neuen Zielbahnhof. Diese Regelung gilt nicht in den S-Bahn-Zügen sowie in unbegleiteten Zügen (örtliche Bekanntgabe). Der Preis des 1. Verbund-Fahrausweises wird nicht auf den Gesamtpreis angerechnet, der sich bei einem durchgehend berechneten Preis ergeben hätte.
Ein Nachlösen bei Zugbegleitern/Prüfern ist weiterhin möglich, wenn ein Fahrgast unaufgefordert meldet, dass ein
- Fahrausweis-Automat oder -Entwerter nicht betriebsbereit gewesen ist oder
- Übergang in die 1. Klasse – gilt nicht in den S-Bahn-Zügen sowie in unbegleiteten Zügen (örtliche Bekanntgabe) – gewünscht wird.
Für Verbindungen innerhalb des Verbundraumes werden die entsprechenden Verbund-Fahrausweise, ansonsten Fahrausweise des Allgemeinen Tarifs ausgegeben.
Im Übrigen ist ein Nachlösen von Verbund-Fahrausweisen ausgeschlossen.
Meldet ein Fahrgast in einem "Nicht-Verbundzug" unaufgefordert den Zugbegleitern/Prüfern, dass er nur einen Verbund-Fahrausweis oder keinen Fahrausweis besitzt, so gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Tarifs. Vorhandene Verbund-Fahrausweise werden nicht anerkannt.