Schüler-Kostenträger und Schüler-Selbstzahler haben im Rahmen der Verbundraumerweiterung einmalig und zeitlich befristet die Möglichkeit, die Wertmarken für das 365-Euro-Ticket VGN anteilig für die Monate Januar bis August 2024 zu erwerben.
Für die Schüler-Selbstzahler mit 365-Euro-Ticket VGN wird diese Regelung über einen Erstattungsprozess abgebildet, der wie folgt aussieht:
- Ausschließlich Erstattung von 365-Euro-Tickets mit Einmalzahlung (Papierticket) aus dem Vertriebsweg DB-Automat und personenbedienter Verkauf DB (d.h. die Erstattung von VGN 365-Euro-Tickets aus dem DB Navigator ist hier nicht möglich)
- Erstattung der 365-Euro-Tickets für Selbstzahler Schüler in den DB-Reisezentren im VGN Gebiet
- Erstattungen im DB Reisezentrum somit nur für 365-Euro-Tickets, die bei der DB über die o.g. Kanäle ausgegeben wurden
- Der anteilige Gültigkeitszeitraum bezieht sich auf die Monate Januar bis August 2024. Ein reduzierter Gültigkeitszeitraum z.B. Februar – August 2024 ist nicht möglich.
- Eine Erstattung ist nur bis einschließlich 30.09.2024 möglich
- Zur Erstattung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- VGN 365-Euro Papierticket (wird eingezogen) Kaufquittung / Kaufbeleg
- Berechtigung (Verbundpass)
Hinweis: In den DB-Reisezentren im VGN-Erweiterungsgebiet können die 365-Euro-Tickets VGN bereits ab dem 1.12.2023 verkauft werden können. Leistungskatalog und Verbundpässe liegen zu diesem Zeitpunkt vor.