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21. März 2022

Keine 3G-Regel mehr im ÖPNV

Mit der von Bundestag und Bundesrat am Frei­tag, 18. März 2022 beschlossen Änderung des Infektionsschutzgesetzes entfällt die 3G-Re­ge­lung im öf­fent­lichen Per­so­nen­nah­ver­kehr. Damit be­nö­ti­gen Fahr­gäste bereits seit Sonn­tag, 20. März 2022 keinen Nach­weis mehr, dass die geimpft, genesen oder getestet sind. In Bayern besteht nach der 15. Bay­e­rischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in den öf­fent­lichen Ver­kehrs­mit­teln aber weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.