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27. September 2011

Tarifanpassung 2012 end­gül­tig beschlossen

Der Grund­ver­trags-Ausschuss (GA) des VGN hat in einer Sitzung am Don­ners­tag, 15. Sep­tem­ber der Einführung einer neuen Preis­stufe A für die Ta­rif­zo­nen 100/200 (Stadt­ge­biete Nürn­berg, Fürth und Stein) zugestimmt. In der Sitzung nicht per­sön­lich vertretene Mitglieder haben die Zu­stim­mung nun schriftlich nachgereicht. Damit kann zum 1. Ja­nu­ar 2012 ein ganzes Bündel von Ta­rif­än­de­rungen im VGN in Kraft treten. Zuvor hatte bereits die Ge­sell­schafter­ver­samm­lung, das Gremium der Ver­kehrs­un­ter­neh­men, am 27. Juli die Einführung beschlossen.

Generell steigen die Fahr­preise im VGN zum Jah­res­wech­sel im Schnitt um 3,19 Prozent. Nach einer Ver­ein­ba­rung der Verbundpartner aus dem Jahr 2000, den so genannten Atzelsberger Beschlüssen, werden im Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg die Fahr­preise jährlich an die durch­schnitt­liche Kostenentwicklung bei den Ver­kehrs­un­ter­neh­men angepasst. Diese wird anhand eines spezifischen Wa­ren­korbs ermittelt.

Darüber hinaus treten in mehreren Städten außerordentliche Ta­rif­än­de­rungen in Kraft: In Nürn­berg und Fürth (Ta­rif­zo­nen 100/200) gelten ab 1. Ja­nu­ar 2012 die neuen Preis­stufen A bzw. Z. Dadurch erhöht sich das Niveau der Fahr­preise in den beiden Stadt­ver­kehren um etwa eine halbe Stufe. In Fürth wird dabei die stadtweite Gül­tig­keit der Preis­stufe K, die 1992 als Vergünstigung eingeführt wurde, wieder zurückgenommen.

Auch in Erlangen entfallen zu Jahresbeginn lokale Son­der­re­ge­lungen und Vergünstigungen. Im Stadt­ver­kehr Ans­bach wird zum Fahr­plan­wech­sel im De­zem­ber 2011 in einem zweiten Schritt das Ver­kehrs­an­ge­bot nochmals ausgebaut und an die S-Bahn angepasst. Die dabei anfallenden Mehrkosten sollen nun zum Teil durch höhere Fahrgeldeinnahmen gedeckt werden. Deshalb gilt für Fahrten in Ans­bach ab 1. Ja­nu­ar 2012 die Preis­stufe K, anstelle wie bisher der Preis­stufe S, der günstigsten im VGN-Tarif.

Be­son­ders in den Städten reichen die Fahrgeldeinnahmen nicht aus um die Kosten für das attraktive und hochwertige Ver­kehrs­an­ge­bot zu decken. Die Haushaltslage in den Kommunen engt den Handlungsspielraum zu­sätz­lich ein. In den vergangenen Jahren wurden zudem die Fördermittel für den Nah­ver­kehr mehrmals gekürzt. Aus diesen Gründen ist eine stärkere Beteiligung der Nutzer an der Finanzierung des ÖPNV unumgänglich. Letzte Al­ter­na­ti­ve wären Einschnitte bei Fahrplänen und Bedienungszeiten.

Allgemeine Tarifanhebung
Im so genannten Bartarif (ohne Zeit­kar­ten) steigen die Fahr­preise um durch­schnitt­lich 3,17 Prozent. Im Detail gibt es Unterschiede bei den einzelnen Ticket und Preis­stufen. Unverändert bleibt der Preis des Ein­zel­fahr­scheins für Er­wach­se­ne in der Preis­stufe K bei 1,60 Euro sowie für Kinder bei 80 Cent. Die Preis­stufe K gilt in vielen Städten des VGN, wie zum Beispiel in Erlangen, Bayreuth, Schwabach und Neumarkt aber auch für Kurz­stre­cken­fahrten in Nürn­berg und Fürth (Fahrten bis zum übernächsten Tarifpunkt).
Stärker werden die Preise für das TagesTicket Plus angehoben. Die ver­bund­weit gültige Va­ri­an­te verteuert sich um 60 Cent auf 16,20 Euro (+ 3,85 Prozent). Angesichts der Größe des Ver­bund­ge­bietes - es entspricht einem Fünftel der Fläche des Freistaats - und der Gül­tig­keit für bis zu sechs Per­so­nen sowie zwei Tage am Wo­chen­en­de bleibt sein Preis weiterhin attraktiv. Die 5er-Strei­fen­kar­te für die Kurz­strecke kostet künftig 7,10 Euro (statt 6,80 Euro), die Karte mit 10 Streifen steigt im Preis um 30 Cent auf 9,70 Euro.
Auch bei den Zeit­kar­ten variieren die Steigerungen je nach Ticket und Tarifstufe, im Schnitt liegen sie bei 3,4 Prozent. Die MobiCard für 31 Tage kostet ab Ja­nu­ar in der Tarifstufe K 41,20 Euro (+ 1,30 Euro). Der Preis für die Solo 31 steigt in derselben Stufe auf 36,40 Euro (+ 1,20 Euro). Günstigste Al­ter­na­ti­ve bleibt nach wie vor das JahresAbo. Monatlich kostet es in der Tarifstufe K 26,90 Euro (+ 90 Cent) und mit ver­bund­weiter Gül­tig­keit 183,00 Euro (+ 6,00 Euro).

Neue Preis­stufe in Nürn­berg
Wie im Beschluss des Nürn­berger Stadtrats vom 8. Juni 2011 vorgesehen, wird zum Jah­res­wech­sel in den Ta­rif­zo­nen 100 und 200 eine neue Preis­stufe A eingeführt. Die Höhe der Fahr­preise liegt dann zwischen der bisher gültigen Preis­stufe 2 und der nächst höheren 2+T. Die Preis­stufe A gilt ab 1. Ja­nu­ar 2011 für Fahrten im Stadt­ge­biet Nürn­berg sowie zwischen den Nachbarstädten Fürth, Stein und Nürn­berg. Die Gül­tig­keit der Preis­stufe K für Kurz­stre­cken­fahrten (bis zum übernächsten Tarifpunkt) bleibt er­hal­ten. Mit diesem Schritt sollen zum einen die Fahr­preise in Nürn­berg an das hohe Niveau des Ver­kehrs­an­ge­bots mit einem engen Li­ni­en­netz, dichten Takten und langen Bedienungszeiten anpasst werden. Zum anderen soll die Lücke zwischen den Aufwendungen und Fahrgeldeinnahmen etwas geschlossen und somit das Defizit im Stadt­ver­kehr verringert werden.
Für Fahr­gäste, die aus dem restlichen Ver­bund­ge­biet nach Nürn­berg, Fürth oder Stein oder von dort in den Ver­bund­raum fahren, gilt weiterhin der reguläre Zo­nentarif des VGN.


Veränderungen auch in Fürth
Eine grund­sätz­liche Veränderung steht zum 1. Ja­nu­ar 2012 in Fürth an. Hier wird die stadtweite Gül­tig­keit der Preis­stufe K zurückgenommen, die 1992 eingeführt wurde. Bis dahin hatte für Kurz­stre­cken­fahrten eine Tarifpunktre­ge­lung gegolten, wie sie heute auch in Nürn­berg zur Anwendung kommt. Mit der Rückkehr zu dieser ursprünglichen Re­ge­lung in Fürth kann man ab Jah­res­wech­sel zum Kurz­stre­cken­ta­rif von der Ein­stiegs­hal­te­stel­le noch bis zum übernächsten Tarifpunkt fahren. Für längere Fahrten sowie für alle Zeit­kar­ten im Binnenverkehr Fürth wird übergangsweise eine neue Zwischenpreis­stufe Z eingeführt. Diese liegt preislich zwischen K und 2 und gilt bis ein­schließ­lich 2014. Ab 2015 besteht die Re­ge­lung zur Kurz­strecke weiter, für längere Fahrten und Zeit­kar­ten soll dann wie vor 1992 in Fürth wieder die Preis­stufe 2 gelten.
Für Fahrten zwischen Nürn­berg und Fürth gilt, wie beschrieben, die Preis­stufe A.

Mehr Fahrten und neue Preis­stufe in Ans­bach
Ent­spre­chend einem Beschluss des Stadtrates gilt im Stadt­ge­biet Ans­bach ab dem 1. Ja­nu­ar 2012 flächendeckend die Preis­stufe K. Seit dem Beitritt zum VGN kam hier die günstigere Preis­stufe S zur Anwendung, die für kleinere Stadt­ver­kehre konzipiert wurde. Nach einer deutlichen Ausweitung des Fahr­ten­an­gebots in Ans­bach zu Beginn dieses Jahres sowie zum Fahr­plan­wech­sel am 11. De­zem­ber 2011 wird das Tarifniveau in Ans­bach an das Leistungsan­ge­bot angepasst. Mit dem neuen Fahrplan fahren dann alle Stadtbus­linien von 5 bis 19 Uhr im Halbstun­den­takt und binden am Bahn­hof an die S-Bahn an.

Rücknahme der Erlanger Son­der­re­ge­lungen
Eben­falls nach einem Stadtratsbeschluss werden die Son­der­ta­rife im Stadt­ver­kehr Erlangen (Ta­rif­zo­ne 400) zurückgenommen. So entfällt zum 1. Ja­nu­ar 2012 beim JahresAbo der bisherige Familienrabatt für eine zweite Per­son. Dieser beträgt aktuell noch 25 Prozent. Eine weitere Vergünstigung war bislang die kos­ten­lose Mitnahme von Familienangehörigen (werk­tags ab 19 Uhr sowie an Sonn- und Fei­er­tagen) für Inhaber eines Ver­bund­passes. Auch sie entfällt ab dem Jah­res­wech­sel.