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21. Dezember 2011

Neue Fahr­preise im VGN

Ta­rif­än­de­rungen zum 1. Ja­nu­ar 2012

Die im Sommer von den Verbundgremien beschlossenen Ta­rif­än­de­rungen im Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg treten zum 1. Ja­nu­ar 2012 in Kraft. Im Re­gi­o­nal­ver­kehr sowie in den meisten Stadt­ver­kehren steigen die Fahr­preise um durch­schnitt­lich 3,19 Prozent. Damit passt der VGN seine Fahr­preise an die Kostenentwicklung bei den Ver­kehrs­un­ter­neh­men an. Stärker fallen die Anhebungen in den Städten Nürn­berg, Fürth und Ans­bach aus. Mit den neuen Tarifstufen A in Nürn­berg, Fürth, Stein sowie Z in Fürth  erhöht sich das Niveau der Fahr­preise hier um etwa eine halbe Stufe. Für Fahrten im Stadt­ver­kehr Ans­bach gilt künftig die Preis­stufe K anstelle der niedrigeren Preis­stufe S. Lokale Son­der­re­ge­lungen und Vergünstigungen entfallen zum Jah­res­wech­sel in Erlangen. Von den Ta­rif­än­de­rungen in diesen Städten nicht betroffen sind die Ein- und Auspendler, für sie gilt ohne Änderung der Zo­nentarif des VGN.


 Defizite begrenzen

Gerade in den größeren Städten mit einem attraktiven und hochwertigen Ver­kehrs­an­ge­bot reichen die Fahrgeldeinnahmen bei weitem nicht aus um die Kosten für die Verkehrs- und Serviceleistungen zu decken. Zudem wurden in den vergangenen Jahren die Fördermittel und staat­lichen Ausgleichsleistungen für den Nah­ver­kehr gekürzt. Damit die Defizite, die letztlich von den Kommunen zu tragen sind, nicht weiter anwachsen, müssen die Fahr­gäste stärker an der Finanzierung des ÖPNV beteiligt werden.


Moderate Erhöhung in der Region

Au­ßer­halb der genannten Städte steigen die Preise von Ein­zel­fahr­scheinen, TagesTickets und Strei­fen­kar­ten um durch­schnitt­lich 3,17 Prozent. Keine Erhöhung gibt es bei den Ein­zel­fahr­scheinen der Preis­stufe K. Diese gilt zum Beispiel in den Stadt­ver­kehren Bayreuth, Erlangen, Neumarkt sowie Schwabach und auch weiterhin für die Kurz­strecke in Nürn­berg und Fürth (Fahrten bis zum übernächsten Tarifpunkt). Er­wach­se­ne zahlen hier nach wie vor 1,60 Euro, Kinder 80 Cent je Ticket. Das ver­bund­weit gültige Tages-Ticket Plus kostet ab dem Jah­res­wech­sel 16,20 Euro, das sind 60 Cent mehr. Am Wo­chen­en­de gelten die TagesTickets wie bisher für Sams­tag und Sonn­tag.

 Leicht überdurch­schnitt­lich fällt mit 3,4 Prozent der Anstieg bei den Zeit­kar­ten aus. Die MobiCard für 31 Tage kostet ab Ja­nu­ar in der Tarifstufe K 41,20 Euro (+ 1,30 Euro). Der Preis für die Solo 31 steigt in K auf 36,40 Euro (+ 1,20 Euro). Das günstigste Ticket für Pendler bleibt das JahresAbo. Monatlich kostet es in der Tarifstufe K 26,90 Euro (+ 90 Cent) und mit ver­bund­weiter Gül­tig­keit 183,00 Euro (+ 6,00 Euro).


 Neue Tarifstufe in Nürn­berg, Fürth, Stein

Zum 1. Ja­nu­ar 2012 wird im Ta­rif­ge­biet Nürn­berg, Fürth, Stein eine neue Tarifstufe A eingeführt. Die Höhe der Fahr­preise liegt dann zwischen der dort bisher gültigen Preis­stufe 2 und der nächst höheren 2+T, also etwa eine halbe Stufe höher. Die Tarifstufe A gilt für Fahrten im Stadt­ge­biet Nürn­berg sowie zwischen den drei Nachbarstädten. Die Gül­tig­keit der Preis­stufe K für Kurz­stre­cken­fahrten (bis zum übernächsten Tarifpunkt) bleibt er­hal­ten.

Wer aus dem restlichen Ver­bund­ge­biet nach Nürn­berg, Fürth oder Stein fährt oder in der Ge­gen­rich­tung von dort in die Region reist, ist von der Tarifstufe A nicht betroffen. Er löst wie bisher einen Fahr­schein für die ent­spre­chende Zahl von Ta­rif­zo­nen, an der sich nichts ändert.


 Änderungen in Fürth

In Fürth wird zum 1. Ja­nu­ar 2012 die stadtweite Gül­tig­keit der Preis­stufe K zurückgenommen, die 1992 eingeführt wurde. Bis dahin hatte für Kurz­stre­cken­fahrten eine Tarifpunktre­ge­lung gegolten, wie sie heute auch in Nürn­berg zur Anwendung kommt. Mit der Rückkehr zu dieser ursprünglichen Re­ge­lung in Fürth kann man ab Jah­res­wech­sel zum Kurz­stre­cken­ta­rif von der Ein­stiegs­hal­te­stel­le noch bis zum übernächsten Tarifpunkt fahren. Für längere Fahrten sowie für alle Zeit­kar­ten im Binnenverkehr Fürth wird übergangsweise eine neue Zwischenpreis­stufe Z eingeführt. Diese liegt zwischen K und 2 und gilt bis ein­schließ­lich 2014. Ab 2015 besteht die Re­ge­lung zur Kurz­strecke weiter, bei längeren Fahrten und Zeit­kar­ten soll dann wie vor 1992 in Fürth die Preis­stufe 2 gelten. Für Fahrten zwischen Nürn­berg und Fürth gilt, wie beschrieben, die Preis­stufe A.


Neue Strei­fen­kar­ten in Nürn­berg, Fürth und Stein

Im Stadt­ge­biet Nürn­berg-Fürth-Stein wird künftig eine neue Strei­fen­kar­te der Preis­stufe A an­ge­boten. Sie ersetzt dort die 10er-Strei­fen­kar­te. Die Strei­fen­kar­te der Preis­stufe A kostet 10,80 Euro und hat fünf Streifen. Bei jeder Fahrt wird nur ein Streifen ent­wer­tet. Die alte 10er-Strei­fen­kar­te gibt es weiterhin, al­ler­dings nur für Fahrten ins übrige VGN-Gebiet. Die bisherige 5er-Strei­fen­kar­te der Preis­stufe K gilt in Nürn­berg und Fürth nur für Kurz­stre­cken­fahrten bis zum übernächsten Tarifpunkt. An jeder Hal­te­stel­le befindet sich ein Aushang mit einer Liste der Ziele, die zum Kurz­stre­cken­ta­rif erreichbar sind. Eine Strei­fen­kar­te für die Ta­rif­zo­ne Z gibt es nicht. Hier werden Ein­zel­fahr­scheine, TagesTickets und Zeit­kar­ten an­ge­boten.

 
Über­gangs­re­ge­lungen für alte Tickets

Generell gelten im VGN die alten Strei­fen­kar­ten und TagesTickets bis 30. Juni 2012. Bis dahin können sie abgefahren oder in den Kun­den­bü­ros der Ver­kehrs­un­ter­neh­men umgetauscht werden. Von den Zeit­kar­ten können die Solo 31, MobiCards, Se­mes­terwert­mar­ken und Schü­ler­wo­chen­kar­ten bis zum Ablaufen ihrer Gül­tig­keit genutzt werden. Bei den Abos und Schülermo­nats­wert­mar­ken sind die neuen Preise ab 1. Ja­nu­ar 2012 wirksam.

Wegen der Einführung der neuen Stufen A und Z in den Ta­rif­zo­nen 100 und 200 (Städte Nürn­berg, Fürth, Stein) gibt es hier besondere Re­ge­lungen: Die 10er-Strei­fen­kar­ten und TagesTickets der Preis­stufe 2 gelten künftig nicht mehr für Fahrten in­ner­halb dieser Städte. Sie können hier noch bis 31. Ja­nu­ar 2012 genutzt oder bis 30. Juni 2012 in den Kun­den­bü­ros umgetauscht werden In Fürth gilt die 5er-Strei­fen­kar­te nur noch für Kurz­stre­cken­fahrten (bis zum übernächsten Tarifpunkt), alte Karten können dafür bis 30. Juni verwendet werden. In Ans­bach verlieren Strei­fen­kar­ten und TagesTickets der Preis­stufe S ab 1. Ja­nu­ar 2012 ihre Gül­tig­keit. Ein Umtausch ist wie beschrieben möglich.

 
In­for­ma­ti­onen für Fahr­gäste

Über die neuen Preise informiert eine Übersicht, die in den Ver­kaufs­stel­len ausliegt sowie unter www.vgn.de/tickets he­run­ter­ge­la­den werden kann. Per­sön­liche Beratung er­hal­ten Fahr­gäste in den Kun­den­bü­ros der Ver­kehrs­un­ter­neh­men. Ausführliche In­for­ma­ti­onen zu den Ta­rif­än­de­rungen in Nürn­berg und Fürth bieten die Ver­kehrs­un­ter­neh­men auch auf ihren In­ter­net­sei­ten unter www.vag.de und www.stadt­ver­kehr-fuerth.de.