8. August 2014

Fahrpläne gelten am 15. Au­gust (Mariä Him­mel­fahrt) lokal un­ter­schied­lich

Der 15. Au­gust (Mariä Him­mel­fahrt) gilt in Bayern nur in Ge­mein­den mit überwiegend katholischer Bevölkerung als ge­setz­licher Fei­er­tag. Im Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (VGN) sind Land­kreise und Ge­mein­den mit ver­schie­dener konfessioneller Zusammensetzung vereint. Ent­spre­chend un­ter­schied­lich gelten die Fahrpläne vor Ort. In den protestantischen Gegenden sowie im ge­samten Netz der S-Bahn fahren die Linien nach dem normalen Werk­tagsfahrplan. Bis auf wenige Aus­nah­men sind auch die Re­gi­o­nal­bahnen wie an Werk­tagen im Einsatz, ebenso mehrere Bus­linien, die zwischen protestantischen und katholischen Ge­biets­kör­per­schaften ver­keh­ren. In den überwiegend katholischen Ge­mein­den gilt meist der Fahrplan für Sonn- und Fei­er­tage, so auch in den Stadt­ver­kehren Amberg, Bam­berg, Forch­heim und Neumarkt. Dies ist in den ge­druckten Fahrplänen der betreffenden Linien vermerkt. Wer auf Nummer sicher gehen will, dem empfiehlt der VGN die elek­tro­nische Fahr­plan­aus­kunft auf www.vgn.de sowie per Smart­phone unter mobil.vgn.de.

 

In den Oberpfälzer Land­kreisen fahren die Frei­zeit­busse

Während viele Bewohner der katholischen Gebiete den Fei­er­tag zum Einkaufen in Nürn­berg nutzen, bieten sich in Ge­gen­rich­tung Möglichkeiten für Ausflüge in die Ober­pfalz. Denn mehrere Frei­zeit­busse des VGN, die nur am Wo­chen­en­de und an Fei­er­tagen ver­keh­ren, sind in den Land­kreisen Amberg-Sulzbach und Neumarkt auch am 15. Au­gust auf Tour: Auerbacher Erz-Express (Linie 339), FrankenPfalz-Express nach Königstein (Linie 446), Birgland-Express (Linie 479), Lauterach-Express Linie 489), Labertal-Express (Linie 509) sowie Wasser und Mühlen-Express (Linie 510).

 

Die restlichen Frei­zeit­li­ni­en des VGN ver­keh­ren an Mariä Him­mel­fahrt nicht bzw. nach ihrem Werk­tagsfahrplan. Auch bei der Planung von Ausflügen empfiehlt es sich die elek­tro­nischen Aus­kunfts­sys­teme des VGN zu nutzen.

 

Mit­nah­me­re­ge­lung bei MobiCard und JahresAbo Plus

Ver­bund­weit, also auch in den überwiegend protestantischen Gebieten, gelten an Mariä Him­mel­fahrt die MobiCards und das JahresAbo Plus wie an Sonn- und Fei­er­tagen. Das heißt, die Mitnahme weiterer Per­so­nen ist am ganzen Betriebstag möglich und nicht erst ab 9 Uhr bzw. 19 Uhr wie sonst an Werk­tagen. Die 9-Uhr-MobiCard kann an diesem Tag ab Betriebsbeginn genutzt werden.

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